Ein Teil der Produkte für den europäischen Markt wird außerhalb Europas hergestellt. Das kann mit hohen Umweltbelastungen durch die industrielle Produktion in den außereuropäischen Ländern verbunden sein. Das Umweltbundesamt unterstützt diese Länder bei der Anwendung des Prinzips der besten verfügbaren Techniken und fördert, dass diese Standards in internationale Übereinkommen einfließen.
Das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung der europäischen Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter), die Emissionsstandards und Umweltmaßnahmen für die wichtigsten Industriebranchen enthalten. Das Kapitel der BVT-Schlussfolgerungen muss nach Veröffentlichung innerhalb eines Jahres in das deutsche (unter‑)gesetzliche Regelwerk umgesetzt werden. Hier werden zum Beispiel die Technische Anleitung Luft (TA Luft), die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und die Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) angepasst. Das UBA arbeitet dafür dem Bundesministerium für Umwelt mit Umsetzungsvorschläge fachlich zu.
Die BVT-Merkblätter wirken jedoch auch über die europäische Ebene hinaus. In vielen außereuropäischen Ländern werden die BVT-Merkblätter von Fachleuten und Entscheidungsträgern als Basis für technische Vorgaben und als fundierte Informationsquelle herangezogen. So zum Beispiel in China, Indien, Kanada und Russland. Das Ziel ist, auch jenseits Europas die Umweltbelastung durch Industrieemissionen durch den Einsatz von Emissionsminderungstechniken zu senken. So werden die für Europa abgeleiteten BVT zunehmend auch international als Referenzquelle zur Ableitung von Emissionsstandards genutzt und ihr praktischer Nutzen erhöht. Auf der Webseite des zuständigen Büros der EU-Kommission EU-BRITE (vormals EIPPC-Büro) können Übersetzungen der BVT-Schlussfolgerungen in Arabisch, Russisch und Chinesisch abgerufen werden.
Auch viele internationale Übereinkommen im Umweltschutz orientieren sich an den BVT-Merkblättern. So nutzt beispielsweise die UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe) für ihre Protokolle zur Luftreinhaltekonvention die Informationen aus den BVT-Merkblättern, wenn Grenzwerte für Umweltschadstoffe festgelegt werden. Die IFC (International Finance Corporation), eine Weltbanktochter und weltweit größter Kreditgeber privater Industrieprojekte, verpflichtet ihre Kreditnehmer, Umweltfragen bei ihren Vorhaben zu berücksichtigen. Dazu entwickelt sie branchenbezogene Leitfäden, welche sich unter anderem auf die BVT-Merkblätter stützen. Daneben fließen Informationen der Merkblätter auch in die Stockholm-Konvention zu POPs (persistente organische Schadstoffe), die Minamata-Konvention zu Quecksilber, REACH (EU-Chemikalienverordnung) und HELCOM (Helsinki-Konvention zum Schutz der Ostsee) ein.
Über dies hinaus ist das UBA in Projekten und Kooperationen aktiv, um andere Länder beziehungsweise internationale Gremien bei der Anwendung und Umsetzung anspruchsvoller Umweltstandards auf der Basis der BVT auf vielfältige Weise zu beraten und zu unterstützen. Beispiele dafür sind die Förderung der Anwendung der BVT in verschiedenen Industriesektoren Indiens und die Einführung eines integrierten Systems zur Genehmigung von Industrieanlagen in China. Mit weiteren Ländern bestehet ein fachlicher Austausch zur Bestimmung und Anwendung von BVT (z. B. Russland, Israel und Südkorea).
Die BVT-Merkblätter sind also nicht nur die Grundlage für die Genehmigung von umweltrelevanten Industrieanlagen in Europa, sondern weltweit wichtige Referenzquelle für nationale und internationale Anforderungen.