Nachhaltige Regionalentwicklung
Die Aufgaben der Regionalentwicklung orientieren sich an einer nachhaltigen Raumplanung. Hierbei sollen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen. In Paragraph 1 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Aufgaben näher beschrieben.
Regionalentwicklung: Überörtliche Planungs- und Gestaltungsprozesse für Mensch und Umwelt
Die Region hat als wichtige Handlungsebene von Politik und Verwaltung in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Herausforderungen sind insbesondere die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Folgen des Klimawandels, der zunehmende Flächenverbrauch, die Sicherung der Daseinsvorsorge oder der wirtschaftliche Strukturwandel. Hier gilt es verstärkt, Lösungen im überörtlichen und zugleich überfachlichen Kontext zu finden.
Damit geht eine Weiterentwicklung des Selbstverständnisses der Raumordnung einher. Eine Erweiterung des Koordinierungsauftrags der räumlichen Planung ist die Folge. Demnach soll sich die Raumordnung nicht allein auf die Ordnung und Gestaltung eines Raumes beschränken, sondern darüber hinaus verstärkt auf die Gestaltung von Entwicklungsprozessen im Raum auf der Landesebene und in den Regionen einwirken. Entsprechend bilden sich Ansätze unter Einbeziehung weiterer politischer Steuerungsinstrumente heraus, die sowohl innerhalb der verfassten gesamträumlich und fachübergreifend ausgerichteten Raumordnung als auch in sektoralen oder problemspezifischen Bereichen außerhalb der Raumordnung gelten.
Zentrale Instrumente der heutigen Regionalentwicklung sind auch weiterhin die im ROG verankerten Raumordnungspläne in den Ländern mit landesweitem oder regionalem Bezug. Aufgabe ist es,
- Unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die die jeweiligen Konflikte auszugleichen
- Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.