Im Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) ist festgeschrieben, dass deutsche Betreiber von Aktivitäten in der Antarktis umweltgefährdende Notfälle unverzüglich dem Umweltbundesamt (UBA) mitteilen müssen.
Im Notfall sollen insbesondere Angaben darüber gemacht werden, welche Gegenmaßnahmen der Betreiber allein oder in Kooperation mit Dritten ergriffen hat und zu welchem Ergebnis diese geführt haben.
Die Informationen leitet das UBA an das Sekretariat des Antarktis-Vertrags und den Ausschuss für Umweltschutz weiter.
Sollte der Fall eintreten, dass Einbringungen und Einleitungen in die Meeresumwelt erfolgt sind – beispielsweise, wenn ein Tank ausgelaufen ist – muss das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) informiert werden.
Das Umweltbundesamt ist unter folgendem Notfallkontakt zu erreichen:
telefonisch +49 (0)340 2103-0
per E-Mail antarktis [at] uba [dot] de
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist unter antarktis [at] bsh [dot] de erreichbar.