Seit dem 01. Januar 2015 galt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gas-Verordnung) über fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie hob die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 auf. Am 11. März 2024 wurde sie durch die Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst. Die von der Europäischen Kommission erlassenen zusätzlichen Implementierungsvorschriften bleiben bis zum Erlass neuer Implementierungsvorschriften weiterhin gültig.
Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 am 11.03.2024 wird für die Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung in den Anhängen I – III aufgeführten Stoffe sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, eine Lizenz benötigt. Dies ist unabhängig von der Menge der Stoffe. Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wozu eine Registrierung im F-Gas Portal notwendig ist.
Die neue F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors weiter zu senken. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
- Weitere schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW),
- Erlass weiterer Verwendungs- und Inverkehrbringensverbote, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind, sowie neuer Inbetriebnahmeverbote,
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Emissionsbegrenzung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.
Mit der F-Gas-Verordnung soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.
Als Folge des Inkrafttretens der F-Gas-Verordnung wird die Bundesregierung die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) überarbeiten. Die Sanktionsvorschriften sind durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) bereits überarbeitet worden.
Für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573, der Durchführungsverordnungen sowie der dazugehörigen nationalen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) (Thema „Chemikalien-KlimaschutzVerordnung“).
Focal Point für Deutschland als EU-Mitgliedsstaat ist:
Herr Sebastian Schnatz (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Postfach 120629, 53048 Bonn, sebastian.schnatz@bmukn.bund.de)