Viele Produkte bestehen komplett oder teilweise aus Kunststoffen, zum Beispiel Verpackungen, Elektrogeräte und Autos. Irgendwann werden diese Produkte zu Abfall. Damit die Kunststoffe dann nicht verloren gehen, existieren verschiedene Regelungen unter dem Dach der Produktverantwortung. Diese sollen dafür sorgen, dass die Kunststoffe möglichst hochwertig verwertet werden.
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Kunststoffabfälle in Deutschland
2013 fielen in Deutschland 5,68 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an. Der überwiegende Teil sind Produktabfälle, die beim privaten Endverbraucher oder im Gewerbe anfallen: etwa 4,75 Millionen Tonnen. Der Rest sind Produktions- und Verarbeitungsabfälle: 0,93 Millionen Tonnen. Die meisten Kunststoffabfälle stammen aus dem Verpackungsbereich: 1,4 Millionen Tonnen.
Gesetzliche Grundlagen
Für die Sammlung und Verwertung von Kunststoffen existiert kein eigenes gesetzliches Regelwerk. Allerdings sind ab 2015 Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt fest, dass ab 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent des gesamten Siedlungsabfalls für die Wiederverwendung aufbereitet oder recycelt werden sollen (§ 14 Abs. 2). Siedlungsabfälle enthalten jedoch neben Kunststoffen auch andere Materialien. Auch für einzelne Abfallströme existieren allgemeine Vorgaben zum Umgang mit Kunststoffen. So müssen beispielsweise laut Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz aus Elektroaltgeräten solche Kunststoffe entfernt werden, die bromierte Flammschutzmittel enthalten. Gemäß Altfahrzeug-Verordnung müssen große Kunststoffbauteile aus Altfahrzeugen, wie zum Beispiel Stoßfänger, Radkappen und Kühlergrille so getrennt werden, dass eine stoffliche Verwertung möglich ist (§ 12 Abs. 3.2.3.3.). Das Verpackungsgesetz gibt für Kunststoffverpackungen spezifische Verwertungsziele vor. Danach sind diese zu mindestens 90 Masseprozent einer Verwertung zuzuführen, wovon wiederum 65 Prozent - ab 2022: 70 Prozent - in werkstoffliche Verfahren gehen müssen.
Recycling und Verwertung
Die anfallenden Kunststoffe werden nahezu vollständig verwertet (in 2013 zu 99 Prozent). Dabei überwiegt die energetische Verwertung mit 57 Prozent. Der werkstofflichen Verwertung werden 41 Prozent der Kunststoffabfälle zugeführt, die rohstoffliche Verwertung liegt bei 1 Prozent. Eine Übersicht über das gesamte Aufkommen von Kunststoffabfällen und die Entsorgungswege im Jahr 2013 zeigt die folgende Tabelle „Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen nach Anfallorten in Deutschland 2013“.
Um das Recycling von Kunststoffabfällen zu fördern und deren getrennte Erfassung nach KrWG umzusetzen, ermöglicht das Verpackungsgesetz die Einführung einer Wertstofferfassung auf kommunaler Ebene. Dieses eröffnet Kommunen und Landkreisen die Möglichkeit, Verpackungen gemeinsam mit anderen Produktabfällen aus Kunststoff und Metall (sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“) zu erfassen. In verschiedenen Kommunen und Landkreisen wurden Projekte der sogenannten Wertstofftonne bereits umgesetzt, beispielsweise die Gelbe Tonne Plus in Leipzig oder die Wertstofftonne in Berlin. Wird die Sammlung von Leichtverpackungen zu einer Wertstoffsammlung ausgeweitet, können weitere Stoffströme für die stoffliche Verwertung generiert werden. Das entlastet die Umwelt. Das Umweltbundesamt hat mit mehreren Forschungsvorhaben die wissenschaftlichen Grundlagen für die Einführung einer umfassenderen Wertstoffsammlung und zur Anpassung der Verwertungsvorgaben bereitgestellt. Die Ergebnisse können Sie unter Publikationen einsehen.
Ein hohes Potenzial für die werkstoffliche Verwertung bieten vor allem gewerbliche Kunststoffabfälle, die nach der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung vorrangig getrennt zu sammeln, um sie anschließend hochwertig recyceln zu können. Ausnahmesweise anfallende Gemische sollen grundsätzlich in Sortieranlagen mit einem technischen Mindeststandard sortiert werden, um die hierin enthaltenen Wertstoffe für eine werkstoffliche Verwertung zu erschließen.
Alle Mengenangaben sind der industrieseitig erarbeiteten Studie „Produktion, Verarbeitung und Verwertung von Kunststoffen in Deutschland 2013“ (Consultic GmbH) entnommen.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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