Generell gilt, dass ein Produkt alle Anforderungen erfüllen muss, die in den relevanten Regelwerken gestellt werden. Die Anforderungen an ein Produkt finden sich somit nicht an einer übergeordneten Stelle zusammengefasst.
Folgende Regelungen fallen teilweise oder vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums und zu diesen arbeitet das Umweltbundesamt. Andere Regelungen für weitere Produktgruppen beziehungsweise weitere Bereiche des Chemikalienrechts fallen beispielsweise in die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums, des Arbeitsministeriums oder des Wirtschaftsministeriums.
Stoffrecht
- REACH-Verordnung
- POP-Verordnung
- Biozid-Verordnung
- Regelungen für F-Gase und FCKW
- Decopaint-Richtlinie
- ...
Produktrecht/ Abfallrecht
- RoHS-Richtlinie/ ElektroG / ElektroStoffV
- Regelungen für Bauprodukte
- ELV-Richtlinie/ AltfahrzeugV
- Batterie-Richtlinie/BattG
- Verpackungs-Richtlinie/ VerpackG
- ...
Die Marktaufsicht liegt im Aufgabenbereich der Bundesländer.