Heizgeräte

FAQ

  • Welches ist das energieeffizienteste Heizgerät?

    Die effizientesten Heizgeräte und Verbundanlagen erreichen die Energieeffizienzklasse A+++. Weil die gleichen Energieeffizienzklassen für alle Heiztechniken gelten, liegen die Techniken in unterschiedlichen Bereichen. Auch ein Heizgerät in der Effizienzklasse A kann energieeffiziente und kostengünstige Lösung sein. So erreichen Öl- und Gas-Brennwertkessel die Klassen B bis A, als Verbundanlage zus… weiterlesen

  • Wo gibt es Informationen und Fördermöglichkeiten für den Austausch meiner alten Heizung?

    Die Heizung verbraucht im Haushalt am meisten Energie. Mit dem Wechsel der Heizungsanlage können Heizkosten und klmaschädliche Treibhausgase gespart werden. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps zusammengestellt.  weiterlesen

  • In welchen Fällen hilft die Energieverbrauchskennzeichnung bei der Auswahl eines Heizgeräts?

    Die neue Kennzeichnung liefert keine ⁠Prognose⁠ des künftigen Energieverbrauchs oder der möglichen Energieeinsparung. Die Kennzeichnung gibt die Energieeffizienz neuer Heizgeräte unter einheitlichen Bedingungen an. Das ist nützlich, wenn ein Heizgerät ausgewählt wird. Die Kennzeichnung dient auch als einfach verständliche Entscheidungshilfe, wenn eine defekte Heizung schnell ersetzt… weiterlesen

  • Wie betreibe ich Heizgeräte energieeffizient?

    Viele Heizungen sind zwar energieeffiziente Geräte, die aber nicht energieeffizient betrieben werden. So arbeiten zum Beispiel die meisten Brennwertkessel gar nicht im Brennwertbetrieb und verschwenden dann unnötig Energie und Geld. Bei Wärmepumpen ist das ähnlich. Grundlage für einen energieeffizienten und kostensparenden Betrieb ist die regelmäßige Wartung und Einstellung der Heizungsanlage, die… weiterlesen

  • Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte verpflichtend?

    Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 gibt vor, dass Heizgeräte für Zentralheizungen, die ab dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht werden, die Kennzeichnung mit den Energieeffizienzklassen A++ bis G erhalten müssen. Ab dem 26.9.2019 kommt eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+++ hinzu, und die Klassen E bis G fallen weg. So genannte Verbundanlagen, bestehend aus einem Heizgerät und weiteren Bauteilen,… weiterlesen

  • Für welche Heizgeräte gilt die Energieverbrauchskennzeichnung?

    Heizgeräte, die in Zentralheizungen eingesetzt werden und eine Nennleistung von 70 kW haben, erhalten die Energieverbrauchskennzeichnung: Gas- und Ölkessel, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen oder Elektroheizkessel. Heizgeräte, die auch Trinkwasser erwärmen können, heißen „Kombiheizgeräte“. Sie erhalten ebenfalls eine Kennzeichnung, deren Energieeffizienzklassen identisch sind mit denen für Warmwass… weiterlesen

  • Erhalten auch Heizungsanlagen bzw. Kombinationen aus Heizgeräten eine Energieverbrauchskennzeichnung?

    Heizungsanlagen bestehen oft nicht nur aus einem Heizgerät, sondern werden aus mehreren Komponenten zusammengesetzt, z.B. aus der Regelung, mehreren Solarkollektoren, einem Wärmespeicher oder einem zweiten Wärmeerzeuger. Nahezu jedes Heizgerät ist also gleichzeitig eine „Verbundanlage“. Sie erhält ein weiteres Etikett samt zugehörigem Datenblatt. Beides muss der Händler bzw. Installateur den Kunde… weiterlesen

  • Welche Informationen zeigt die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte?

    Den größten Platz nimmt die Angabe der Energieeffizienzklasse mit dem zugehörigen Buchstaben ein. Dabei gilt für die unterschiedlichen Techniken der Heizgeräte der gleiche Maßstab, nämlich die eingesetzte ⁠Primärenergie⁠. Heizgeräte in den Effizienzklassen mit „+“ nutzen direkt erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Das ermöglicht, sowohl Heizgeräte gleicher Technik unterein… weiterlesen

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Seit September 2015 gilt die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte für Zentralheizungen. 2017 dehnte sich diese Pflicht auch auf Heizgeräte aus, die Festbrennstoffe nutzen. Wir beantworten grundlegende Fragen dazu.

Inhaltsverzeichnis

 

Die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte

Schon lange sind die Energiekosten der Haushalte für Heizung und Warmwasser größer als für Strom. Weil viele Heizungen veraltet sind, schlummert hier ein großes Einsparpotenzial an Energie, Energiekosten und ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen. Die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte (Verordnung (EU) Nr. 811/2013) soll zusammen mit Ökodesign-Anforderungen (Verordnung (EU) Nr. 813/2013) dazu beitragen, diese Potenziale zu erschließen. Ein ähnliches Bündel an Verordnungen gilt für Warmwasserbereiter und -speicher. 2017 kamen Heizgeräte für Festbrennstoffe, also Holz und Kohle hinzu; hier gelten die Verordnung (EU) Nr. 1189/2015 für Ökodesign-Anforderungen und die Verordnung (EU) Nr. 1187/2015 für die Energieverbrauchskennzeichnung. Die größte Energieeinsparung und Umweltentlastung erzielt, wer am Haus sowohl die Heizung als auch die Gebäudehülle modernisiert.

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Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Welche Rechte haben Sie als Käufer von Heizgeräten?

Die Europäische Union stärkt mit diesen Verordnungen Ihre Rechte als Verbraucher und unterstützt Sie ab Ende September 2015 bei der Entscheidung für eine möglichst energieeffiziente Heizung:

  • Ineffiziente Geräte werden nicht mehr zulässig sein.
  • Werbung und ausgestellte Geräte müssen die Energieeffizienzklasse zeigen.
  • Die technischen Unterlagen enthalten einheitliche, vergleichbare Informationen.
  • Heizgeräte müssen mit der Energieeffizienzklasse und weiteren, einheitlichen Informationen vermarktet werden. Das gilt auch für die Vermarktung im Internet.
  • Angebote für Verbundanlagen müssen die Effizienzklasse, das Etikett für Verbundanlagen und ein Datenblatt umfassen.

Für welche Heizgeräte gilt die Energieverbrauchskennzeichnung?

Heizgeräte, die in Zentralheizungen eingesetzt werden und eine Nennleistung von 70 kW haben, erhalten die Energieverbrauchskennzeichnung: Heizkessel für Gas, Öl, Strom, Holz und Kohle sowie Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen. Heizgeräte, die auch Trinkwasser erwärmen können, heißen „Kombiheizgeräte“. Sie erhalten ebenfalls eine Kennzeichnung, deren Energieeffizienzklassen identisch sind mit denen für Warmwasserbereiter. Auch Kombinationen mehrerer Komponenten zu einer so genannten Verbundanlage erhalten eine Energieverbrauchskennzeichnung.

Erhalten auch Heizungsanlagen bzw. Kombinationen aus Heizgeräten eine Energieverbrauchskennzeichnung?

Heizungsanlagen bestehen oft nicht nur aus einem Heizgerät, sondern werden aus mehreren Komponenten zusammengesetzt, z.B. aus der Regelung, mehreren Solarkollektoren, einem Wärmespeicher oder einem zweiten Wärmeerzeuger. Nahezu jedes Heizgerät ist also gleichzeitig eine „Verbundanlage“. Sie erhält ein weiteres Etikett samt zugehörigem Datenblatt. Beides muss der Händler bzw. Installateur den Kunden mit dem Angebot zur Verfügung stellen. Händler müssen außerdem bei Angeboten für Verbundanlagen das Etikett zeigen. Auch Hersteller können ein Etikett für vorkonfigurierte Verbundanlagen vorbereiten.

Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte verpflichtend?

Heizgeräte für Zentralheizungen müssen die Kennzeichnung mit den Energieeffizienzklassen A++ bis G erhalten. Ab dem 26.9.2019 kommt eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+++ hinzu, und die Klassen E bis G fallen weg. So genannte Verbundanlagen, bestehend aus einem Heizgerät und weiteren Bauteilen, erhalten von Anfang an die Energieeffizienzklassen A+++ bis G.

Welche Informationen zeigt die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte?

Den größten Platz nimmt die Angabe der Energieeffizienzklasse mit dem zugehörigen Buchstaben ein. Dabei gilt für die unterschiedlichen Techniken der Heizgeräte der gleiche Maßstab, nämlich die eingesetzte ⁠Primärenergie⁠. Heizgeräte in den Effizienzklassen mit „+“ nutzen direkt erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Das ermöglicht, sowohl Heizgeräte gleicher Technik untereinander zu vergleichen (z.B. Modelle von Brennwertkesseln), als auch verschiedene Heiztechniken miteinander (z.B. eine Wärmepumpe mit einer Verbundanlage aus Brennwertkessel und Solaranlage). Zusätzliche Energieeffizienzklassen mit Wasserhahn-Symbol zeigen bei Kombiheizgeräten die Energieeffizienz für die Warmwasserbereitung.

TIPP: Achten Sie nicht nur auf die Effizienzklasse, sondern auch auf die Effizienz-Kennzahl in den technischen Unterlagen.

Weitere Informationen auf dem Etikett sind die Heizleistung (bei Wärmepumpen für unterschiedliche Klimazonen) und die Geräuschentwicklung. Bei Blockheizkraftwerken zeigt ein Pfeil-Symbol, dass auch Strom erzeugt wird.

In welchen Fällen hilft die Energieverbrauchskennzeichnung bei der Auswahl eines Heizgeräts?

Die neue Kennzeichnung liefert keine ⁠Prognose⁠ des künftigen Energieverbrauchs oder der möglichen Energieeinsparung. Die Kennzeichnung gibt die Energieeffizienz neuer Heizgeräte unter einheitlichen Bedingungen an. Das ist nützlich, wenn ein Heizgerät ausgewählt wird. Die Kennzeichnung dient auch als einfach verständliche Entscheidungshilfe, wenn eine defekte Heizung schnell ersetzt werden muss (in solchen Fällen wird der energetische Zustand eines Gebäudes in der Regel nicht umfassend analysiert). In allen Fällen bleibt eine umfassende und individuelle Beratung durch Fachleute unerlässlich.

Welches ist das energieeffizienteste Heizgerät?

Die effizientesten Heizgeräte und Verbundanlagen erreichen die Energieeffizienzklasse A+++. Weil die gleichen Energieeffizienzklassen für alle Heiztechniken gelten, liegen die Techniken in unterschiedlichen Bereichen. Auch ein Heizgerät in der Effizienzklasse A kann eine energieeffiziente und kostengünstige Lösung sein. So erreichen Öl- und Gas-Brennwertkessel die Klassen B bis A, als Verbundanlage zusammen mit Solarkollektoren A+. Niedertemperaturkessel (für den Austausch in Mehrfamilienhäusern) liegen in der Klasse C. Blockheizkraftwerke müssen mindestens Klasse B erfüllen, sind jedoch bis A+++ zu finden. Wärmepumpen müssen mindestens A+ schaffen und erreichen A+++, wenn sie Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle nutzen, oder A++ mit Außenluft als Wärmequelle. Die meisten Holzkessel liegen in der Klasse A+, und wenn sie Brennwerttechnik nutzen, schaffen sie auch A++.

In EPREL, der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung, können Sie nach den effizientesten Heizgeräten suchen:

Wichtig ist letztlich nicht nur ein guter Energieeffizienz-Kennwert des Heizgerätes, sondern auch der energieeffiziente Betrieb einer Heizungsanlage (siehe unten).
Für neue Heizgeräte gibt es Fördermittel: Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien erhalten eine Förderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Zeigen die Energieeffizienzklassen, wie hoch die künftigen Betriebskosten des Heizgerätes sein können?

Im Gegensatz zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten muss die Kennzeichnung von Heizgeräten unterschiedliche Energieträger berücksichtigen: Erdgas, Heizöl und Strom, die unterschiedlich viel kosten.  Für die Kennzeichnung von Heizgeräten werden diese Energieträger nach ihrem Primärenergieaufwand gewichtet. Diese Gewichtung passt recht gut zu den Preisen von Strom, Gas und Öl. Daher zeigen die Effizienzklassen zumindest die Größenordnung der zu erwartenden Betriebskosten, eine seriöse und individuelle Berechnung der Heizkosten können sie aber nicht ersetzen.

Tipp: Großen Einfluss auf die Betriebskosten hat, wie energieeffizient ein Heizgerät betrieben wird – siehe unten.

Wie effizient ist mein jetziges Heizgerät?

Einem Heizgerät, ob alt oder neu, sieht man nicht ohne weiteres an, wie (in)effizient es arbeitet. Der Feuerungswirkungsgrad, den der Schornsteinfeger misst, liefert keine verlässliche Aussage darüber. Den Zustand Ihrer Heizung und Ihres Gebäudes können Sie zum Beispiel mit interaktiven Ratgebern oder anhand der Jahresabrechnung mit dem Heizspiegel einschätzen. Im „Brennwertcheck“ der Verbraucherzentralen erfahren Sie, ob Ihr Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeitet.

Seit dem 1.1.2016 erhalten auch alte Gas- und Öl-Heizkessel im Gebäudebestand eine Energieverbrauchskennzeichnung. Das ist ein Element des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Heizungsinstallateure, Energieausweis-Aussteller, Energieberater und Schornsteinfeger können sie kostenlos an Ihrem Heizkessel anbringen. Seit dem 1.1.2017 sind die Bezirksschornsteinfeger zu dieser Aufgabe verpflichtet. Dann Mit dem Etikett können Sie die Effizienzklasse ihres jetzigen Heizkessels mit der eines neuen Heizgerätes vergleichen. Es gibt auch einen Online-Rechner. Dann können Sie rechtzeitig planen, bevor ihr Heizkessel eines Tages defekt sein sollte und schneller Ersatz her muss.

Was ist bei der Anschaffung eines neuen Heizgerätes zu beachten?

Haus- und Wohnungseigentümer sollten sich rechtzeitig darauf einstellen, dass bestimmte Geräte nicht mehr auf dem Markt verfügbar sind, da sie die in der Verordnung vorgeschriebene Energieeffizienz-Vorgabe nicht erfüllen, z.B. Niedertemperaturheizgeräte.

Zwar muss für einen Brennwertkessel der Schornstein angepasst werden, damit ihn das anfallende Kondensat nicht beschädigt. Die Heizkörper brauchen nicht erneuert zu werden; weil sie in der Regel zu groß sind, kann am Heizgerät eine niedrigere Vorlauftemperatur eingestellt werden. Die Umrüstung kann durch die Brennstoffeinsparungen im Laufe der Jahre wirtschaftlich sein. Ob sich das rechnet oder welche Alternativen sich anbieten, können Sie zum Beispiel mit interaktiven Energiespar-Ratgebern „HeizCheck“ oder „ModernisierungsCheck“ in einem ersten Schritt abschätzen.

TIPP: Planen Sie rechtzeitig die Anschaffung eines neuen Heizgerätes. Damit vermeiden Sie Hektik, wenn die alte Heizung plötzlich kaputt ist. Und Sie können sich bewusst für eine sparsamere Lösung entscheiden.

Weitergehende Informationen zum Energiesparen bei Gebäuden finden Sie im Ratgeber "Das Energie-Sparschwein". Er enthält Informationen über Wärmedämmung, aber auch zum Heizungstausch. Ein Kapitel gibt Hinweise, was zu beachten ist, um Heizkessel auch energieeffizient zu betreiben.

Wie betreibe ich Heizgeräte energieeffizient?

Viele Heizungen sind zwar energieeffiziente Geräte, die aber nicht energieeffizient betrieben werden. So arbeiten zum Beispiel die meisten Brennwertkessel gar nicht im Brennwertbetrieb und verschwenden dann unnötig Energie und Geld. Bei Wärmepumpen ist das ähnlich. Grundlage für einen energieeffizienten und kostensparenden Betrieb ist die regelmäßige Wartung und Einstellung der Heizungsanlage, die Überprüfung von Verbrauchsdaten und eine passende Dimensionierung (viele Heizkessel sind zu leistungsstark). Empfehlenswert ist, die gesamte Heizungsanlage einschließlich der Wärmeverteilung optimieren zu lassen. Das kostet vergleichsweise wenig und bietet eine dauerhafte Energieeinsparung. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur danach!

Welche Auswirkungen haben die Mindestanforderungen auf das Produktangebot?

Niedertemperaturkessel entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik: Sie erreichen höchstens die Effizienzklasse C und verbrauchen zu viel Energie. Deshalb gibt die Verordnung 2013/813/EU Brennwerttechnik als Mindeststandard seit 26.9.2015 vor; auch Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die ab dem 26.9.2017 noch etwas ansteigen.

Gerade in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen, die einen gemeinsamen Schornstein nutzen, können sich Schwierigkeiten ergeben. Raumluftabhängige Gas-Etagenheizungen oder Gasthermen „Typ B1“, die die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum beziehen, sind weiterhin als Heizwert-Gerät bzw. Niedertemperaturkessel erhältlich: als Raumheizgeräte bis 10 kW Nennleistung und als Kombiheizgeräte bis 30 kW Nennleistung.

Diese Möglichkeit gibt es für raumluftunabhängige Gas-Etagenheizungen oder Gasthermen nicht. Besondere Schwierigkeiten können entstehen, wenn mehrere Heizgeräte bzw. Gasetagenheizungen an den gleichen Schornstein angeschlossen sind (Mehrfachbelegung „Art C4“). Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, an einem Schornstein mit mehreren angeschlossenen Geräten ein einzelnes raumluftunabhängiges Heizwertgerät durch ein raumluftabhängiges Heizwert-Gerät oder raumluftunabhängiges Brennwert-Gerät zu ersetzen. Welche Handlungsmöglichkeiten Haus- und Wohnungseigentümer haben, wenn ein raumluftunabhängiges Heizgerät in Mehrfachbelegung defekt ist, beschreibt das Faltblatt "Austausch raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen". Wichtig: Alle Alternativen sind mit Fachleuten (z.B. Heizungsinstallateur oder Schornsteinfeger) zu prüfen, ob sie unter den jeweiligen Umständen in Frage kommen.

Beispiele zeigen, wie selbst große Wohnanlagen mit 100 Gasetagenheizungen ohne Einbußen für Nutzer und mit überschaubarem Aufwand an Material und Kosten auf Zentralheizung oder Brennwert-Etagenheizungen umgerüstet wurden. Die Mieter können dabei von Energiekosteneinsparungen (ca. 15 Prozent) profitieren. Die Vermieter profitieren von der Modernisierungsumlage, sofern sie von der Möglichkeit Gebrauch machen. Gleichzeitig sinken die Treibhausgasemissionen.

Weitere technische Informationen enthalten z.B.

  • M. Schellhorn, Neue Heizungen als Mietpreisbremse, in: Bundesbaublatt 9/2015, S. 30-32
  • G. Felger, Eine für alle – zentrale Wärmeversorgung, in: HLH Bd. 60 (2009) Nr. 9, S. 27ff.
  • T. Schmitz et al., Brennwerttechnik / Abgassysteme für Mehrfachbelegung, in: IHKS Fachjournal 2004/05, S. 38-44.

Die erfolgreiche und schnelle Umrüstung setzt eine vorausschauende und detaillierte Planung voraus. Daher sollten Eigentümer eine eventuell erforderliche Modernisierung der Heizung im Haus frühzeitig anstoßen und Kontakt mit erfahrenen Handwerksbetrieben, Herstellern von Heizungen oder Contracting-Anbietern suchen. Ob Gasthermen ausgetauscht oder durch eine zentrale Wärmeversorgung ersetzt werden: Für beide Lösungen gibt es Fördermittel – siehe oben.

 

Informationen für Hersteller und Händler

Erste Informationen über die Bedeutung der Energieverbrauchskennzeichnung und die Auswirkungen der Ökodesign-Anforderungen finden Sie im vorhergehenden Abschnitt für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen hat die Europäische Kommission zusammengestellt (nur auf Englisch verfügbar).

Wie kann man die Energieeffizienzklasse einer Verbundanlage ermitteln?

Die Verordnungen enthalten in ihren Anhängen einige Datenblätter, die das Vorgehen festlegen, wie die Energieeffizienzklasse per Hand ermittelt werden kann. Die dafür notwendigen technischen Daten müssen die Hersteller der jeweiligen Komponente zur Verfügung stellen. Die Europäische Kommission stellt dafür auch ein Werkzeug zur Verfügung.

Der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. hat eine herstellerneutrale Plattform entwickelt, um die Effizienzklasse von Verbundanlagen zu bestimmen und das zugehörige Datenblatt zu erstellen. Die Plattform lässt sich mit vielen Softwarelösungen von Handwerk und Großhandel verbinden. Einige Hersteller von Heizgeräten bieten eigene Lösungen dafür an.

Dürfen Heizgeräte, die vor dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht wurden, nach dem 26.9.2015 noch in Betrieb genommen oder repariert werden?

Die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 81372013 bezieht sich in Artikel 1 zwar auf „das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme“ von Heizgeräten. Jedoch bezieht sich „Inbetriebnahme“ auf Produkte, die nicht ausdrücklich als Produkt in Verkehr gebracht wurden, wenn sie zum Beispiel vor Ort aus Einzelteilen montiert werden. Daher dürfen Heizgeräte, die vor dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht wurden, auch noch nach diesem Stichtag in Betrieb genommen werden. Nach diesem Stichtag sind auch Reparaturen alter Heizgeräte weiterhin zulässig (z.B. dürfen in Heizgeräten, die vor dem 1.1.2018 in Verkehr gebracht wurden, weiterhin neue Brenner eingebaut werden).

Alle Gebäude sind unterschiedlich. Wie aussagekräftig sind standardisierte Energieeffizienzklassen?

Die Energieeffizienzklassen sind Produktkennwerte. Ihr Zweck ist, unterschiedliche Produkte unter bestimmten Randbedingungen vergleichbar zu machen und Verbrauchern damit eine Entscheidungsgrundlage zu liefern.

Die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte wird für eine Vorlauftemperatur von 55 °C angegeben. Die Effizienzklassen sind damit für einen großen Teil der Gebäude mit gut ausgelegten Heizkörpern aussagekräftig. Bei höheren Vorlauftemperaturen sollte geprüft werden, ob die Überdimensionierung der Heizkörper genutzt werden kann, die Vorlauftemperatur so weit zu senken, dass Brennwertbetrieb möglich ist; gegebenenfalls können einzelne kritische Heizkörper getauscht werden (dafür können Fördermittel in Anspruch genommen werden).

Die Effizienzklasse sagt nicht aus, wie effizient ein Heizgerät im Einzelfall betrieben wird. Ausschlaggebend ist nämlich auch der effiziente Betrieb der gesamten Heizungsanlage. Bieten Sie Ihren Kunden daher eine Heizungsoptimierung als wichtige Dienstleistung an!