Nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) beteiligt das Umweltbundesamt bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen auch die Öffentlichkeit. Dabei werden die Unterlagen, in der Regel Umweltverträglichkeitsstudien (Comprehensive Environmental Evaluations – CEE) der jeweiligen Antragstellenden, in der Bibliothek des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau zur Einsicht und Kommentierung ausgelegt. Allerdings können Sie diese Unterlagen auch auf dieser Seite einsehen und herunterladen.
Betrifft dies einen in Deutschland gestellten Antrag, wie den Bau einer Forschungsstation in der Antarktis, beträgt die Auslegungsfrist 90 Tage. Sind die Unterlagen von einem anderen Antarktis-Vertragsstaat übermittelt worden, beträgt die Auslegungsfrist lediglich 3 Wochen.
Während der Auslegungsfrist können Sie Einwendungen zur Umweltverträglichkeitsstudie schriftlich oder elektronisch (antarktis [at] uba [dot] de) beim Umweltbundesamt abgeben. Schriftliche oder elektronische Einwendungen sind auch in englischer Sprache vorzulegen. Wird eine Übersetzung in englischer Sprache nicht vorgelegt, kann das Umweltbundesamt auf Kosten der Einwendenden selbst eine solche beschaffen und von diesen hierfür in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten einen Vorschuss verlangen.
Das Umweltbundesamt erörtert gegebenenfalls nach Ablauf der Auslegungsfrist alle rechtzeitig abgegebenen Einwendungen mit dem Antragstellenden und den Einwendenden.
Die nächste öffentliche Auslegung findet in der Bibliothek des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau vom 13. März 2023 bis 3. April 2023 statt und betrifft die Umweltverträglichkeitsstudie zur Erneuerung der argentinischen Station Petrel, Dundee Island, Antarktis. Die Studie und die dazugehörigen Anhänge können hier eingesehen und heruntergeladen werden.