Die aktuell in Europa noch geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Mit der Überarbeitung der Richtlinien haben neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der geltenden Richtlinien Berücksichtigung gefunden. Die Grenzwerte der neuen Richtlinie orientieren sich stärker an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Richtlinie (RL 2024/2881) löst die aktuell geltenden Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG ab. Die neuen Grenzwerte sind ab dem Jahr 2030 einzuhalten.
Der neue Richtlinientext enthält vor allem Neuerungen zu folgenden Punkten:
- Strengere Grenzwerte
- Erneute Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Einhaltung der Grenzwerte
- Luftqualitätsfahrplan vor 2030 / Luftreinhalteplan ab 2030
- Zielwerte nur noch für Ozon
- Der neue Average Exposure Indicator (AEI)
- Umfangreichere zeitnahe Information der Bevölkerung
- Herabsetzung der Beurteilungsschwellen
- Konzept der Messstationen erweitert
- Die Rolle der Modellierung gestärkt
- Messverpflichtung ultrafeiner Partikel
- Ein neuer Messstationstyp: Supersites
- Recht auf Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit
Weitere, detaillierte Informationen finden sich in der Publikation "Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie".
Aktuell arbeiten Bund und Länder an der Überführung der Richtlinie in nationales Recht. Bis zum 11. Dezember 2026 muss dies erfolgt sein.