Für den flächenmäßig größten direkten Eingriff in die natürlichen Bodenstrukturen ist die Landwirtschaft verantwortlich, denn mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Böden kommt ihr daher eine Schlüsselrolle zu. Für die Anpassung der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist die Agrarförderung ein wichtiger Hebel. Mit dem „Greening“ der europäischen Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, das von 2014–2022 bestand, wurde die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) daran geknüpft, dass diese einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Mit den Greening-Auflagen wurden auch Maßnahmen des Bodenschutzes gefördert, beispielsweise der Anbau von Zwischenfrüchten. Die bisherigen Greening-Auflagen und die allgemeine Auflagenbindung „Cross Compliance“ wurden ab 2023 zur neuen „Konditionalität“ gebündelt. Diese setzt sich nun aus zwei Teilbereichen zusammen, den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie den Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards). Zu den GLÖZ gehören nun weitere und teilweise strengere Maßnahmen, die unter anderem dem Bodenschutz dienen und die Widerstandsfähigkeit der Böden verbessern sollen. Dies sind beispielsweise die Erhaltung von Dauergrünland (siehe Indikator BO-R-2) und die Sicherung einer Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten unter anderem durch den Anbau von Zwischenfrüchten. Beides dient vor allem dem Schutz vor Erosion und unterstützt den Humusaufbau (siehe Indikator BO-R-1). Zudem sind die EU-Mitgliedsstaaten in der neuen GAP-Förderperiode verpflichtet, freiwillige Öko-Regelungen (ÖR) anzubieten, für die ein Teil der Direktzahlungen verwendet werden muss. Zum ÖR-Katalog gehören ebenfalls Maßnahmen, die den Bodenschutz verbessern und einen Beitrag zur Klimawandelanpassung leisten.
Grundsätzlich gilt Wald als eine bodenschützende Nutzung. Auf besonders erosions- oder verhagerungsgefährdeten Standorten werden daher Wälder auch als Bodenschutzwälder ausgewiesen, um eine dauerhafte Bodenbedeckung und Durchwurzelung sicherzustellen. Unabhängig davon wird dem Bodenschutz bei der forstlichen Bewirtschaftung eine zunehmende Bedeutung beigemessen. Mit dem im Jahr 2022 vom BMEL aufgelegten Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ werden auch Maßnahmen gefördert, die gezielt dem Bodenschutz dienen. Hierzu gehören größere Rückegassenabstände zur Begrenzung der Bodenverdichtung und die Anreicherung von Totholz im Wald, was die Humusanreicherung unterstützt (siehe Indikator FW-R-3).
Böden können ihre wichtigen Funktionen im Naturhaushalt und für die Klimawandelanpassung wie Wasserspeicherung und Landschaftskühlung nur dann erfüllen, wenn sie vor Überbauung und Versiegelung geschützt werden (siehe Indikator RO-R-5). Daher ist die Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme nicht nur ein zentrales Nachhaltigkeitsziel, sondern auch ein Ziel der Klimawandelanpassung. Die aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 202193 sieht vor, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu senken. Das Integrierte Umweltprogramm94 des BMUB aus dem Jahr 2016 geht darüber noch hinaus und formuliert 20 ha pro Tag als Zwischenziel für das Jahr 2030 mit der Perspektive, bis 2050 den Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft zu schaffen und die Flächeninanspruchnahme auf Netto-Null zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind allerdings verstärkte Anstrengungen erforderlich.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) koordiniert die Anliegen der Bundesländer im Bodenschutz und widmet sich auch dem Themenfeld Klimawandel und Boden. Mit mehreren Positionspapieren hat die LABO zu wichtigen Herausforderungen Stellung bezogen, so im Jahr 2017 mit dem Positionspapier „Bedeutung und Schutz von Moorböden“95 oder zusammen mit der LAWA in 2021 mit dem Positionspapier „Degradation von Böden – Bodenerosion durch Wasser“96.
93 - Die Bundesregierung (Hg.) 2021: Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterentwicklung 2021. Berlin, 385 S. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1875176/f6ec0909b0080fe1e4566fa76ed3dde6/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-2021-langfassung-download-bpa-data.pdf?download=1.
94 - BMUB – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hg.) 2016: Den ökologischen Wandel gestalten – Integriertes Umweltprogramm 2030. Berlin, 127 S. https://www.bmuv.de/publikation/den-oekologischen-wandel-gestalten.
95 - LABO – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz 2017: Bedeutung und Schutz von Moorböden. Positionspapier. Kiel, 3 S. https://www.labo-deutschland.de/documents/171222_LABO_Positionspapier_Moorbodenschutz.pdf.
96 - LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, LABO 2021: Degradation von Böden – Bodenerosion durch Wasser. Positionspapier. München, 11 S. https://www.labo-deutschland.de/documents/Positionspapier_Degradation_von_Boeden_-_Bodenerosion_durch_Wasser_UMK-Fassung_220104.pdf.