Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) verwaltet als zuständige Stelle („issuing body“) Herkunftsnachweise gemäß der EU-Richtlinie 2018/2001 für Strom, Gase (Biomethan und Wasserstoff) und für Wärme und Kälte. Diese Herkunftsnachweise werden zur Energiekennzeichnung verwendet.
Das HKNR für Strom betreibt das UBA bereits seit 2013. Zukünftig wird es auch für die weiteren Energiearten wie Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte Herkunftsnachweise geben, damit diese zur Kennzeichnung verwendet werden können. Diese weiteren Register für Gase und Wärme/Kälte baut das UBA derzeit auf.
Verbraucher*innen erhalten eine Kennzeichnung für die an sie gelieferte Energie, die ihnen mitteilt, wie die Energie produziert wurde. Diese Kennzeichnung beruht auf entwerteten Herkunftsnachweisen im Herkunftsnachweisregister (HKNR). Herkunftsnachweise geben konkrete Auskunft über die Energiequelle, die erzeugenden Anlagen und den Erzeugungszeitraum. Im HKNR haben Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, Händler oder Energielieferanten ein Konto für Herkunftsnachweise. Auf Antrag von Betreiber*innen einer Energieerzeugungsanlage mit einem Konto im HKNR stellt das Umweltbundesamt Herkunftsnachweise für erzeugte Energie aus oder überträgt Herkunftsnachweise auf andere Konten. Herkunftsnachweise werden auch aus dem europäischen Ausland importiert oder dorthin exportiert. Um Energie zu kennzeichnen, entwerten die Lieferanten die Herkunftsnachweise auf Antrag beim Umweltbundesamt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass diese Menge nur einmal verkauft und gezählt wird.
Weitere Informationen zur Umsetzung in nationales Recht sind in den spezifischen Artikeln zu finden: