Immissionsschutzrecht
Zentrale Aufgabe ist die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, es schützt aber auch alle anderen Umweltmedien wie den Boden und des Wasser (sogenannter integrativer Ansatz). Es schafft die rechtliche Grundlage, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu treffen. Darüber hinaus trägt es dem Vorsorgegrundsatz Rechnung, um bereits dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen entgegenzutreten.
Bereits im 19. Jahrhundert führte die Industrialisierung zu einem starken Anstieg der Schadstoff- und Lärmbelastungen. Deshalb entwickelte sich schon früh ein Recht zum Schutz vor Schadstoffen und Lärm auf polizeirechtlicher Grundlage. Das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren für Industrieanlagen ist so historischer Ausgangspunkt für einzelfallbezogenen, umweltmedienspezifischen Umweltschutz.
Heute verfolgt das Immissionsschutzrecht einen wesentlich breiteren Ansatz. Bei Industrieanlagen, die geeignet sind, Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen, sieht es zum Beispiel nicht nur Gefahrenabwehrmaßnahmen, sondern auch Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik vor. Diese setzen bei den unmittelbaren Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit selbst (Emissionen) an. Auf diese Weise wird Schadstoffeinträgen in die Umweltmedien schon an der Quelle vorgebeugt. Darüber hinaus verfolgt das Immissionsschutzrecht auch eine planerische Strategie. Es sieht zum Beispiel die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zur Einhaltung von Luftqualitätsstandards sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmbelastete Gebiete vor.
Gesetzliche Regelungen
Auf nationaler Ebene ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) der Kern des gesetzlichen Regelwerks zum Immissionsschutzrecht. Das deutsche Immissionsschutzrecht hat seit Inkrafttreten des BImSchG im Jahre 1974 eine dynamische Entwicklung erfahren. Zahlreiche Rechtsverordnungen und zwei bedeutende Verwaltungsvorschriften – TA Luft und TA Lärm – flankieren es inzwischen.
Mit dem BImSchG setzte der Gesetzgeber zudem wichtige europarechtliche Neuerungen um, wie beispielsweise den integrativen, medienübergreifenden Regelungsansatz der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) (ehemals IVU-Richtlinie), EG-Richtlinie über die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die IVU-Richtlinie, jetzt Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), das Luftqualitätsrecht der EU und EU-Richtlinien für den Lärmschutz. Darüber hinaus haben verschiedene internationale Übereinkommen die Entwicklung des Immissionsschutzrechts beeinflusst.
Aktuelle Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA
Ausgestaltung der Betreiberpflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Hinblick auf energieeffizienzbezogene Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Die vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Studie untersucht die immissionsschutzrechtlichen Pflichten von Anlagenbetreibern zur Energieeffizienz. Die geltende Rechtslage wird unter kritischer Auseinandersetzung mit den bisherigen Auslegungen der immissionsschutzrechtlichen Pflichten zur Vorsorge und zur sparsamen und effizienten Verwendung von Energie (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BImSchG) untersucht.
Die Studie aus dem Jahr 2018, die Prof. Dr. Anja Hentschel (sofia, Hochschule Darmstadt) erarbeitet hat, finden Sie hier.
Mehr Gerechtigkeit im Immissionsschutzrecht
Die vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Studie "Gerechtigkeit im Umweltrecht" erweitert den Diskurs zur Umweltgerechtigkeit in Deutschland mit einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung. Sie verbindet die der Rechtsphilosophie vorgetragenen Gerechtigkeitskonzepte mit dem bestehenden Umweltrecht und zeigt auf, wie sich diese Konzepte bereits im Recht der Luftreinhaltung niederschlagen und wie deren Umsetzung noch verstärkt werden könnte.
Eine kurze Information zur Studie finden Sie hier. Die gesamte Studie aus dem Jahr 2015, die Andreas Hermann und Silvia Schütte (Öko-Institut e.V., Darmstadt) gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Schulte und Kathleen Michalk (Technische Universität Dresden, Institut für Technik- und Umweltrecht) erarbeitet haben, finden Sie (auch als englische Kurzfassung) hier.