Die REACH-Verordnung regelt Kommunikationspflichten in der Lieferkette (insbesondere Sicherheitsdatenblatt), Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie Beschränkungen. Sie wird für besondere Anwendungsbereiche ganz oder teilweise durch weitere Regelungen ergänzt (z.B. Arzneimittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel). Das Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ist in einer eigenen Verordnung festgelegt.
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) trifft ergänzende Beschränkungsregeln zur Umsetzung globaler Regulierungen.
Das deutsche Chemikalienrecht enthält in erster Linie Vorschriften, welche die europäischen Regelungen umsetzen. Zusätzlich formuliert es einige ergänzende nationale Vorgaben (z.B. Beschränkungen und Abgabevorschriften in der Chemikalienverbotsverordnung). Zentrales Regelwerk ist das Chemikaliengesetz (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen). Es wird ergänzt durch einige Rechtsverordnungen (insbesondere Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Sanktionsverordnung, Giftinformationsverordnung).