Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (ATCM)

Wenn auch die Antarktis keine Regierung hat, so unterhält sie doch einen eigenen Verwaltungsapparat. Bereits im Antarktis-Vertrag wurde bestimmt, dass die Vertragsstaaten sich regelmäßig zu Gesprächen treffen sollen, um Informationen auszutauschen und über Regulierungen in der Antarktis zu beraten.

Das Steuerungsgremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende Konsultativtagung zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM). Nur Konsultativstaaten haben nach Artikel IX des Antarktis-Vertrages Stimmrecht. Den Status als Konsultativstaat erhalten nur Vertragsstaaten, die ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck bringen – also Forschungsstationen betreiben oder regelmäßig wissenschaftliche Expeditionen entsenden.

Auf den ATCMs findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den gegenwärtig 54 Vertragsstaaten, von denen 29 den Konsultativstatus innehaben und 41 auch das Umweltschutzprotokoll ratifiziert haben, Beobachtern (Scientific Committee on Antarctic ResearchSCAR, Council of Managers of National Antarctic ProgramsCOMNAP und Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living ResourcesCCAMLR) und eingeladenen Experten (Antarctic and Southern Ocean Coalition ASOC, International Union for Conservation of Nature and Natural ResourcesIUCN, International Association of Antarctica Tour OperatorsIAATO) statt.

Ziel der Treffen ist es, unter anderem Maßnahmen zum Schutz der Antarktis zu beschließen und diese den jeweiligen Regierungen der Konsultativstaaten zur Umsetzung zu empfehlen. Gemäß Artikel XI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) wurde der Ausschuss für Umweltschutz (CEP) eingerichtet, der sich ebenfalls einmal jährlich in Verbindung mit der ATCM trifft und Empfehlungen an die Vertragsstaaten zur Implementierung des USP und seiner Anlagen abgibt oder vorhandene Instrumente weiterentwickelt (zum Beispiel für die ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠, den Schutz von ⁠Flora⁠ und ⁠Fauna⁠ oder geschützte Arten). Am Ende seiner Sitzungen legt der CEP einen Bericht mit Empfehlungen an die ATCM vor.


Themen auf den Konferenzen

Während der jährlichen Treffen beschäftigen sich die Teilnehmenden mit einer Vielzahl an Themen innerhalb unterschiedlicher Arbeitsgruppen (Working Groups, WG). Zu den festen Arbeitsgruppen gehören die „Policy, Legal and Institutional WG“ und die „Science, Operations, Tourism WG“. Zu speziellen Themen wie der Ausweisung von Schutz- und Verwaltungsgebieten oder zur ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ werden weitere Arbeitsgruppen gebildet.

Nach dem Einstimmigkeitsprinzip werden auf der ATCM verschiedene Beschlüsse gefasst (Measures, Decisions und Resolutions), die unterschiedliche rechtliche Wirkungen besitzen. Measures sind Regelungen, die für alle Vertragsstaaten rechtsverbindlich sind, sobald alle Konsultativstaaten diese auf nationaler Ebene ratifiziert haben. Decisions betreffen interne organisatorische Angelegenheiten und treten automatisch mit ihrem Beschluss auf der jeweiligen ATCM in Kraft. Resolutions haben einen empfehlenden und „anspornenden“ Charakter, sind daher rechtlich unverbindlich. Die Beschlüsse dienen der Umsetzung der Prinzipien des Antarktis-Vertrages und des USP und stellen Regelungen und Richtlinien für das Management des Vertragsgebietes und die Arbeit der ATCM dar.

Seit 1994 findet die ATCM jährlich statt, wobei die Gastgeberländer sich nach der Reihenfolge ihrer englischen Namen abwechseln. Deutschland wird im Jahr 2022 die ATCM zum zweiten Mal ausrichten. Gelegentlich werden zusätzliche Experten-Sitzungen (Antarctic Treaty Meeting of Experts, ATME) zu speziellen und aktuell wichtigen Themen organisiert. In der Zeit zwischen zwei Konferenzen tauschen sich die Vertragsstaaten zur Vorbereitung der kommenden ATCM zu einer Vielzahl von Fragestellungen in sogenannten ICGs (Intersessional Contact Groups) aus.