Elektronikaltgeräte in Deutschland
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland etwa 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 835.131 Tonnen). Das entspricht 10,06 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 111.936 Tonnen) kamen von anderen Nutzern als privaten Haushalten.
Gesetzliche Grundlagen
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten – also solchen Elektrogeräten, die bereits Abfall geworden sind – vermeidet eine Gefährdung der Umwelt und ermöglicht das Recyceln von Wertstoffen. Um dies europaweit einheitlich zu regeln, existiert seit 2003 die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie, alte Fassung: Richtlinie 2002/96/EG). Sie wurde in Deutschland 2005 durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Im Juli 2012 wurde die EU-Richtlinie neu gefasst – aktuell gültige Fassung Richtlinie 2012/19/EU (sogenannte WEEE II). Diese wurde in nationales Recht durch die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG, vom 20. Oktober 2015 umgesetzt. Zum 1. Januar 2022 wurde das ElektroG erneut novelliert.
In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Die örE sind verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten und diese dort grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen. Dies geschieht derzeit an rund 2.400 kommunalen Sammelstellen, wie beispielsweise den Wertstoffhöfen, Schadstoffmobilen oder Depot-Sammelcontainern. Die Hersteller können außerdem freiwillig Altgeräte zurücknehmen zum Beispiel in Form von eigenen Rücknahmestellen oder -systemen.
Bereits seit Juli 2016 sind Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Spätestens ab 1. Juli 2022 sind auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (z.B. Supermärkte, Discounter) zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die aufgeführten Vertreiber sind verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 0:1 Rücknahme); bei Altgeräten mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter, ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 1:1 Rücknahme). Über die kostenlosen Möglichkeiten, ein Altgerät zurückzugeben sowie solches bei Anlieferung eines Neugeräts (nach Hause) im Gegenzug abholen zu lassen, muss der Vertreiber die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsschluss hinweisen. Gleiche Regelungen gelten auch im Versandhandel: In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte; die Mindestfläche von 800 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen. Versandhändler können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren.
Zudem dürfen kleinere Einzelhändler und Hersteller freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Altgeräterfassung beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege abzugeben und dürfen diese keinesfalls im Hausmüll (Restmüll, Verpackungsmüll) entsorgen.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung der zurückgenommenen Elektroaltgeräte sind wiederum die Hersteller verantwortlich. Sie tragen die finanzielle Produktverantwortung für die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte. Zusätzlich regelt die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die so genannte RoHS-Richtlinie den Einsatz bestimmter umweltgefährdender Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie wird in Deutschland durch die Elektrostoff-Verordnung umgesetzt. Diese trat am 9. Mai 2013 in Kraft. Demnach können insbesondere die Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE), auch bekannt als bromierte Flammschutzmittel, in neuen Elektrogeräten nur noch stark eingeschränkt verwendet werden.
Recycling und Verwertung
Die zurückgegebenen Elektroaltgeräte werden an kommunalen Sammelstellen in sechs Sammelgruppen sortiert. Dadurch kann bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung und Behandlung besser auf die Anforderungen der unterschiedlichen Geräte eingegangen werden. So werden beispielsweise große Altgeräte getrennt von kleinen sowie batteriehaltige Geräte gesondert gesammelt, damit die Altgeräte sowie mögliche enthaltene Batterien nicht zerstört bzw. beschädigt werden. Wärmeüberträger wie beispielsweise Kühlgeräte werden aufgrund der in ihnen noch häufig enthaltenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) auch gesondert gesammelt und behandelt. Zudem werden Gasentladungslampen wegen des enthaltenen Quecksilbers in einer eigenen Sammelgruppe gemeinsam mit LED-Lampen (quecksilberfrei) getrennt erfasst. Hintergrund der Getrennterfassung aller Lampen ist die oftmals nicht eindeutige Identifizierbarkeit von quecksilberhaltigen und quecksilberfreien Lampen.
Alle ordnungsgemäß gesammelten und zurückgenommenen Altgeräte müssen einer Behandlung in einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden. Dort werden sie auf Vorbereitung zur Wiederverwendung geprüft und ggf. zur Wiederverwendung vorbereitet oder behandelt dabei von Schadstoffen entfrachtet sowie in Bauteile und Materialfraktionen zerlegt, damit diese verwertet (recycelt oder energetisch verwertet) werden können. Die Behandlung hat nach bestimmten Anforderungen, die in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, zu erfolgen – Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung (EAG-BehandV). Im Rahmen der Behandlung von Altgeräten müssen bestimmte Mindestverwertungsquoten sowie Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling erreicht werden.
Die Behandlungs- und Verwertungsverfahren sind je nach Geräteart teilweise sehr unterschiedlich. Bei Kühlgeräten beispielsweise findet zuerst eine Absaugung des Kühlmittel-Öl-Gemisches aus dem Kühlkreislauf statt. Anschließend werden die Gehäuse maschinell zerkleinert. Dabei werden die in dem Isoliermaterial enthaltenen Gase (bei älteren Geräten auch FCKW) abgesaugt und anschließend schadlos entsorgt.
Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) werden ebenfalls maschinell zerkleinert und anschließend in einem Nass- oder Trockenverfahren behandelt. Dabei wird das Quecksilber abgesaugt und über Aktivkohle gefiltert beziehungsweise reichert sich im Sedimentschlamm an. In weiteren Schritten ist eine Rückgewinnung des Quecksilbers möglich.
Computerbildschirme/ -monitore und Fernsehbildschirme werden in der Regel zunächst manuell zerlegt. Dabei entfernen Fachkräfte schadstoffhaltige Bauteile wie Batterien, Kondensatoren, die teils noch quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen oder auch noch die stark bleihaltigen Kathodenstrahlröhren von alten Röhrenfernsehern. Ebenfalls werden wertvolle Bauteile wie Leiterplatten oder Kunststoffstreuscheiben ausgebaut. Die verbleibenden Bauteile werden mechanisch zerkleinert und anschließend durch Sortier- und Trennverfahren in verschiedene Fraktionen sortiert. Auch automatische Schneide- und Trennverfahren zur Separation von schadstoff- und wertstoffhaltigen Bauteilen sind in der Bildschirmbehandlung etabliert.
Am Ende des Behandlungsprozesses sind aus den Elektroaltgeräten viele verschiedene Fraktionen entstanden. Die Metallfraktionen – beispielsweise Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder Messing – werden in Metallhütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Leiterplatten und zum Beispiel Stecker mit vergoldeten Kontakten gehen in der Regel in bestimmte Kupferhütten, die auch auf die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen spezialisiert sind. Die Kunststofffraktionen werden zum Teil energetisch aber auch stofflich verwertet.
Sammel- und Verwertungsquoten für Elektroaltgeräte
Die WEEE-Richtlinie enthält neben Sammelzielen von Elektroaltgeräten (Mindestsammelquote) auch spezifische Recycling- und Verwertungsquoten. Deutschland ist seit 2006 verpflichtet, der EU-Kommission über die Einhaltung dieser Quoten zu berichten. Seit 2016 gibt die WEEE-Richtlinie relative Sammelquoten vor. Der Wert betrug zunächst 45 Prozent (%) des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro(nik)geräte. Seit 2019 müssen 65 % gesammelt werden (nach der gleichen Berechnungsmethode). Im Jahr 2019 erreichte Deutschland eine Sammelquote von 44,3 %.
Darüber hinaus geben die WEEE-RL und das ElektroG spezielle Quoten für das Recycling und die Verwertung der verschiedenen Gerätekategorien vor. Für alle Altgeräte sind je nach Kategorie Verwertungsquoten zwischen 75 und 85 % und Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von zusammen zwischen 55 und 80 % zu erreichen. Im Jahr 2019 hat Deutschland diese Quoten eingehalten.