Messnetze - Chemisches Monitoring
Die Bundesländer messen Schadstoffe an einer Vielzahl von Messstellen. Für die Messnetze und Messprogramme sind Kriterien festgelegt, nach denen die Messstellen- und Stoffauswahl durch die Bundesländer erfolgt.
Die Bundesländer messen Schadstoffe an einer Vielzahl von Messstellen. Für die Messnetze und Messprogramme sind Kriterien festgelegt, nach denen die Messstellen- und Stoffauswahl durch die Bundesländer erfolgt.
Die Überwachung der Fließgewässer erfolgt durch die Institutionen der Bundesländer an einer Vielzahl von Messstellen. Lage der Messstellen und Spektrum der Messgrößen sind abhängig von der Aufgabenstellung. Sie reicht von der Überwachung der Auswirkung von kommunalen und industriellen Einleitungen, Messungen zur Warnung bei Extremereignissen (z.B. Störfällen, Hochwasser) bis zur Beurteilung des Gewässerzustands. Dazu erfolgen Messungen von chemischen Stoffen sowohl im Wasser als auch im Schwebstoff und seit kurzem auch in Fischen und Muscheln.
Das Umweltbundesamt unterhält ein Messnetz der Umweltprobenbank des Bundes. An den Messstellen an Donau, Rhein, Elbe und ausgewählten Zuläufen werden Schwebstoffproben, Muscheln und Fische entnommen und in einem Archiv eingefroren, um mit gezielten Messungen und Screening Methoden auch rückwirkend die Entwicklung von Schadstoffen ermitteln zu können, die zum Zeit der Probenahme nicht als gefährlich bekannt waren oder für die keine geeigneten Messmethoden zur Verfügung standen.
Für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben alle Mitgliedstaaten bis 2006 Messnetze in den Oberflächengewässern für die Überwachung des ökologischen und chemischen Zustands eingerichtet. Darin werden drei Überwachungsarten unterschieden:
An den Fließgewässermessstellen der überblicksweisen Überwachung werden die Messungen durch die Institutionen der Bundesländer im Wasser i.d.R. jährlich durchgeführt. Die Auswahl der Parameter der operativen Überwachung richtet sich nach den Belastungen, die den nicht guten Zustand des Gewässerabschnitts verursacht. Die Untersuchungen werden alle 3 Jahre durchgeführt. Ist die Ursache der Belastung nicht bekannt, werden zu deren Ermittlung weitere Messstellen eingerichtet.
Im Zeitraum 2016 bis 2021 wurden für die Beurteilung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer Daten an rund 19.800 Messstellen (Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer, Nord- und Ostsee) erhoben. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die Stoffe der europäischen Umweltqualitätsnormrichtlinie wurden an rund 4700 Fließgewässermessstellen gemessen. An ausgewählten Messstellen der überblicksweisen Überwachung werden die Konzentrationen der Stoffe untersucht, für die eine Trendbetrachtung durchgeführt werden soll. Dies erfolgt in Schwebstoffen, Sedimenten oder in Biota (Fischen oder Muscheln).
Die Daten des LAWA Messstellennetzes geben seit Anfang der 1980er Jahre einen bundesweiten Überblick zur chemischen Belastung der deutschen Fließgewässer. Die Übermittlung der Daten der Bundesländer an das Umweltbundesamt ist im Anhang Gewässergüte der Verwaltungsvereinbarung zum Datenaustausch im Umweltbereich geregelt. Die Daten werden an die europäische Umweltagentur übermittelt und für die Berichterstattung zur EG Nitratrichtlinie genutzt. Mit dem Aufbau der Messnetze zur Wasserrahmenrichtlinie fand eine Erweiterung des Messnetzes statt.
Derzeit umfasst das LAWA-Messstellennetz rund 250 Messstellen. Darunter sind überwiegend Messstellen der überblicksweisen Überwachung, operative Messstellen und drei Referenzmessstellen. Fünf Messstellen liegen in Übergangsgewässern und zwei in Flussseen der Havel.
Sowohl die Umweltqualitätsnormrichtlinie der EU (EU-Watch List) als auch das Rahmenkonzept VII „Strategie zur Vorgehensweise bei der Auswahl von flussgebietsspezifischen Schadstoffen (gemäß Anhang VIII Richtlinie 2000/60/EG – WRRL) zur Ableitung und Festlegung von Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des ökologischen Zustands / Potenzials“ der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (nationale Beobachtungsliste) sehen Messprogramme vor, deren Ergebnisse als Grundlage für eine Priorisierung von Stoffen dienen, für die auf europäischer bzw. nationaler Ebene Umweltqualitätsnormen festgelegt werden.
Die Verteilung der 24 Messstellen der EU-Watch List auf die Flussgebietsgemeinschaften ist in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Für das Messnetz der nationalen Beobachtungsliste ist es die doppelte Anzahl von Messstellen. Das Messnetz der EU-Watch List ist Grundlage für das Messnetz der nationalen Beobachtungsliste. Bei der Auswahl der Messstellen berücksichtigen die Bundesländer die typische Art der Verwendung des Stoffes (z.B. in Pflanzenschutzmitteln, in Arzneimitteln). Es sind also Messstellen für den Eintragspfad überwiegend über Anwendung in der Landwirtschaft und überwiegend über Kläranlagen festgelegt.