Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz

Nachweise für Energie werden zur Energiekennzeichnung genutzt. Sie bescheinigen, wie und wo Energie produziert wurde. Damit bezeugen sie Klimawirkung und Nachhaltigkeit der produzierten Energieeinheit. Wenn die Energie verkauft und geliefert wird, muss der Nachweis entwertet werden. Damit stellen wir sicher, dass die Menge Energie mit genau den bezeichneten Eigenschaften nur einmal gezählt wird.

Inhaltsverzeichnis

Die Nachweissysteme für Energie und ⁠Klimaschutz⁠ stellen bestimmte Eigenschaften für primäre oder sekundäre Energieträger fest und sichern diese in einem elektronischen Dokument in einer Datenbank, die am ⁠UBA⁠ geführt wird. Solche Systeme zertifizieren die Eigenschaften und schließen durch lückenlose Nachverfolgung Doppelvermarktung oder Doppelzählungen aus. Damit dienen die Nachweissysteme dem Schutz von Verbraucher*innen einerseits und bieten andererseits die Möglichkeit zum Handel mit gesicherten Eigenschaften von Energiemengen.

Alle Energie-Nachweissysteme werden über die Plattform „Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz“ erreichbar sein und miteinander verknüpft werden.

 

Herkunftsnachweise

Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) verwaltet als zuständige Stelle („issuing body“) Herkunftsnachweise gemäß der EU-Richtlinie 2018/2001 für Strom, Gase (Biomethan und Wasserstoff) und für Wärme und Kälte. Diese Herkunftsnachweise werden zur Energiekennzeichnung verwendet.

Das HKNR für Strom betreibt das ⁠UBA⁠ bereits seit 2013. Zukünftig wird es auch für die weiteren Energiearten wie Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte Herkunftsnachweise geben, damit diese zur Kennzeichnung verwendet werden können. Diese weiteren Register für Gase und Wärme/Kälte baut das UBA derzeit auf.

Verbraucher*innen erhalten eine Kennzeichnung für die an sie gelieferte Energie, die ihnen mitteilt, wie die Energie produziert wurde. Diese Kennzeichnung beruht auf entwerteten Herkunftsnachweisen im Herkunftsnachweisregister (HKNR). Herkunftsnachweise geben konkrete Auskunft über die Energiequelle, die erzeugenden Anlagen und den Erzeugungszeitraum. Im HKNR haben Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, Händler oder Energielieferanten ein Konto für Herkunftsnachweise. Auf Antrag von Betreiber*innen einer Energieerzeugungsanlage mit einem Konto im HKNR stellt das Umweltbundesamt Herkunftsnachweise für erzeugte Energie aus oder überträgt Herkunftsnachweise auf andere Konten. Herkunftsnachweise werden auch aus dem europäischen Ausland importiert oder dorthin exportiert. Um Energie zu kennzeichnen, entwerten die Lieferanten die Herkunftsnachweise auf Antrag beim Umweltbundesamt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass diese Menge nur einmal verkauft und gezählt wird.

Weitere Informationen zur Umsetzung in nationales Recht sind in den spezifischen Artikeln zu finden:

     

    Nachweise zur Treibhausgasreduktion für Gase

    Neben den Herkunftsnachweisregistern führt das ⁠UBA⁠ weitere Register mit Nachweisen zur Treibhausgasreduktion für Gase (kurz „THG-Reduktionsnachweise“) für primäre und sekundäre Energieträger bzw. baut diese auf:

    • Strombasierte Gase im Nachweissystem zur 37. ⁠BImSchV⁠ (kurz „RFNBO-Nachweissystem“)
    • CO2⁠-arme Gase im Nachweissystem für Gas-Binnenmärkte (kurz „THG-reduzierte Gase“)