Wassermanagement Kohleausstieg
Die über 100-jährige Geschichte des Braunkohleabbaus hat tiefgreifende Spuren in den drei großen Kohlerevieren der Bundesrepublik Deutschland (Rheinland, Mitteldeutschland, Lausitz) hinterlassen.
Die über 100-jährige Geschichte des Braunkohleabbaus hat tiefgreifende Spuren in den drei großen Kohlerevieren der Bundesrepublik Deutschland (Rheinland, Mitteldeutschland, Lausitz) hinterlassen.
Besonders sichtbar wird das Erbe des Bergbaus beim Eingriff in den Naturraum und in die Landschaftsformen, beim Einfluss auf die Ökosysteme sowie bei der Wirtschafts- und Regionalentwicklung der Reviere.
Der bis 2038 geplante Braunkohleausstieg wirft komplexe Fragenstellungen bei der Gestaltung des Transformationsprozesses für die Kohlereviere auf. Dazu zählen insbesondere die Maßnahmen, die mit der Beendigung und Schließung der noch aktiven Braunkohlentagebaue, deren Stilllegungsphase und nachfolgende Phase der Bergbausanierung, aber vielfach auch die Fortführung und Beendigung bereits laufender Bergbausanierungsarbeiten einher gehen. Das umfasst die Verpflichtungen, die die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungs-gesellschaft mbH (LMBV) im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung für die Braunkohlesanierung in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern umzusetzen hat.
Die Wiederherstellung eines sich weitgehend selbstregulierenden Wasserhaushalts in den Flusseinzugsgebieten von Spree, Schwarzer Elster und Lausitzer Neiße ist eine der anspruchsvollsten Herausforderungen im Transformationsprozess. Die bedarfsgerechte Sicherstellung von Wassermenge und -güte ist nicht allein auf die Braunkohleländer Brandenburg und Sachsen beschränkt. Bedarfe der flussgebietsbezogenen Anrainer sind mit in den Blick zu nehmen und in die Maßnahmenausgestaltung zu integrieren. Es wird erwartet, dass der Klimawandel zu einer zusätzlichen Beanspruchung des Wasserdargebots führt.
Daneben erwächst zeitlicher Druck aus der Tatsache, dass die erforderlichen Lösungen und deren Umsetzung umfangreiche und aufeinander abgestimmte ökologische, technische und administrative Vorarbeiten und Entscheidungen erfordern, denen sich umfangreiche Genehmigungsverfahren und bauliche Maßnahmen anschließen.
Das Umweltbundesamt ist in die konkrete Planung der Bergbausanierung der Länder nicht eingebunden. Gleichwohl gibt es länderübergreifende Fragestellungen, die im Bundesinteresse liegen und in die das Umweltbundesamt eingebunden ist.