Gelegentlich stößt man auf die Frage, wem eigentlich die Antarktis gehört. Die Antwort darauf ist ganz einfach: Da es in der Antarktis keine indigene Bevölkerung gibt, gehört die Antarktis allen Menschen - als gemeinsames Erbe der Menschheit und doch niemandem speziell! Beide Aspekte sind im Antarktis-Vertragssystem geregelt.
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Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Abkommen und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Es sichert in einer Weltregion – deren Landfläche fast anderthalb mal so groß ist wie Europa bis zum Ural – trotz eines noch nicht geklärten und deshalb „eingefrorenen“ Territorialkonflikts seit 60 Jahren den Frieden und ermöglicht eine enge Zusammenarbeit von Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen in den Bereichen Forschung und Umweltschutz.
Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer entsprechenden Seite zum Antarktis-Vertrag.
In den folgenden Jahren kamen folgende weitere Abkommen hinzu:
1964: Vereinbarte Maßnahmen zur Erhaltung der Antarktischen Fauna und Flora (Agreed Measures for the Conservation of the Antarctic Flora and Fauna)
1988: CRAMRA – Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) – Dieses Übereinkommen wurde von einem Großteil der damaligen Parteien unterzeichnet jedoch von einigen Staaten abgelehnt und in Folge dessen von keinem Staat ratifiziert, deshalb ist es niemals in Kraft getreten. Es wurde drei Jahre später durch das folgende Abkommen ersetzt:
1991 Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty) – Das USP trat 1998 in Kraft.
Ein internationales Sekretariat für das Vertragssystem
2004 wurde das Sekretariat des Antarktis-Vertrages (Antarctic Treaty Secretariat, ATS) eingerichtet. Es hat seinen Sitz in Buenos Aires. Das ATS unterstützt die jährlichen Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) – unter anderem durch die Sammlung, Speicherung und Veröffentlichung der ATCM-Dokumente – sowie die Treffen des Ausschusses für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection, CEP), erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten und versorgt die Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner mit Informationen über das Antarktis-Vertragssystem und Aktivitäten in der Antarktis.
Staaten, die sich dem Antarktis-Vertragssystem anschließen, implementieren die Abkommen durch eine eigene nationale Gesetzgebung. Die jeweiligen nationalen Regelungen gelten nur für die Bürger*innen des betreffenden Staates. Dadurch haben manche Vertragsparteien schärfere Regelungen als andere, was Aktivitäten in der Antarktis betrifft.
Wie die Umsetzung neuer Forschungsergebnisse, Erkenntnisse oder Maßnahmen von der nationalen Ebene in die internationale antarktische Umweltschutzpolitik funktioniert, können Sie am Beispiel Deutschlands im nachfolgenden Schema sehen.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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