Gebäudetechnische Anlagen

Nahaufnahme: Eine Hand dreht das Thermostat einer Heizung auf.zum Vergrößern anklicken
Technische Anlagen, wie zum Beispiel Heizungen oder Aufzüge, können zu Lärmbelästigungen führen.
Quelle: Calek / Fotolia.com

Gebäudetechnische Anlagen können Geräusche erzeugen, die als belästigend wahrgenommen werden. Zu den gebäudetechnischen Anlagen gehören beispielsweise Trink- und Abwasseranlagen oder Aufzüge.

Der Schutz vor Lärm durch Anlagen der Haustechnik ist in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verankert. Wie laut ein Geräusch unter üblichen Betriebsbedingungen in Innenräumen noch sein darf, ist dort festgelegt.

Dabei handelt es sich weitestgehend um Geräusche, die aus der Nachbarwohnung in die eigene Wohnung übertragen werden. Zum Beispiel sind dies die Geräusche eines Duschwasserabflusses, einer Toilettenspülung aber auch einer gemeinschaftlich genutzten Aufzuganlage.

Weiterführende Informationen zu diesen Schallquellen und auch zur Lärmminderung enthalten die VDI- und DIN-Richtlinien

  • VDI 2081 Blatt 1 „Raumlufttechnik - Geräuscherzeugung und Lärmminderung“
  • VDI 2715 „Schallschutz an heiztechnischen Anlagen“
  • VDI 3733 „Geräusche bei Rohrleitungen“
  • DIN 8989 „Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge“

Eine Besonderheit unter den gebäudetechnischen Anlagen stellen die Heizung und die Geräte zur Wärmeerzeugung dar. Hierfür existieren in der DIN 4109 aus dem Jahr 2018 lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Grenzwerte.

Heizungsanlagen und Wärmepumpen müssen häufig die Anforderungen der ⁠TA Lärm⁠ einhalten. Wenn die Geräusche von Heizungsanlagen hauptsächlich tieffrequente Geräuschanteile besitzen (Brummen), gilt die DIN 45680 „Messung und Bewertung von tieffrequenten Geräuschen“.

Was bei der Aufstellung einer Luftwärmepumpe zu berücksichtigen ist, geht aus einem Leitfaden des Landes Sachsen-Anhalt hervor.

Das Umweltbundesamt stellt zur Fort- und Weiterbildung von Installateuren umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.

Bei Lärmproblemen wenden Sie sich an den Verursacher des Lärms. Nächster Ansprechpartner ist gegebenenfalls Ihr Vermieter.

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