Biozid-Produkte und damit auch Holzschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird. Dazu gehört nach §15a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen. Diese erfolgt im Rahmen der obligatorischen Substitutionsprüfung nach §6 GefStoffV. Dabei wird geprüft, wie eine Gefährdung der Beschäftigten, anderer Personen oder der Umwelt verhindert oder minimiert werden kann. Nicht-biozide Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Auf dieser Website werden Informationsquellen für diese nicht-bioziden Maßnahmen zusammengestellt. Diese umfassen allerdings nur Maßnahmen, die Holzschutzmittel mehr oder weniger 1-zu-1 ersetzen können. Präventive Maßnahmen gegen Holzschädlinge, wie z. B. konstruktive Maßnahmen oder die Auswahl von dauerhaften Hölzern, können im Rahmen einer Substitutionsprüfung in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Sie stellen allerdings die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor holzschädigenden Organismen und eine wichtige Komponente der ordnungsgemäßen Verwendung von Biozidprodukten dar und sollten im Rahmen der Kontrollmaßnahme auf jeden Fall umgesetzt werden. Mögliche präventive Maßnahmen sind im Biozid-Portal zusammengestellt.
Thermische Verfahren stellen die wichtigsten direkten Alternativen zu bekämpfenden Holzschutzmitteln dar. Sie werden in dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ bewertet und auf hinreichende Wirksamkeit nach zuvor definierten Kriterien getestet.
Blauer Engel
Der Blaue Engel für „Umweltschonende Schädlingsbekämpfung (Holz)“ (DE-UZ 57a) beinhaltet thermische Verfahren, die die Vergabekriterien erfüllen. Die Produkte, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet wurden, findet man auf der Homepage des Blauen Engels.
Weitere direkte Substitute sind Nützlinge. Ein Befall mit dem gewöhnlichen Nagekäfer Anobium punctatum wurde laut Berichten bereits in einigen Fällen erfolgreich mit dem natürlichen Antagonisten, der Schlupfwespe Spathius exarator, behandelt (Link).
Da für diese jedoch keine Leitlinien zur Testung der Wirksamkeit verfügbar sind, kann die Wirksamkeit der Verfahren bislang nicht bewertet werden.
Wenn Ihnen weitere nicht-biozide Alternativen bekannt sind, für die unabhängige Bewertungen vorliegen und die auf dieser Website aufgeführt werden sollten, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.