Die Sanierungstechnik ist die praktische Ausgestaltung von Sanierungsmaßnahmen. Die Palette möglicher Sanierungsverfahren ist vielfältig. Ihre Auswahl hängt ab vom zu sanierenden Umweltmedium, dem gebotenen Umgang mit der Kontamination, der verfahrenstechnischen Einordnung der Sanierung und vom Behandlungsort.
812
Sanierungsmaßnahmen
Sanierung im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 7 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Maßnahmen
zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),
die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),
zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.
Absatz 5 des Paragraphen 4 BBodSchG (Pflichten zur Gefahrenabwehr) besagt, dass in der Regel Schadstoffe zu beseitigen sind, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nach dem 1. März 1999 eingetreten sind - soweit dies im Hinblick auf die Vorbelastung des Bodens verhältnismäßig ist.
Die zur Erfüllung der Pflichten zur Gefahrenabwehr verhältnismäßigen, d. h. geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sind bei Altlasten mit Sanierungsuntersuchungen zu ermitteln. Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Bestandteil der Sanierungsuntersuchung. Sind Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall nicht verhältnismäßig, können sonstige Maßnahmen wie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Bei der Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen oder über Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sollte auch die natürliche Schadstoffminderung berücksichtigt werden.
Bis die behördlich festgelegten Sanierungsziele erreicht sind, kann der finanzielle und zeitliche Aufwand für verschiedene mögliche Maßnahmen sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung des Sanierungserfolges und für Nachsorgemaßnahmen erheblich variieren. Durch ein Netz kompetenter Ingenieurdienstleister und eine entsprechende Sanierungsinfrastruktur steht eine Vielzahl von Lösungsansätzen und technischen Verfahren zur Verfügung. Das schließt aber nicht aus, dass im konkreten Fall noch kein marktgängiges Sanierungsverfahren existiert, dass der finanzielle Aufwand für die Durchführung einer Maßnahme nicht angemessen ist oder dass Probleme mit der Akzeptanz innovativer Technik- oder Managementkonzepte bestehen. In der Praxis werden vielfach Maßnahmen kombiniert und in modularen (mobilen und semi-mobilen) Sanierungsanlagen technisch umgesetzt. Praxisbewährt sind ebenfalls komplexe Managementkonzepte, die Monitoringkonzepte einbeziehen.
Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind ihre Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch soziale und ökonomische Aspekte der Sanierung und des Flächenrecyclings zu betrachten. So kann eine unmittelbare Verbindung von Dekontaminations- und (Tief-)Baumaßnahmen zur Flächennachnutzung nachhaltiger sein als ein herkömmlicher Bodenaushub. Weiterhin ist es möglich, Boden- und Grundwassersanierungen durch die Entwicklung komplexer Sanierungsstrategien und innovativer Verfahren effizienter zu gestalten.
Mit der rechtlichen Verankerung der Altlastensanierung hat sich in Deutschland schnell ein entsprechender Dienstleistungsmarkt für Bodensanierung entwickelt. Er unterliegt stetigen Veränderungen. Nachdem es in den 1990er-Jahren darauf angekommen war, eine funktionierende Sanierungsinfrastruktur zu entwickeln und verfügbar zu machen, rückten die Anlagenauslastung und ihr wirtschaftlicher Betrieb stärker in den Vordergrund. Die stationären Bodenbehandlungsanlagen bekamen zunehmend Konkurrenz durch mobile und semimobile Anlagen. Für spezielle Projekte optimiert, boten sie vielfach eine ökonomischere Alternative für konkrete Sanierungsmaßnahmen. Zudem beinhalteten Sanierungskonzepte immer häufiger differenzierte Anforderungen an die Sanierung von Teilflächen, so dass der Bedarf an modularen Sanierungsanlagen stieg.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Bei der Beantwortung von Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.