Ressourcenschonung und Schutz von Mensch und Umwelt
Abfallpolitisches Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dabei sind das Wirtschaftswachstum und die mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst zu entkoppeln. Um die nach Paragraf sechs Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorrangig anzustrebende Abfallvermeidung zu erreichen, sind folgende Ziele anzustreben:
- Verringerung der Abfallmenge,
- Verringerung der schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit,
- Verringerung des Gehalts an schädlichen Stoffen in Materialien und Produkten.
Auf Grundlage des Artikels 29 der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG-AbfRRL i.V.m. (EU) 2018/851) sowie Paragraf 33 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde auch in Deutschland ein Abfallvermeidungsprogramm erstellt.
Ergebnisse von Forschungsprojekten lieferten maßgebliche wissenschaftlich-technische Grundlagen für das Abfallvermeidungsprogramm. Basierend auf den Ergebnissen eines ersten Projektes „Erarbeitung der wissenschaftlich-technischen Grundlagen für die Erstellung eines bundesweiten Abfallvermeidungsprogramms“, das erstmals existierende Maßnahmen in einer Beispielsammlung zusammenfasst, wurden im Folgeprojekt "Inhaltliche Umsetzung von Art. 29 der Richtlinie 2008/98/EG" ausgewählte Abfallvermeidungsmaßnahmen auf staatlicher Ebene (d.h. auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene) vertiefend untersucht. So konnten Aussagen zum Abfallvermeidungspotenzial und zur ökologischen Wirkung der Maßnahmen getroffen werden.
Im Ergebnis wurden Maßnahmen empfohlen, die ein relevantes Abfallvermeidungspotenzial aufweisen oder die Rahmenbedingungen für Abfallvermeidung positiv beeinflussen (z. B. durch Information und Sensibilisierung). Darüber hinaus sollten den Maßnahmen bei ihrer Umsetzung keine gravierenden negativen ökologischen, sozialen oder ökonomischen Effekte entgegenstehen. In vielen Fällen führen nicht einzelne Abfallvermeidungsmaßnahmen, sondern das Zusammenwirken verschiedener Instrumente zur erfolgreichen Vermeidung von Abfällen. Denn viele Maßnahmen unterstützen oder ergänzen sich gegenseitig.
Basierend auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen des UBA erstellte das Bundesumweltministerium das erste bundesweite, am 31.07.2013 durch das Bundeskabinett beschlossene Abfallvermeidungsprogramm.
In den nachfolgenden Jahren wurden mögliche Indikatoren zur Messung und Überprüfung des Abfallvermeidungserfolges erarbeitet und diskutiert, um die Abfallvermeidung messbarer zu machen. Mögliche Bewertungsmaßstäbe wurden vertiefend analysiert und auf ihre Eignung für die Messung des Erfolges der im Abfallvermeidungsprogramm festgelegten Maßnahmen überprüft. Ein Indikatorenset wurde erarbeitet, welches 8 Indikatoren und 12 Kennzahlen umfasst und eine kontinuierliche Messung des Erfolges von Abfallvermeidungsmaßnahmen ermöglichen würde.
Sensibilisierung und Kommunikation sind wichtige Stellschrauben zur Förderung eines umweltbewussten Umgangs mit Ressourcen und abfallvermeidenden Konsums und Gebrauchs. Um die hier vorhandenen Potenziale zu erschließen, bedarf es unterschiedlicher Zugänge zu den einzelnen sozialen Gruppen. Im Vorhaben „Identifizierung soziologischer Bestimmungsfaktoren der Abfallvermeidung und Konzipierung einer zielgruppenspezifischen Kommunikation“ wurden alltägliche Praktiken des Gebrauchs und Konsums verschiedener Produkte in unterschiedlichen sozialen Gruppen (Milieus) untersucht und Ansätze einer zielgruppenspezifischen Kommunikation erarbeitet. Dabei kam ein sozialwissenschaftlicher Methodenmix zum Einsatz, der eine deutschlandweite Onlinebefragung, qualitative Interviews und Gruppendiskussionen beinhaltete sowie eine Sortieranalyse. Es zeigte sich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die durch Abfall verursachten Umweltprobleme wahrnehmen und auch einen Zusammenhang zu den eigenen Konsumgewohnheiten sehen, gleichzeitig wird aber auch die Verantwortung von Politik und Unternehmen hinterfragt. Potenziale für Abfallvermeidung lassen sich in vielen Handlungsfeldern identifizieren. Sie können vor allem dann ausgeschöpft werden, wenn sie in den komplexen Alltag der Konsumentinnen und Konsumenten integrierbar sind. Einblicke in die Untersuchungsergebnisse zu verschiedenen Handlungsfeldern der Abfallvermeidung sowie zur Abfalltrennung bieten die Fact Sheets sowie die Handreichung: „Von der Idee zum Konzept. Wie kann eine zielgruppenspezifische Kommunikation in der Abfallwirtschaft gelingen?“
2019 wurde das Abfallvermeidungsprogramm erstmals überprüft. In dem Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Abfallvermeidungsprogrammes wurde der Status der Umsetzung des in 2013 verabschiedeten Abfallvermeidungsprogrammes auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene ermittelt und bewertet. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Programm eine Vielzahl an Ansatzpunkten anspricht und inhaltlich sehr breit aufgestellt ist, jedoch durch die bisherige Struktur des Programms Unklarheiten hervorgerufen hat, woran sich die Akteure bei der Ausgestaltung ihrer Bemühungen zur Abfallvermeidung von Abfällen orientieren sollen. Es sollte daher bei dessen Fortschreibung auf konkrete Abfallströme priorisiert werden und eine handlungsorientiertere Struktur erreicht werden sowie institutionell stärker verankert werden. Zu priorisierende Abfallströme sollten Kunststoffverpackungsabfälle Lebensmittelabfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Bau- und Abbruchabfälle sowie die zu priorisierenden Vermeidungsansätze öffentliche Beschaffung, Reparatur/Wiederverwendung und Förderung von Produkt-Dienstleistungs-Systeme sein. Für jeden Abfallstrom und Vermeidungsansatz wurden darüber hinaus konkrete Handlungsansätze identifiziert und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt. Auf dieser Grundlage erarbeitete das BMU in Zusammenarbeit mit den Ländern die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogrammes, das im Januar 2021 veröffentlicht wurde.
Im Umsetzungsprozess des Abfallvermeidungsprogramms spielen der Austausch und Dialog handelnder Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette für ein zielgerichtetes Zusammenwirken mit einem gemeinsamen Verständnis über bestehende Herausforderungen und Ausgestaltung möglicher Vermeidungsaktivitäten für wirksame Abfallvermeidungsmaßnahmen eine wichtige Rolle. Einen ersten wichtigen Schwerpunkt bildeten die Abfallvermeidungs-Dialoge der Jahre 2014-2017, die nun auch zur Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms wieder zu ausgewählten Themen durchgeführt werden. Weitere Informationen finden sich hier.
Wiederverwendung von Produkten
Auf Grundlage des Artikel 4 und Artikel 7 der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG-AbfRRL i.V.m. (EU) 2018/851) wurde ein Rechtsakt zur Festlegung einer gemeinsamen Methode und eines Formats für die Berichterstattung über die Wiederverwendung im Jahr 2020 verabschiedet. Dieser legt fest, dass die Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2021 Daten zur Wiederverwendung von Produkten (Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte) auf Grundlage quantitativer sowie qualitativer Daten an die europäische Kommission melden müssen. Die nationale Ausgestaltung der Datenerhebung und Methodik wird in einem Forschungsvorhaben erarbeitet.
Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Weiterverarbeitung von Lebensmitteln inklusive der Vielzahl von weltweiten Transportvorgängen für den deutschen Lebensmittelkonsum geht eine intensive Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen einher. Es ist deshalb neben der ethischen Betrachtung auch aus Umweltperspektive besonders gravierend, dass relevante Teile der erzeugten und verarbeiteten Lebensmittel in ihrem weiteren Lebensweg nicht verzehrt, sondern zu Abfällen werden.
Vor diesem Hintergrund wird seit einigen Jahren die intensive Fachdebatte über Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Lebensmittelverluste mit Programmen und Projekten untermauert (bspw. Agenda 2030, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie). Dabei zeigt sich, dass die Umsetzung wirksamer Vermeidungsmaßnahmen regelmäßig das Zusammenwirken verschiedener Akteure erfordert. Ziel ist es, zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle die gesamte Wertschöpfungskette – d. h. nicht nur das Verhalten der Verbraucher – in den Blick zu nehmen, um Verschwendung zu reduzieren. Bis zum Jahr 2030 ist es das Ziel der Bundesregierung, die Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverluste zu verringern.
Konzertierte Aktionen setzen allerdings die einvernehmliche Identifikation sinnvoller Ansatzstellen und die gemeinsame Entwicklung möglicher Vermeidungsmaßnahmen voraus. Zudem ist die Datenlage über die Lebensmittelabfälle entlang der Versorgungskette noch nicht immer ausreichend, um die Beiträge der einzelnen Sektoren an der Gesamtlebensmittelabfallmenge sicher zu quantifizieren. Eine Status-quo-Analyse der Lebensmittelabfälle für das Jahr 2015 wurde bereits veröffentlicht. Der Indikator für Lebensmittelabfälle in Tonnen Frischmasse der gesamten Wertschöpfungskette, aufgeteilt in fünf Teilsektoren (Primärproduktion, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung, private Haushalte), fußt auf dem europäischen Rechtsakt (EU) 2019/1597 über eine gemeinsame Methodik und Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen und dient als Grundlage für die kontinuierliche Berichterstattung der Jahren 2020 bis 2030.
Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)
Die jährlich im November stattfindende Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) bietet eine Plattform für vielfältige Aktionen von Kommunen, Unternehmen, privaten Initiativen und Umweltverbänden, um das Thema Abfallvermeidung stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Die vielgestaltigen Aktionen präsentieren praktische Lösungen und Impulse und zeigen das breite Spektrum der Maßnahmen zur Abfallvermeidung: von Beratungs- und Bildungsangeboten über Webseiten bis hin zu Tausch- und Verschenkbörsen und vieles mehr. Offizieller Partner der EWAV ist das BMU. Koordiniert wird die EWAV sowie der EU-weite Aktionstag gegen Littering „Let’s clean-up Europe“ (LCUE) seit August 2014 vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Weitere Informationen finden sich hier.