Zweck der Bundesverkehrswegeplanung
Mit dem Bundesverkehrswegeplan trifft die Bundesregierung eine grundsätzliche Entscheidung über die Bauwürdigkeit von Neu- und Ausbauprojekten im Bundesfernstraßen-, Bundesschienenwege- und Bundeswasserstraßennetz. Zusammen mit der Festlegung des Investitionsbedarfs für den Bestandserhalt, setzt der Plan den Rahmen für künftige Investitionen in die Verkehrswege des Bundes.
Zuständig für den Bundesverkehrswegeplan ist das Bundesministerium für Verkehr (BMVI). Alle fünf bis 15 Jahre wird der Plan fortgeschrieben. Während der Planvorbereitung sind mehrere Ressorts, darunter auch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), eingebunden. Seit dem Bundesverkehrswegeplan 2030, der im Jahr 2016 verabschiedet wurde, muss während der Aufstellungsphase auch die Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden.
Der Bundestag beschließt am Ende die Bedarfspläne für die Fernstraßen, Schienen- und Wasserwege des Bundes. Erst danach beginnt die konkrete Projektplanung mit Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren. Sie wird von den Bundesländern im Auftrag des Bundes durchgeführt.
Strategische Umweltprüfung zeigt Zielkonflikte auf
Neue Verkehrswege bringen meist Zielkonflikte mit dem Schutz von Mensch, Umwelt, Natur und Landschaft mit sich. Daher ist es notwendig, die Umweltfolgen bei der Planung neuer Verkehrswege von Anfang an zu berücksichtigen. Hierfür wird eine Strategische Umweltprüfung vorgenommen. Sie beinhaltet die begleitende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbarstaaten sowie die Prüfung vernünftiger Alternativen. Im Umweltbericht werden die Umweltfolgen sowie die Ergebnisse der Beteiligungsphase und Alternativenprüfung dokumentiert. Das UBA nimmt auf dieser Grundlage zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans Stellung. Damit liegen dem Bundeskabinett und dem Bundestag alle Informationen über die Umweltauswirkungen des Bundesverkehrswegeplans für die Entscheidung vor.
Mit dem Ziel einer nachhaltigen Bundesverkehrswegeplanung, beteiligt sich das das UBA bereits vor der Planaufstellung mit Vorschlägen für die konkrete Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sowie für planerische und methodische Instrumente.
Bundesverkehrswege nachhaltig planen
Die Bundesverkehrswegeplanung ermittelt, welche Erhaltungs-, Modernisierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen in der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur notwendig sind. Damit der Bundesverkehrswegeplan auch Umweltziele unterstützt, ist es wichtig, dass er auf einem nachhaltigen Gesamtverkehrskonzept fußt, damit die Infrastrukturmaßnahmen die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. Das UBA hat eine Grundkonzeption für eine nachhaltige Bundesverkehrswegeplanung entwickeln lassen. Darin spielen Umweltziele sowie Bürgerbeteiligung und Finanzierbarkeit eine große Rolle. Das Gutachten empfiehlt, den Bundesverkehrswegeplan in drei Stufen zu erarbeiten: Auf der Strategieebene wird über die Vorgabe verkehrsbezogener Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele entschieden. Auf der Systemebene werden Handlungsszenarien entwickelt und Netzalternativen bewertet. Aus dem nachhaltigsten Szenario können anschließend die Verkehrsprojekte abgeleitet werden, die am dringendsten benötigt werden und die Umwelt am wenigsten beeinträchtigen.
Für die aus Klimaschutzgründen erforderliche Verkehrswende spielt die Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs eine wichtige Rolle. Das Gutachten "Schienennetz 2025/2030" zeigt, welche Infrastruktur für eine Verdoppelung des Schienengüterverkehrs geschaffen werden müsste.