Die Weltbevölkerung konsumiert gegenwärtig mehr Ressourcen, als die Ökosysteme bereitstellen können. Damit die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der Ökosysteme stattfinden kann, muss die Art und Weise, wie unsere Gesellschaft Güter produziert und konsumiert, grundlegend verändert werden. Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) starteten die Vereinten Nationen in 2015 eine weltweite Transformation für mehr Nachhaltigkeit in den Konsum- und Produktionsmustern. Das Unterziel SGD 12.3 fordert, die weltweiten Lebensmittelabfälle in einer Dekade bis 2030 pro Kopf im Handel und auf Konsumentenebene zu halbieren. Darüber hinaus sollen sich die Lebensmittelabfälle entlang der Produktions- und Lieferkette, einschließlich Verlusten nach der Ernte, verringern.
Die EU Kommission hat im Rahmen des EU Green Deals in 2020 den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („Circular Economy Action Plan“) veröffentlicht. Es werden die Sektoren mit den bedeutendsten Ressourcenverbräuchen beleuchtet. Eine Forderung adressiert die Verringerung der Lebensmittelverschwendung. Die Umsetzung erfolgt über die EU-weite „Farm to-Fork-Strategie“ (F2F). Zukünftig soll in der EU das gesamte Ernährungssystem unter Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet werden – von der Erzeugung bis zu den Verbrauchern.
Eine konsequente Kreislaufwirtschaft und die Schonung der natürlichen Ressourcen sind elementare Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Deshalb gibt die europäische Abfallrahmenrichtlinie den Mitgliedsstaaten vor, die Lebensmittlabfälle in allen Sektoren der Lebensmittelkette EU-weit zu reduzieren, dieses kontinuierlich zu überprüfen und zu berichten. Für eine Vergleichbarkeit der Daten sollen die Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Methoden die Lebensmittelabfälle erfassen. Für die gemeinsame Methodik wurde ein delegierter Rechtsakt ((EU) 2019/1597) verabschiedet.
In Deutschland wurde das Ziel, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzplan 2050 sowie in der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ verankert. Hier rückt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neben den Privathaushalten auch die Sektoren Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel sowie Außer-Haus-Verpflegung stärker in den Fokus. Ziel ist es, die Lebensmittelabfälle in Deutschland gemeinsam mit allen Akteuren bis 2030 in allen Sektoren zu halbieren und die Lebensmittelverluste zu reduzieren. Mit allen Beteiligten soll die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduziert werden.
Im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes werden systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Form von Empfehlungen konkreter Instrumente und Maßnahmen erfasst. Der Dialog zwischen Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Beteiligten zur Abfallvermeidung steht hier im Fokus. Eine Aufgabe beschreibt die Entwicklung eines Indikators, mit dem es möglich ist, die Lebensmittelabfälle über alle Stufen der Wertschöpfungskette zu quantifizieren und Reduzierungserfolge sichtbar zu machen. Die entsprechende AG Indikator wird vom BMEL koordiniert.