Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten
Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die für nicht-berufliche Anwender zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Maßnahmen wie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln von geringer Giftigkeit, gebrauchsfertige Anwendungsformen und Begrenzungen der Größe von Behältern oder Verpackungen sollen dazu beitragen, Risiken für Mensch, Tier und Umwelt gering zu halten.
Das Pflanzenschutzgesetz verbietet auch ausdrücklich den Einsatz selbst hergestellter Pflanzenschutzmittel – also aller Präparate, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Aus gutem Grund: Viele Hausmittel werden von Hobbygärtnerinnen und -gärtnern fälschlicherweise als harmlos eingestuft, haben es aber in sich. Nikotinbrühe beispielsweise kann für Menschen lebensgefährlich sein. Kaffee- und Chilibrühen töten nicht nur Schnecken, sondern können auch Nützlinge in Mitleidenschaft ziehen – und nebenbei auch oft die behandelten Pflanzen. Beim Kochen größerer Chilimengen kann zudem ein stark reizendes Gas entstehen und somit sogar für den Anwendenden selbst gefährlich werden. Salz kann Pflanzenwurzeln schädigen, Verdichtungen und Verkrustungen im Boden verursachen und dazu führen, dass sich statt Gemüsepflanzen auf einmal salzliebende Pflanzenarten im Beet wohlfühlen. Wird es versehentlich auf Blätter geworfen, können zudem Verbrennungen die Folge sein.
Die Anwendung eines selbst hergestellten Pflanzenstärkungsmittels, beispielsweise aus Brennnesseln, ist dagegen erlaubt. Auch hier sollte der Hobbygärtner besondere Vorsicht walten lassen, da viele Pflanzen auch für den Menschen und die Umwelt unerwünschte Effekte haben können. So enthält beispielsweise Adlerfarn, der als Brühe, Jauche oder Tee vorbeugend gegen Schild- und Blattläuse an Obstgehölzen eingesetzt werden kann, für Menschen und Tiere giftige Substanzen. Auf Nummer sicher geht, wer nur im Handel erhältliche Pflanzenstärkungsmittel einsetzt.