Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur Energieverbrauchskennzeichnung. Antworten auf Fragen zu den einzelnen Produktgruppen finden Sie in der Auswahl in der rechten Spalte.
Die EU-Energieverbrauchs-Kennzeichnung - auch EU-Label oder Energieetikett genannt - hat seit ihrer Einführung im Jahre 1998 dazu beigetragen, die Energieeffizienz der gekennzeichneten Geräte wesentlich zu steigern. Der durchschnittliche Energieverbrauch der gekennzeichneten Geräte konnte von 2005 bis 2010 um 9 % (GfK-Studie Energieverbrauch von Elektrogroßgeräten) gesenkt werden. Das führte dazu, dass die meisten Geräte damals in der Klasse A zu finden waren. Innerhalb der Klasse A gab es dennoch große Unterschiede beim Energieverbrauch. Als Zwischenlösung wurden 2004 für effiziente Kühl- und Gefriergeräte zusätzliche Pfeile mit den Klassen A+ und A++ zugelassen und 2010 die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ auf dem Etikett eingeführt.
Nun wurde die gesamte Energieverbrauchskennzeichnung überarbeitet und wieder in die ursprünglichen Klassen A bis G überführt. Gleichzeitig werden die Klassen neu eingeteilt, damit die Produkte wieder unterscheidbar sind. Die Klasse A bleibt dabei am Anfang leer, damit die Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. Für Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Fernseher und Monitore sowie Kühl- und Gefriergeräte wird die neue Kennzeichnung ab dem 1. März 2021 eingeführt. Lampen und Leuchten erhalten die neue Kennzeichnung ab September 2021. Zusätzlich ist auf den Labels auch ein QR-Code enthalten, über den die Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen über das Produkt in einer EU-Datenbank (EPREL) erhalten können. Die EU-Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 enthält die allgemeinen Randbedingungen, während EU-Verordnungen für jede einzelne Produktgruppe die Details regeln.