Neben der REACH-Verordnung existieren auf EU-Ebene zahlreiche andere Regelungen, die sich auf Chemikalien beziehen. Bestimmte Chemikalien, wie z.B. Pestizide, Biozide oder Tenside werden in speziellen Regelungen behandelt. Regelungen für bestimmte Produktgruppen wie z.B. Spielzeug, Bauprodukte, Elektrogeräte oder Verpackungen enthalten Grenzwerte, Verbote oder Beschränkungen für einige Chemikalien. Weitere Beispiele relevanter Regelungen: Die Ökodesignverordnung schreibt vor, dass Informationen über „besorgniserregende Stoffe“ in Produkten weitergegeben werden müssen, in der Industrieemissionsrichtlinie geht es um die Reduzierung der Chemikalienemissionen aus Industrieanlagen, in der Wasserrahmenrichtlinie um die Reduzierung von Chemikalieneinträgen in Gewässer.
Alle diese Regelungen sollen sich im Bestfall gegenseitig ergänzen, das heißt die Schnittstellen zwischen den Regelungen sollten bestmöglich ausgestaltet werden. Auf den folgenden Unterseiten werden beispielhaft einige Schnittstellen zwischen REACH und anderen Umwelt-Rechtsbereichen näher beleuchtet.