Definition von Nanomaterialien
Was sind eigentlich Nanomaterialien? Um diese Frage zu klären, veröffentlichte die EU-Kommission erstmals im Oktober 2011 eine Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien. Diese Definition ist in der Verordnung zu Biozidprodukten (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) und in die Anhänge der REACH-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/1881) aufgenommen. Im Juni 2022 wurde die Empfehlung angepasst. Danach umfasst die Definition natürliche, in Prozessen anfallende und gezielt hergestellte Materialien einschließlich ihrer Aggregate und Agglomerate. Mindestens 50% der anzahlbasierten Partikelgrößenverteilung der Einzelpartikel bzw. der identifizierbaren Partikel innerhalb von Aggregaten und Agglomeraten muss in einer oder mehreren äußeren Dimensionen im Bereich 1-100 nm liegen. Darüber hinaus umfasst die Definition auch Materialien, die in zwei Dimensionen kleiner als 1nm und dabei in der dritten Dimension größer als 100nm sind (z.B. entsprechende Fasern, Stäbchen, Röhrchen) und Materialien, die in einer Dimension kleiner als 1 nm und dabei in den anderen beiden Dimensionen größer als 100 nm sind (entsprechende Plättchen). Materialien, die eine volumenbasierte spezifische Oberfläche kleiner als 6 Quadratmeter/Kubikzentimeter aufweisen, werden nicht als Nanomaterialien betrachtet.