Herkunftsnachweisregister für Gase

Gase, einschließlich Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen oder kohlenstoffarm, sind ein zentraler Baustein für die Energiewende und den Klimaschutz. Nutzende müssen vertrauen können, dass ihre erworbenen Energieträger tatsächlich klimafreundlich sind. Herkunftsnachweise bieten dazu eine hohe Verlässlichkeit. Das UBA wird deshalb ein Herkunftsnachweisregister für Gase aufbauen und betreiben.

Inhaltsverzeichnis

 

Herkunftsnachweise und Register

Ein Register für Gas-Herkunftsnachweise ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) in Deutschland gesetzlich vorgesehen, wird aber noch nicht geführt. Die Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV) trat am 25.04.2024 in Kraft und legte das Umweltbundesamt als zuständige Stelle zur Führung der neuen Register fest. Der Start dieses Gas-Herkunftsnachweisregisters ist im Jahr 2026 geplant. 

Gas-Herkunftsnachweise werden dann ausgestellt für aus oder auf Basis von erneuerbaren Energien erzeugtes oder für kohlenstoffarmes Gas (§ 3 (2) HkNRG). Die Klassifizierung ergibt sich aus § 2 HkNRG:

  • Kategorie 1 (§2 (4) HkNRG): aus/auf Basis erneuerbarer Energie
    • Biogas (Biomethan, Deponiegas, Klärgas)
    • Wasserstoff aus biogenen Quellen (auf Basis von ⁠Biomasse⁠)
    • Grüner Wasserstoff
    • Synthetisches Methan
    • Ammoniak
  • Kategorie 2 (§2 (10) HkNRG: auf Basis von kohlenstoffarmem Gas
    • Kohlenstoffarmer Wasserstoff (blau, orange, türkis)
    • daraus hergestellte Derivate
    • Grubengas

Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig.

Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt.

Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (DENA) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind internationale Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠TEHG⁠, GEG und EWärmeG anerkennungsfähig.

Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird derzeit von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV noch nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet.

Demnach gibt es bei der Dokumentation internationaler Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten aktuell keine Änderungen.

 

Gesetzgebung zum Herkunftsnachweisregister

Das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) bildet gemeinsam mit der Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (GWKHV) die nationale Rechtsgrundlage. Es regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Gase (einschließlich Wasserstoff) und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des HKNRG. Die GWKHV konkretisiert die Regelungen des neuen HKNR für Gas und Wärme/Kälte. Eine Durchführungsverordnung wird den bestehenden Gesetzesrahmen zukünftig ergänzen und präzisieren.

Die Ausstellung eines Herkunftsnachweises setzt einen Antrag durch den*die Betreiber*in einer Gas erzeugenden Anlage voraus. Das elektronische Dokument dient der Kennzeichnung. Gegenüber Verbraucher*innen weist die Entwertung des Herkunftsnachweises nach, dass das gelieferte Gas aus oder auf Basis von erneuerbaren Energien oder kohlenstoffarmen Gasen erzeugt und an sie geliefert wurde.

 

Downloads

Hier können Sie Dokumente über Informationen, Veranstaltungen und Formulare zum Herkunftsnachweisregister für Gase herunterladen.

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