Mikrobiologische Überwachung der Trinkwasserqualität
Um sicherzustellen, dass die Bakterien und Viren nach der Aufbereitung des Wassers nur noch in gesundheitlich unbedenklicher Konzentration vorhanden sind, gibt es strenge mikrobiologisch-regulatorische Anforderungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität. Diese Anforderungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie schreiben vor, dass Trinkwasser „keine Krankheitserreger in Konzentrationen enthalten darf, die die menschliche Gesundheit gefährden können“.
Mikrobiologische Indikatororganismen
In den letzten Jahren kam zu einer Vielzahl bekannter Krankheitserreger, die mit dem Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangen können – wie Salmonellen und Shigellen – eine Reihe „neuer“ Erreger hinzu, zum Beispiel Campylobacter, EHEC-Escherichia coli und Noroviren. Sie gelangen vor allem aus menschlichen oder tierischen Fäkalien in die aquatische Umwelt. Diese Fäkalien enthalten – neben Krankheitserregern – zudem in der Regel eine größere Menge von Escherichia coli und anderen harmlosen Bakterien. Bei der routinemäßigen Überwachung der Trinkwasserqualität genügt es deshalb, nach diesen typisch fäkalen Organismen, also Escherichia coli oder Enterokokken in den Wasserproben zu suchen. Diese Bakterien nennt man deshalb „Anzeige- oder Indikatororganismen“. Falls beispielsweise in 100 Milliliter einer Wasserprobe das Bakterium Escherichia coli nicht nachweisbar wäre, so zeigte dies an, dass potenziell gefährliche Mikroorganismen nicht in Konzentrationen vorhanden sind, die eine Erkrankung auslösen könnten.
Die Fachleute untersuchen das Trinkwasser nur dann auf spezielle Krankheitserreger, wenn bei Störfällen in der Wasserversorgung ein Risiko entstanden sein sollte oder gehäuft Erkrankungen auftreten, die erfahrungsgemäß mit Trinkwasserverunreinigungen einhergehen. Dies gilt für das Rohwasser, die Aufbereitungsstufen im Wasserwerk, das Trinkwasser bei Abgabe aus dem Wasserwerk, das Wasser im Verteilungssystem und – im Verdachtsfall – auch für Trinkwasser in Hausinstallationen (gemäß § 3, Nr. 2 Buchstabe c der Trinkwasserverordnung 2001).
Aufgaben des Umweltbundesamts
Das Umweltbundesamt bearbeitet zur Mikrobiologie des Trinkwassers folgende Aufgaben:
- Entwicklung und Festlegung der Kriterien für Untersuchungsverfahren
Die Ergebnisse dieser Arbeiten bilden die fachliche Grundlage für
- die Beratung der Europäischen Union und internationalen Gremien - wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei der Erarbeitung neuer gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen,
- die Erarbeitung entsprechender technischer Regeln (z.B. DVGW, DIN, VDI).
Das Umweltbundesamt führt außerdem Untersuchungen zur mikrobiologischen Rohwasserqualität sowie zum Verhalten von Krankheitserregern in der Trinkwasseraufbereitung und -verteilung durch. Dabei geht es insbesondere um Risikoschätzungen. Hohe Bedeutung haben Untersuchungen zum Auftreten von Krankheitserregern (speziell Legionellen und Pseudomonas aeruginosa) in Hausinstallationen und Maßnahmen zur Sanierung.
Hygiene und Energiesparen – zwei Anforderungen, die sich bei der Warmwasserbereitung gegenseitig behindern können. Temperaturen unter 55 °C in Warmwassersystemen begünstigen das Legionellenwachstum.
Umfangreiche Arbeiten erfolgen zur Normung mikrobiologischer Nachweisverfahren, sowohl für Überwachungsparameter als auch für Krankheitserreger aus Wasserproben. Das Umweltbundesamt stellt die Ergebnisse den zuständigen Normungsgremien (DIN, CEN, ISO) zur Verfügung. Eine Übersicht zu den DIN-Normen für die mikrobiologische Wasseruntersuchung gibt der Normenausschuss Wasserwesen des DIN.