Der Schutz der Antarktis ist eine internationale Aufgabe, die die jeweils zuständigen nationalen Institutionen der Vertragsstaaten auf der Basis des Antarktisvertragssystems gemeinsam wahrnehmen. Auch NGOs wie die Antarctic and Southern Ocean Alliance (ASOC) oder andere Institutionen, wie der Internationale Verband der Antarktis-Reiseveranstalter (IAATO) wollen die Antarktis als einmaliges Ökosystem bewahren.
Auf den folgenden Seiten haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt, wie die Beteiligung und Arbeit von Gremien oder Institutionen gestaltet wird. Hier können Sie sich über die jährlichen Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM), den Ausschuss für Umweltschutz (Committee on Environmental Protection, CEP) oder die Internationale Antarktisforschung informieren. Welche Pflichten die Vertragsstaaten bei der Berichterstattung haben, können Sie hier nachlesen. Informationen über die IAATO finden Sie hier.
Auch das UBA ist an der internationalen Arbeit maßgeblich beteiligt. So nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den ATCMs und Sitzungen des CEP oder an Inspektionen und Beobachtermissionen in der Antarktis teil. Das UBA vergibt Forschungsaufträge mit Umweltschutzbezug, wirkt bei den Intersessional Contact Groups des CEP und der ATCM mit und übernimmt federführend die Berichterstattung über die deutschen Aktivitäten in der Antarktis an die anderen Vertragsstaaten.