Schadstoffe in Böden

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Böden filtern Schadstoffe und können Wasser reinigen. Es bestehen jedoch Grenzen.
Quelle: S. Marahrens / Umweltbundesamt

Schadstoffe sind in Böden allgegenwärtig. Sie können z. B. aus Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und privaten Haushalten stammen, aber auch aus natürlichen Quellen. Wenn sich Schadstoffe im Boden anreichern, können sie zu einem Risiko für den Mensch und die weitere Umwelt werden.

Was sind Schadstoffe?

Als Schadstoffe werden Stoffe und Stoffverbindungen bezeichnet, die wegen ihrer Eigenschaften und Konzentrationen schädlich für Mensch und Umwelt sein können. Wichtige Schadstoffgruppen im Boden sind Schwermetalle und Halbmetalle, wie z. B. Arsen, sowie organische Schadstoffe, wie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠, Arzneimittel, Kunststoffe, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), Polychlorierte Biphenyle (⁠PCB⁠), ⁠Dioxine⁠/Furane (PCDD/F) und ⁠PFAS⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen):

 

Wie gelangen Schadstoffe in den Boden?

Schadstoffe kommen aus verschiedenen Quellen und werden auf unterschiedlichen Wegen in den Boden eingetragen. Anthropogene (durch menschliche Aktivitäten bedingte) Einträge stammen beispielsweise aus Industrie, Bergbau, Verkehr, Landwirtschaft oder privaten Haushalten und können sich mit der Zeit im Boden anreichern. Die Schadstoffe können dabei direkt eingetragen werden oder durch atmosphärische ⁠Deposition⁠. Insbesondere in Gebieten mit ehemaligem Erzbergbau oder mit hohen/langjährigen Emissionen, auf Altlasten oder in Überschwemmungsgebieten ist mit stärkeren Schadstoffbelastungen der Böden zu rechnen.

Natürliche Quellen für Schadstoffe, insbesondere für Schwermetalle und Halbmetalle, sind die in den Ausgangsgesteinen der Bodenbildung enthaltene Minerale. Diese können durch Verwitterung von Gesteinen und Erzen freigesetzt werden und so zu lokal erhöhten natürlichen Schadstoffgehalten in Böden führen. Auch nach Waldbränden und Vulkanausbrüchen können Schadstoffe in den Boden gelangen.

 

Was passiert mit Schadstoffen im Boden?

Durch ihr Filter- und Puffervermögen bilden Böden eine Senke für Umwelt-Schadstoffe. Die Schadstoffe werden aus dem Sickerwasser herausgefiltert und an die organische Bodensubstanz, die Tonminerale oder die Eisenoxide des Bodens gebunden. Die Pufferung neutralisiert versauernd wirkende Einträge von Schwefel- und Stickstoff-Verbindungen.

Schadstoffe können jedoch nur solange angereichert und gebunden werden, bis die Speicherkapazität der Böden erschöpft ist. Wird das Filter- und Puffervermögen überschritten, gibt der Boden die Schadstoffe wieder frei. Sie gelangen dann in das Grundwasser und können von Pflanzen aufgenommen werden. So geraten sie auch in die Nahrungskette des Menschen.

 

Welchen Auswirkungen haben Schadstoffe im Boden?

Schadstoffe in Böden können negative Auswirkungen auf das Grundwasser, auf Pflanzen, Tiere und die menschliche Gesundheit haben. Der Mensch kann über verschiedene Wege mit Schadstoffen im Boden in Kontakt kommen. Zum einen über den direkten Bodenkontakt (oral, inhalativ, dermal), aber auch infolge des Schadstoffübergangs in Nutz-/Futterpflanzen und somit letztendlich über pflanzliche und tierische Lebensmittel. Allein die Anwesenheit eines Schadstoffes im Boden bedeutet jedoch nicht sogleich eine unmittelbare Gefahr. Diese hängt u. a. von der Mobilität, der im Boden vorhandenen Konzentration und der Bioverfügbarkeit des Schadstoffes sowie den Bodeneigenschaften ab.

 

Was wird gegen Schadstoffe im Boden unternommen?

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält Vorsorgewerte, Prüf- und Maßnahmenwerte. Prüf- und Maßnahmenwerte gibt es für drei unterschiedliche Schutzgüter / Wirkungspfade: Mensch, Nutzpflanze, Grundwasser.

Sobald die Bodengehalte eines Schadstoffes den entsprechenden Prüfwert nach der BBodSchV überschreiten, besteht der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Es sind daher weiterführende Untersuchungen notwendig, um diesen Gefahrenverdacht auszuräumen oder zu bestätigen. Wird der Gefahrenverdacht bestätigt, dann sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Bei Überschreitung eines Maßnahmenwertes müssen gleich Maßnahmen ergriffen werden, da in diesem Fall von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden, hängt vom Einzelfall und der Bodennutzung ab.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat die Befugnisse im Bereich des Vollzugs des Bodenschutzes an die Zuständigkeit der Bundesländer übertragen. Liegt eine Schadstoffbelastung oder ein entsprechender Verdacht vor, ist die untere Bodenschutzbehörde, die zumeist bei der Umweltverwaltung des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt angesiedelt ist, zuständig.

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