Aktueller UBA-Schimmelleitfaden

Schimmelbeseitigung am Mauerwerkzum Vergrößern anklicken
Tritt Schimmel großflächig auf, sind Sachverständige gefragt.
Quelle: Karin & Uwe Annas / Fotolia.com

Das Umweltbundesamt veröffentlichte im Dezember 2017 den neuen "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden („Schimmelleitfaden“)". Er war vorab Sachverständigenbüros, Handwerksunternehmen, mikrobiologischen Laboren und all denjenigen, die Schimmel erkennen, bewerten und Sanierungskonzepte erarbeiten sollen, zur Diskussion gestellt worden.

Der neue Leitfaden ersetzt die bisherigen Schimmelpilzleitfäden des Umweltbundesamtes der Jahre 2002 und 2005, die mit seinem Erscheinen ihre Gültigkeit verlieren.

Dieser Leitfaden richtet sich an Sachverständigenbüros, Handwerksunternehmen, mikrobiologische Labore und alle diejenigen, die Schimmel erkennen, bewerten und Sanierungskonzepte erarbeiten sollen. Sanierungsfirmen finden wichtige Hinweise, werden für Detailausführungen aber auf die Empfehlungen der Verbände verwiesen. Der Leitfaden bietet Hilfestellung auch für Wohnungsunternehmen und örtliche Behörden, die Schimmelsanierungen begleiten oder überwachen und den Sanierungserfolg kontrollieren wollen. Schließlich werden auch betroffene Gebäudenutzer wertvolle Hinweise finden.

Der Entwurf des Leitfadens war von uns mehrere Monate zur öffentlichen Diskussion online gestellt worden. Änderungsvorschläge und Hinweise konnten bis zum 30.06.2016 auf bereitgestellten Kommentarblättern an uns gesandt werden.

Wir bedanken uns für die rege Teilnahme an der öffentlichen Diskussion.

Der neue Schimmelleitfaden ist seit Dezember 2017 als pdf-Datei erhältlich.

Disclaimer zur aktualisierten Version April 2024:

Der im Jahr 2017 durch das Umweltbundesamt veröffentlichte Leitfaden zur „Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ wird in zwei Punkten präzisiert. Zum einen wurde das Kapitel 6.1 „Nutzungsklassen“ um die Definition eines „Innenraums“ in Bezug auf die Nutzung durch den Menschen ergänzt. Des Weiteren wurde die bisherige Nutzungsklasse IV – welche Hohlräume und Bauteile betraf, ersatzlos gestrichen. Durch die Änderungen wird Fehlinterpretationen vorgebeugt und der hygienisch-präventive Ansatz des Leitfadens deutlicher vermittelt.

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Schlagworte:
 Schimmel  Schimmelleitfaden  Sanierung  Gebäude  Allgemeine Gesundheit