REACH verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien, bei der Stoffbewertung im Stoffsicherheitsbericht die PBT-Eigenschaften zu ermitteln. Wie das möglich ist und wie ein PBT-Verdacht begründet ist, beschreibt der Leitfaden zu Datenanforderungen und zum Stoffsicherheitsbericht (TGD) Basisinformationen / Zusatzinformationen. Können die PBT-Eigenschaften mit den vorliegenden Informationen nicht ermittelt werden, ist ein Vorschlag für die weitergehende Prüfung einzureichen.
Da die Anhang-XIII-Kriterien sehr aufwändige Tests und zum Teil Tierversuche erfordern, werden Stoffe bei der PBT-Bewertung zunächst mit Hilfe von einfachen Screeningtests untersucht, bevor man anhand der Ergebnisse entscheidet, ob ein PBT/vPvB-Verdacht vorliegt weitere Tests notwendig sind. Die Testkriterien sind im Leitfaden zu Datenanforderungen und zum Stoffsicherheitsbericht (TGD) (Basisinformation; zusatz) hinterlegt.
Auf eine Persistenz in der Umwelt weist das Ergebnis aus Tests zur biologischen Abbaubarkeit hin während auf ein Potenzial zur Bioakkumulation der Oktanol/Wasser-Verteilungskoeffizient Hinweise liefert.
Die Langlebigkeit (Persistenz) eines Stoffes in der Umwelt wird im Regelfall zuerst untersucht, da die experimentelle Untersuchung der Persistenzkriterien im Gegensatz zu den Kriterien für Bioakkumulation und Toxizität ohne Tierversuche möglich ist. Erweist sich ein Stoff als nicht persistent, kann auf weitere Versuche verzichtet werden.
Wegen der Komplexität des Themas wird an anderer Stelle vertieft auf die PBT/vPvB-Problematik eingegangen.