Persistente organische Schadstoffe werden weiträumig transportiert und kommen auch fern ihrer Eintragsquelle in der Umwelt vor. In den Fließgewässern reichern sie sich am Schwebstoff und in der Nahrungskette an. Sie sind giftig für Menschen und Tiere.
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Die Stockholm-Konvention sieht international die Beendigung oder Einschränkung der Produktion, Verwendung und Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen („Persistent Organic Pollutants“, POPs) vor. Sie ist in der EU in eine direkt geltende Verordnung (VO 850/2004/EG) umgesetzt und mit umfangreichen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten verbunden. 14 POPs sind auch in der Oberflächengewässerverordnung geregelt.
Für die Bromierten Diphenylether (BDE), Heptachlor, Hexabromcyclododecan (HBCDD), Hexachlorbenzol (HCB), Hexachlorbutadien und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) sind in der Oberflächengewässerverordnung Umweltqualitätsnormen (UQN) für die Konzentrationen im Schwebstoff/Sediment (polychlorierte Biphenyle (PCB)), in Biota und in Gesamtwasser festgelegt. Die Biota-UQN für Heptachlor, HBCDD und PFOS wurden in Jahresdurchschnitts-UQN für Gesamtwasser umgerechnet. Die Bewertung muss aber vorrangig anhand der Messungen in Biota und bei den PCB der Messungen im Schwebstoff erfolgen. Die Biota-UQN für die stark anreichernden BDE, Dioxine, Heptachlor, HCB und PFOS dient dem Gesundheitsschutz beim Verzehr von Fischereierzeugnissen. Für HBCDD und Hexachlorbutadien soll die maßgebliche Biota-UQN Tiere schützen, die sich von Fischen oder Muscheln ernähren.
Die Umweltqualitätsnormen werden im Zeitraum 2014 - 2016 bei den Cyclodien Pestiziden (Drine), Endosulfan, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol und der Summe DDT (einschließlich 4,4-DDT) eingehalten.
Bei der Summe der Hexachlorcyclohexane (HCH), den Dioxinen, PCB28, PCB52, PCB101, PCB138, PCB153, PCB180 und HCB ist an ein bis sieben Messstellen eine Überschreitung festzustellen. Die Biota-UQN wird bei der Summe der BDE an allen Messstellen und für Heptachlor/Heptachlorepoxid an 85 % der Messstellen, bei denen Messwerte größer der Bestimmungsgrenze ermittelt wurden, überschritten. An rund einem Drittel der Messstellen wird die Biota-UQN für PFOS überschritten.
Für einige dieser 14 POP gelten schon seit den 1980er Jahren Anwendungsverbote oder Einschränkung der Produktion, Verwendung und Freisetzung in Deutschland. Wegen ihrer Langlebigkeit sind die Konzentrationen in der Umwelt immer noch sehr hoch. Bei Hochwasserereignissen oder Baggerarbeiten im Gewässer oder Uferbereich können höher belastete Sedimente remobilisiert werden. So sind für HCH und HCB immer noch Konzentrationsschwankungen in den Schwebstoffen in Elbe und Mulde festzustellen.
POPs können auch durch ihre frühere Verwendung z.B. in Anstrichen, Dichtungen (PCB) oder Dämmmaterialien (HCBDD) weiterhin in die Umwelt gelangen. So sind z.B. durch Einträge bei der Sanierung einer Eisenbahnbrücke in der Tschechischen Republik die Konzentrationen von PCB in den Schwebstoffen der Elbe wieder gestiegen. Einen Überblick über die Quellen der POP und Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Einträge in Deutschland gibt der „Nationale Durchführungsplan unter dem Stockholmer Abkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs)“.
PFOS gehört zur Stoffgruppe Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und wurde jahrelang in bestimmten Feuerlöschmitteln und in der Galvanik eingesetzt. Die Regelungen in der Stockholm Konvention führen dazu, dass andere Stoffe dieser Stoffgruppe anstelle von PFOS eingesetzt werden. Das UBA ist in vielen Bereichen aktiv, um die Einträge der PFC in die Umwelt zu reduzieren und diese Stoffgruppe zu regeln (Risikomanagementmaßnahmen für PFC).
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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