Die Erklärung des Gebiets zum „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ ist völkerrechtlich eine Besonderheit. Während die Implementation völkerrechtlicher Absprachen in der Regel den Vertragsstaaten obliegt, etabliert Teil XI SRÜ eine Verwaltung durch eine internationale Institution. Allerdings ist zu betonen, dass die IMB nicht autonom agiert, sondern durch die Vertragsstaaten des SRÜ gesteuert wird (Art. 156 und 157 SRÜ).
Sitz der Internationalen Meeresbodenbehörde ist Kingston, Jamaika. In der Versammlung sind alle Vertragsstaaten vertreten, jeder Staat hat eine Stimme. Die Versammlung als oberstes Organ der IMB trifft sich bei den ordentlichen „Jahrestagungen“. Die Versammlung wählt unter anderem die Mitglieder des Rates und den Generalsekretär der IMB, bestimmt das Budget der Behörde, bestätigt von anderen Organen verabschiedete „rules, regulations and procedures“ und begutachtet deren (Jahres-)Berichte.
Der Rat umfasst nach Art. 161 SRÜ 36 Vertragsstaaten, die nach regionalen sowie wirtschaftlichen Aspekten ausgewählt werden. Der Rat ist das ausführende Organ der IMB (Art. 162 SRÜ). Er nimmt vorläufig „rules, regulations and procedures“ an und genehmigt bergbauliche Vorhaben. Der Rat tagt seit 2018 zweimal im Jahr, um die Regeln für Abbauvorhaben effektiv verhandeln zu können. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied im Rat.
Die LTC ist nach Art. 163 SRÜ ein Organ des Rates und hat derzeit 30 Mitglieder. Die LTC soll sowohl rechtliche als auch naturwissenschaftliche Kompetenz zusammenführen. Die Mitglieder werden auf Grund ihrer Expertise ernannt, sie sind nicht weisungsgebunden (Art. 167 SRÜ). Die LTC tagt zweimal im Jahr für zwei Wochen – in der Regel unter Ausschluss der Vertragsstaaten und der sonstigen Öffentlichkeit. In der LTC befindet sich gegenwärtig ein/e deutscher Experte/in.
Die LTC ist im Grundsatz ein Beratungsorgan des Rates. Die Entscheidungen werden vom Rat getroffen – mit einer wichtigen Ausnahme. Wenn die LTC dem Rat die Genehmigung eines bergbaulichen Vorhabens empfiehlt, kann der Rat diese Empfehlung nur mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Staaten zurückweisen („Section“ 3(11)(a) Durchführungsabkommen von 1994). Das gilt für Erkundungs- und Abbauvorhaben. Die Einzelheiten regelt das Durchführungsabkommen von 1994.
Das „Finance Committee“ als Beratungsgremium des Rates bereitet finanzielle Entscheidungen der IMB vor.
Dem IMB Sekretariat obliegt die Administration der Prozesse, insbesondere soweit der Rat entsprechende Weisungen erteilt (Art. 166 ff. SRÜ.
Bei der IMB hat sich eine Praxis herausgebildet, die dazu führt, dass sowohl Sekretariat als auch LTC einen großen Einfluss auf die Entscheidungen der IMB haben. Das rührt unter anderem daher, dass die LTC in aller Regel geheim tagt. Das gilt auch, wenn regulatorische Entscheidungen, also im Grundsatz nicht geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte, oder Umweltfragen erörtert und vorbereitet werden. Des Weiteren werden Empfehlungen der LTC hinsichtlich der Genehmigung von Erkundungsvorhaben im Rat inhaltlich kaum begründet und bestehende Unsicherheiten nicht dargestellt. Eine vertiefte inhaltliche Diskussion findet in der Regel weder im Rat noch in der Versammlung statt.
Die fehlende Diskussion im Rat ist zuletzt deutlich kritisiert worden. Vorgeschlagen wird, dass die Sitzungen der LTC nur dann geheim durchgeführt werden sollen, wenn vertrauliche Informationen behandelt werden. Schließlich sollen die zu verhandelnden Dokumente für Ratssitzungen so zur Verfügung gestellt werden, dass eine seriöse Befassung in den Vertragsstaaten möglich ist. Schließlich wird angeregt, dass, wie bei anderen internationalen Regimen, „summary records“ von den Verhandlungen der Jahrestagungen erstellt werden sollen.
Die Verhandlungen bei der IMB haben seit 2020 wegen der Corona Pandemie nur im beschränkten Umfang stattgefunden. Entscheidungen über verfahrensbezogene Aspekte wurden im Verschweigeverfahren getroffen. Eine wichtige Entscheidung Ende 2020 war die Wiederwahl des amtierenden Generalsekretärs Michael Lodge.