Vorsorge im Bodenschutz bedeutet, schädliche Einwirkungen auf die Böden früh zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken: und zwar deutlich bevor eine Gefahr für die Bodenfunktionen entsteht. Denn ist die Leistungsfähigkeit des Bodens einmal verloren, ist sie nur sehr schwer wiederherzustellen. Das hat Einfluss auf alle anderen Umweltbereiche und damit auch auf uns Menschen.
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Was bedeutet Vorsorge?
Der Vorsorgegedanke beinhaltet den Schutz der natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen bevor Gefährdungen dieser auftreten. Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) steht ein Instrumentarium für den vorsorgenden Bodenschutz in Deutschland zur Verfügung. Auch in anderen rechtlichen Regelungen ist der vorsorgende Bodenschutz bereits mehr oder weniger ausführlich verankert. Dies betrifft zum Beispiel den Immissionsschutz, das Abfallrecht (Klärschlamm- und Bioabfallverordnung) sowie Regelungen zum Baurecht. Es gilt jetzt und mittelfristig alle diese rechtlichen Regelungen so zu verzahnen, dass alle Bodennutzungen abgebildet sind und die Nutzerinnen und Nutzer vorsorgend an einem Strang ziehen können.
Vorsorge setzt schon dann ein, wenn schädliche Bodenveränderungen drohen, nicht erst beim wahrscheinlichen Eintritt eines Schadens. Die Sorge, dass eine schädliche Bodenveränderung zur Gefahr wird, genügt. In Anlehnung an die Hauptgefährdungsursachen wird zwischen einer Vorsorge gegen stoffliche und nicht stoffliche Belastungen unterschieden.
Vorsorge gegen stoffliche Belastungen
Stoffliche Bodenbelastungen beruhen zumeist auf einer Anreicherung von persistenten, also nicht oder sehr langsam abbaubaren, Schadstoffen. Zu diesen persistenten Schadstoffen zählen insbesondere Schwermetalle, ihre Verbindungen und einige organische Schadstoffgruppen.
Diese Schadstoffe gelangen über verschiedene Wege in oder auf den Boden. Dazu gehören zum Beispiel die Einträge über die Luft aus Verkehr und Industrie, Einträge durch landwirtschaftliche Nutzung des Bodens, bei Verwertung von Materialien jeglicher Art, die in den Boden eingebracht werden, und Bodenaushübe, die verlagert werden. Verlagerte Schlammmassen bei Hochwasser können ebenso eine Schadstoffquelle darstellen.
Daneben kann auch jeder private Eigentümer oder jede Nutzerin eines Grundstückes zu einer Belastung beitragen. Zum Beispiel durch alte, defekte Kanalrohrsysteme auf dem Grundstück, Kläranlagen und den Gebrauch von Bioziden und falscher Düngung im Kleingarten.
Wann führen Schadstoffe zu Gefährdungen?
Diese Frage beantworten Grenzwerte. Sie werden mit wissenschaftlichen Methoden (z. B. ökotoxikologische oder humantoxische) abgeleitet. Wesentliche Vorgaben zur Untersuchung und Bewertung von Schadstoffen in Böden werden durch die BBodSchV gegeben. Dort finden sich detaillierte Vorschriften für die Probenahme, die Probenaufbereitung und die Analytik von Schadstoffen ebenso wie verbindliche Bewertungsmaßstäbe. So enthält die BBodSchV neben allgemeingültigen Vorsorgewerten auch wirkungspfad- und nutzungsspezifische Prüf- und Maßnahmenwerte.
Vorsorgewerte bestehen in Abhängigkeit von der jeweiligen Bodenart für die Metalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink sowie für die organischen Stoffe PCB6, Benz(a)pyren und PAK16. Vorsorgewerte werden anhand von ökotoxikologischen Wirkungsschwellen festgelegt und mit Hintergrundwerten des ländlichen Raumes abgeglichen. Sie enthalten einen Sicherheitsabstand zu den gefahrenbezogenen Prüfwerten. Sind die Vorsorgewerte überschritten, ist der weitere Eintrag von Schadstoffen in die Böden über alle Eintragspfade auf eine maximale Fracht zu begrenzen. Es besteht die Besorgnis des Eintritts eines Schadens.
Die Vorsorgewerte werden zum Beispiel bei der Auf- und Einbringung von Materialien (v. a. Bodenmaterial, Klärschlamm, Bioabfall) auf oder in Böden und bei der Genehmigung von neuen industriellen Anlagen angewendet. Sie können auch als Zielwerte für die Sanierung von bereits belasteten Böden dienen. Um zu vermeiden, dass sich Schadstoffe aus der landwirtschaftlichen Nutzung anreichern, sind die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an die Klärschlamm- (Klärschlammverordnung, AbfKlärV), Gülle- und Düngerausbringung fortzuschreiben. Zum bedarfsgerechten Einsatz von Düngern (Düngemittelgesetz, DüngMG) und Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) erfolgt eine verstärkte Beratung und es werden finanzielle Anreize geschaffen. Diese soll die schädlichen Wirkungen minimieren.
Dringlichkeit und Erfolg von Maßnahmen, die den Stoffeintrag reduzieren, können bundesweit zusätzlich anhand von „Critical Loads“) abgeschätzt werden. Critical Loads sind flächenbezogene Schwellenwerte für den Eintrag von Schadstoffen. Sie beziehen die Landnutzung mit ein. Werden die Critical Loads eingehalten, ist nach heutigem Wissensstand keine signifikante Beeinträchtigung des betrachteten Ökosystems zu erwarten.
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