BO-R-2: Dauergrünlandfläche

Das Bild zeigt eine Grünlandmahd. In Reihen liegt der gemähte Aufwuchs und wird am rechten Bildrand von einem Traktor gewendet. Am oberen Bildrand ist ein Heuballen zu sehen.zum Vergrößern anklicken
Unter Dauergrünlandnutzung ist das Bodenabtragsrisiko reduziert.
Quelle: Superingo / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

BO-R-2: Dauergrünlandfläche

Die Erhaltung von Dauergrünland dient dem Schutz von landwirtschaftlich genutzten Böden gegenüber den nachteiligen Folgen des Klimawandels. Die Grünlandfläche unterlag zwischen 1991 und 2013 einem kontinuierlichen und signifikanten Rückgangstrend. Seit 2013 steigen die Flächen und der Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche langsam wieder an. Von 2019 bis 2021 blieb der Anteil mit 28,5 % konstant.

Bei der Abbildung BO-R-2 "Dauergrünlandfläche" handelt es sich um eine zweiachsige Grafik. Balken stellen die Fläche des Dauergrünlands in 1000 Hektar dar. Eine Linie bildet zusätzlich den Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche ab. Beide Zeitreihen zeigen Daten für die Jahre 1991 bis 2021 und weisen eine Trendumkehr hin zu einem steigenden Trend auf. Die Fläche des Dauergrünlands sank von rund 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf rund 4,6 Millionen Hektar im Jahr 2013.
BO-R-2: Dauergrünlandfläche
Quelle: StBA (Bodennutzungshaupterhebung und Agrarstrukturerhebung)

Mehr Dauergrünland zum Schutz landwirtschaftlicher Böden

Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die im einen Fall durch Mähen beerntet und im anderen von Tieren beweidet werden. Auf ihnen erfolgt der Anbau von Gras und krautigen Pflanzen als Dauerkulturen. Aufgrund der permanenten Bodenbedeckung, der Humusanreicherung und der Artenvielfalt entfaltet Dauergrünland vor allem im Vergleich zu Ackerland viele günstige ökologische Wirkungen und schützt die Böden gegenüber den projizierten nachteiligen Folgen des Klimawandels vergleichsweise gut. Insbesondere das Bodenabtragsrisiko durch Wasser und Wind (siehe ⁠IndikatorBO-I-3) ist für Böden unter Grünland deutlich reduziert. Bei Starkniederschlägen kann das Niederschlagswasser in ständig bewachsene Grünlandböden besser eindringen als in unbewachsene Ackerböden. Zudem sind die Humusgehalte im Grünland höher (siehe Indikator BO-R-1). Dauergrünland zu erhalten oder auch auszuweiten, ist aus diesem Grund insbesondere in empfindlichen Lagen wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten eine geeignete Maßnahme zum Schutz des Bodens auch unter veränderten Klimabedingungen.
Der Verlust durch Umbruch von Grünland zu Ackerland ist auch aus Gründen des Klimaschutzes kritisch zu bewerten. Durch Grünlandumbruch wird ein erheblicher Teil des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs in Form von Treibhausgasen in die ⁠Atmosphäre⁠ freigesetzt. Dies gilt vor allem für Grünland auf organischen Böden, die besonders hohe Anteile organischer Substanz aufweisen. Die Erhaltung des Grünlands ist daher auch aus Klimaschutzsicht eine Maßnahme von hoher Relevanz. Außerdem hat Grünland große Bedeutung für den Artenschutz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie den Boden- und Gewässerschutz.

Die Grünlandfläche in Deutschland hat sich zwischen 1991 und 2013 um rund 700.000 Hektar verringert: Von ursprünglich 5,3 Mio. Hektar verblieben Anfang der 2010er-Jahre nur noch etwa 4,6 Mio. Hektar. Neben der Nutzungsaufgabe in Gebieten mit ungünstigen Produktionsbedingungen war diese Entwicklung die Folge von Grünlandumbrüchen zu Gunsten des Marktfruchtbaus, des Futterbaus oder des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen. Die Regionen mit den in dieser Zeit größten absoluten Grünlandverlusten – wie Bayern und Niedersachsen – sind in Teilen stark von intensiver Tierhaltung geprägt. Die relativen Verluste waren aber auch in anderen Bundesländern, in denen die Grünlandnutzung weniger verbreitet ist, zum Teil erheblich. Die Intensivierung der Milchviehhaltung und die niedrigen Milchpreise bewogen die Landwirtschaftbetreibenden, vermehrt Hochleistungskühe zu halten, deren Futtergrundlage neben Grundfutter aus Gras, Heu und Silage auch aus hohen Mengen Kraftfutter in Form von Getreide und Proteinträgern wie Soja- und Rapsextraktionsschrot besteht. Zudem erfolgte in den betroffenen Regionen der größte Zubau an Biogaskapazitäten mit Auswirkungen auf den Grünlandumbruch. Der bundesweite Rückgang der Grünlandfläche bis 2013 hat sich nahezu proportional zum Rückgang der Landwirtschaftsfläche in Deutschland insgesamt entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass mit Schwerpunkt Feuchtgrünland umgebrochen und dann trockengelegt worden ist. Dieser Umbruch auf nassen Böden und Moorböden war dabei aus Klimaschutzsicht besonders bedenklich.

Seit 2013 ist wieder ein Zuwachs der Dauergrünlandfläche zu verzeichnen. Auch der Anteil von Grünland an der Landwirtschaftsfläche stieg bis 2019 wieder an. In den letzten drei Jahren der Zeitreihe lag er konstant bei 28,5 %. Als eine Ursache für die Umkehr der Entwicklung Mitte der 2010er-Jahre gilt die EU-Agrarreform, die der Europäische Rat und das Europäische Parlament Ende des Jahres 2013 verabschiedeten. Die neuen Vorschriften wurden in den darauffolgenden Jahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. So war in Deutschland von 2015 bis 2022 das Dauergrünlanderhaltungsgebot im Rahmen des „Greening“ in Kraft. Es gilt auch weiterhin in der neuen GAP-Förderperiode ab 2023 im Rahmen der GLÖZ-Standards. Das bedeutet, dass Förderungen, die aus der GAP an Landwirtschaftsbetriebe gezahlt werden, daran gebunden sind, dass der Anteil der Dauergrünlandfläche an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer definierten Region nicht zurückgeht. Eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland ist grundsätzlich nur nach Genehmigung erlaubt und je nach Flächenlage und Alter des Dauergrünlands überwiegend nur noch möglich, wenn dafür an anderer Stelle neues Dauergrünland angelegt wird. In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg gibt es landesrechtliche Bestimmungen, die jegliche Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland grundsätzlich untersagen. Mit der neuen GAP-Förderperiode gilt ab 2023 nicht mehr nur in Gebieten, die nach der ⁠Fauna⁠-⁠Flora⁠-⁠Habitat⁠-Richtlinie (FFH-Gebiete) ausgewiesen sind, ein striktes Umbruch- und Umwandlungsverbot für Dauergrünland, sondern ebenso für Vogelschutzgebiete sowie Feuchtgebiete und Moore.
Neu angelegtes Grünland kann zur zusätzlichen Kohlenstoffbindung beitragen, in der Regel unabhängig davon, wie es zusammengesetzt ist, denn es kommt in jedem Fall zum Humusaufbau. Mit Blick auf die ⁠Biodiversität⁠ ist jedoch zu berücksichtigen, dass neu angelegtes Grünland in der Regel artenärmer ist als bereits lang bestehende Grünlandflächen. Deshalb sind die im Rahmen des Grünlanderhaltungsgebots neu angelegten Grünlandflächen für die Artenvielfalt weniger bedeutsam, als es die Erhaltung älterer Flächen ist105.

 

105 - ⁠BfN⁠ – Bundesamt für Naturschutz (Hg.) 2017: BfN-Agrarreport 2017 – ⁠Biologische Vielfalt⁠ in der Agrarlandschaft. Bonn-Bad Godesberg, 61 S. https://www.bfn.de/publikationen/bfn-report/agrar-report

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