Ausschreibungen und Zuwendungen
Hier finden Sie Dokumente und Links zu Ausschreibungen und Zuwendungen des Umweltbundesamtes.
Hier finden Sie Dokumente und Links zu Ausschreibungen und Zuwendungen des Umweltbundesamtes.
Die Ausschreibungen des Umweltbundesamtes werden auf der e-Vergabeplattform des Bundes und auf www.bund.de veröffentlicht. Dort können Ausschreibungen auch als Newsletter oder RSS-Feed abonniert werden.
Informationen zu Zuschüssen für Projekte von Verbänden im Umwelt- und Naturschutz finden Sie auf unserer Seite Verbändeförderung.
Aktuelle Informationen des UBA für den Zahlungsverkehr und für Projektförderungen
Auftragnehmer
Sofern Sie als Auftragnehmer Rechnungen an das UBA stellen wollen, werden Sie gebeten, diese als E-Rechnung über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do) an das Umweltbundesamt zu senden.
Die Leitweg-ID des UBA lautet : 991-01894-95 (für FuE-Projekte: 991-00227BMUV -53).
Die weiteren dazu notwendigen Daten werden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Für Projekte ab 2019 gilt: Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger stellen bitte wie gewohnt elektronisch (über profi-Online) die Zahlungsanforderungen. Sofern Sie wegen eigener Heimarbeitssituationen der Aufforderung zum Ausdruck und zur postalischen Übersendung nicht nachkommen können, ist dies bis auf Weiteres unschädlich. Für den begrenzten Zeitraum der Infektionsschutzmaßnahmen werden die Zahlungsanforderungen auch ohne händische Unterschrift in die Bearbeitung genommen.
Für Projekte vor 2019 gilt: Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger senden bitte Ihre Mittelanforderungen per E-Mail an das Postfach verbaendefoerderung [at] uba [dot] de (für FuE-Projekte: via E-Mail an ufoplan [at] uba [dot] de). Sofern Sie wegen eigener Heimarbeitssituationen der Aufforderung zum Ausdruck und zur postalischen Übersendung nicht nachkommen können, ist dies bis auf Weiteres unschädlich. Für den begrenzten Zeitraum der Infektionsschutzmaßnahmen werden die Mittelanforderungen auch ohne händische Unterschrift in die Bearbeitung genommen.