Ist die Vermeidung von Abfällen nicht möglich, sollten Materialien gemäß den UBA-Leitlinien der Kreislaufwirtschaft (siehe Frage 3) möglichst in gleich- oder höherwertigen Kreisläufen geführt werden, mit dem Ziel, Primärmaterialien durch Sekundärmaterialien zu ersetzen und damit einzusparen. Denn die Gewinnung von Primärmaterialien wie Stahl und anderen Metallen, Papier oder Textilfasern ist mit einem hohen Flächenbedarf sowie in der Produktion mit hohen Energieverbräuchen, Wasserbedarfen, Chemikalieneinsätzen und Emissionen in Luft und Gewässer verbunden, die für Recyclingmaterialien in der Regel erheblich niedriger liegen. Zudem kann die langfristige und gesicherte Verfügbarkeit einiger Primärmaterialien durch Recycling gesteigert werden.
Als Treiber für das Recycling dienen insbesondere branchenbezogene Recyclingquoten in den rechtlichen Regelungen der Kreislaufwirtschaft und speziell der Produktverantwortung, zum Beispiel bei Verpackungsabfällen, Altbatterien, Altfahrzeugen oder Elektroaltgeräten. Parallel bedarf es der kontinuierlichen Nachfrage nach Rezyklaten durch private Endkunden, die Privatwirtschaft sowie die öffentliche Beschaffung; hier unterstützen freiwillige Produktinformationen sowie Vorgaben für öffentliche Aufträge. Ebenso werden zunehmend rechtliche Mindestanforderungen an den produktbezogenen Rezyklateinsatz gesetzt bzw. vorgeschlagen, z. B. in den EU-Verordnungen bzw. deren Entwürfen für Batterien, Verpackungen oder Fahrzeuge.
Um das Recycling zu stärken, ist es beim Design und der Herstellung von Produkten erforderlich, diese so zu gestalten, dass sie sowohl recyclingfähig sind, als auch, dass sie Recyclingmaterial enthalten (Sekundärmaterial als Rezyklatgehalt). Recyclingfähigkeit ist die grundsätzliche und graduelle Eignung der betroffenen Produkte, nach Durchlaufen industriell verfügbarer Rückgewinnungsprozesse, Neuware in werkstofftypischen Anwendungen zu ersetzen. Die Bemessung der Recyclingfähigkeit sollte dabei nicht theoretisch erfolgen, sondern die reale Verfügbarkeit einer Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling berücksichtigen und ebenso die Sortier- und Trennbarkeit der Produkte sowie Recyclingunverträglichkeiten bewerten.
Die Zielvorstellung von Materialkreisläufen wird auch im C2C-Designkonzept (siehe Frage 2) geteilt. Der Blick in den C2C-Produktstandard (dort Seite 24/25) sowie das Dokument “Cradle to Cradle Certified Percentages of Cycled and Renewable Content by Product and Material Type“) zeigt jedoch, dass die verpflichtenden Anforderungen für die Produktzertifizierung sich ausschließlich auf die (theoretische) Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien beziehen, nicht auf den Rezyklateinsatz. Bei der Auswahl der Werkstoffe werden Recyclingmateralien mit solchen aus erneuerbaren Quellen gleichgesetzt („cycled and/or renewable content“). Ebenso werden keine präzisen Mengenangaben gefordert, sondern nur gefordert, dass diese je nach C2C-Niveaustufe entweder einem Minimalanteil enthalten oder dem Industriedurchschnitt entsprechen oder darüber liegen. Wenn allerdings Recyclingmaterialien eingesetzt werden, müssen sukzessive strengere Schadstoffanforderungen eingehalten und dies chemisch-analytisch nachgewiesen werden (“Recycled Content Material Assessment Methodology”). Dies bestätigt die Schwerpunktsetzung von C2C vor allem auf die Schadstoffreduktion der eingesetzten Materialien und ist für Recyclingmaterialien deutlich schwerer zu erreichen und nachzuweisen als für Primärmaterialien. Die angerechneten Primärmaterialien müssen aus kontrollierten Quellen stammen (“C2CPII-Recognizde Certification Programs and Standards”).
Die Gleichsetzung von recyceltem Material mit Primärmaterial aus erneuerbaren Quellen widerspricht der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die klar die Rückgewinnung vor dem Einsatz von Primärmaterial sieht. Nachwachsende Rohstoffe wachsen zwar nach, aber nicht beliebig viel und in beliebiger Geschwindigkeit und auch nicht ohne schädliche Umweltwirkungen. Nachwachsende Rohstoffe sind also wertvoll und knapp und damit als Primärmaterial bzgl. der Umwelteffekte nicht gleichzusetzen mit recyceltem Material.
Wie sich die Eigenschaften des „Rezyklatgehalts“ und der „Recyclingfähigkeit“ beim Cradle to Cradle-Zertifikat (siehe Frage 9) und dem Umweltzeichen der Bundesregierung „Blauer Engel“ (siehe Frage 12) unterscheiden, wird am Beispiel von Papier, hier im speziellen für Druckerzeugnisse, in folgendem Kasten gezeigt.
Bedeutung von Rezyklatgehalt und Reyclingfähigkeit bei den Umweltzeichen „Cradle to Cradle“ und „Blauer Engel“ für Druckerzeugnisse
Cradle to Cradle für Druckerzeugnisse:
C2C ist ebenfalls ein Zertifizierungssystem für Produkte, dass auf einer multikriteriellen Bewertung basiert. Es gibt vier unterschiedliche Bewertungsniveaus (Bronze, Silber, Gold und Platin), so dass die erste Schwierigkeit darin besteht, die Anforderungen der verschiedenen Niveaustufen zu identifizieren, da diese nirgendwo für diese Produktgruppe als solche dargestellt sind, sondern nur in einem für alle Produktgruppen gleichermaßen gültigem Produktstandard mit zahlreichen weiterführenden Dokumenten. Im Folgenden kann daher nur eine Annäherung an einzelne Aspekte versucht werden – eine leichtere Nachvollziehbarkeit wäre dringend erforderlich.
C2C spricht im Zusammenhang mit Papier und Druckerzeugnissen von einer Nutzungskaskade im biologischen Kreislauf. Das bedeutet, dass alle Materialien im Druckprodukt in jeder Kaskadenstufe für den biologischen Kreislauf definiert und geeignet sein sollten und der Verbrauch prinzipiell nicht die Menge des nachwachsenden Rohstoffs überschreiten darf.
Es ist jedoch nicht klar, welche Kriterien diese Kaskadennutzung im biologischen Kreislauf und die Vermeidung von Übernutzung der Wälder sicherstellen sollen. Eine Anforderung an den Einsatz von Recyclingmaterialien besteht auf keiner der C2C-Niveaustufen, so dass C2C-zertifizierte Druckerzeugnisse zwar auch aus Recyclingfasern sein können (sofern sie die Schadstoffanforderungen erfüllen, was für Recyclingfasern aufgrund von Verunreinigungen schwieriger ist), sie nach Brancheninformationen in der Regel aber aus Primärfasern bestehen, ohne dass dies transparent irgendwo ausgewiesen würde. Insofern wäre die Kaskade im C2C-System selbst häufig schon nach der ersten Stufe vorbei.
Bekannt ist, dass C2C sehr auf biologische Abbaubarkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der eingesetzten Farbmittel und Chemikalien setzt. Allerdings gilt auch hier wieder, dass die Anforderungen mit der Niveaustufe schärfer werden. Auf der niedrigsten Stufe „Bronze“ sind zwar etliche sehr problematische Stoffgruppen ausgeschlossen, nicht jedoch generell die besonders besorgniserregenden Stoffe wie CMR-Stoffe (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) oder solche Stoffe, die persistent und bioakkumulierend in der Umwelt sind (PBT- und vPvB-Stoffe). Erst ab Stufe „Silber“ greifen diese Anforderungen, die sich dann weiter steigern. Somit ist auch erst ab höheren Stufen sichergestellt, dass keine Schadstoffe in den Altpapierkreislauf eingetragen werden.
Spezielle Kriterien an die Rezyklierbarkeit von Druckerzeugnissen werden im C2C-System nicht gestellt. Nach Aussagen der Internationalen Forschungsgemeinschaft Deinking-Technik e.V., INGEDE, können Druckerzeugnisse ein C2C-Zertifikat erhalten, welche eindeutig nicht denkbar sind, also nicht recyclinggerecht sind.
Kriterien für die Quellen der nachwachsenden Rohstoffe bestehen (FSC, PEFC, dort jeweils ohne Spezifizierung wie „FSC Mix" oder "FSC 100%"), die jedoch auch erst ab Stufe „Gold“ für die meisten Papierprodukte den überwiegenden Teil der Fasern erfassen.
Im Ergebnis ließe sich hoffen, dass durch C2C auf einer hohen Niveaustufe für solche Druckerzeugnisse ein Anreiz gesetzt wird, die aus Frischfaser recyclinggerecht und nachhaltiger produziert werden sollen. Hier könnte das C2C Zertifizierungssystem eine Lücke schließen, wenn es denn konsequent auf die Nachhaltigkeit der Faserstoffe (100% aus zertifizierten Quellen), Nachweis der Rezyklierbarkeit mit anerkannten Methoden und hohe Anforderungen an die Produktion der Primärmaterialien stellen würde.
Blauer Engel für Druckerzeugnisse:
Alle Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel verfolgen einen multikriteriellen, lebenszyklusbasierten Ansatz. So auch der Blaue Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195). Wesentliches Merkmal ist, dass alle Papiere mit dem Blauen Engel zu 100%, bei wenigen Ausnahmen zu 80%, aus Altpapier bestehen; reine Frischfaserpapiere werden gar nicht ausgezeichnet. Ziele des Umweltzeichens sind neben der weiteren Erhöhung des Altpapiereinsatzes in der gesamten graphischen Papierkette, von aktuell 53 % (Leistungsbericht der Papierindustrie 2022, S. 52) auf das technisch mögliche Maß von 80 %, auch die weitgehende Schadstofffreiheit und die Recyclingfähigkeit der Druckerzeugnisse. Das Papierrecycling schont die Wälder und dient damit auch dem Schutz der Biodiversität. Im Vergleich zur Produktion von Primärfaserpapier führt es zu einer 80% geringeren Abwasserbelastung, zu einem 70% geringerem Wasserverbrauch und zu einem 60% geringerem Energieverbrauch, wie die Papier-Ökobilanz-Studie des UBA zeigt.
Das Papierrecycling in der graphischen Papierkette stellt eine sehr hochwertige Verwertung von Papierprodukten dar und enthält zudem eine Schadstoffsenke, das Deinking, welches eine Entfrachtung des Altpapiers von Druckfarben um ca. 80 % erreicht. Derzeit werden Papierfasern ca. 3-mal rezykliert und gehen dann auf verschiedenen Wegen dem Kreislauf verloren. Technisch machbar wären je nach Papierprodukt 5-20 Zyklen. Das dies nicht erfolgt, ist also eher ein Stoffstrommanagement- und Schadstoffproblem als ein Faserqualitätsproblem.
Um die Papierkreisläufe so gestalten zu können, dass sich keine Schadstoffe im Kreislauf anreichern, setzt der Blaue Engel für Druckerzeugnisse auf die Verringerung des Einsatzes von für Mensch oder Umwelt problematischen Stoffen: Lösemittel, Bleichmittel, Komplexbildner, Bestandteilen von Druckfarben (Mineralöl), Reinigungsmittel etc. Der Einsatz recyclingfreundlicher Druckfarben, Toner und Klebstoffe sowie anderer Materialien wird gefordert (Deinkbarkeit und Absortierbarkeit), die Rezyklierbarkeit von zertifizierten Produkten muss anhand transparenter und international anerkannter Methoden nachgewiesen werden.