Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in Wohngebieten

Über verschneiten Dächern qualmen etliche Schornsteine zum Vergrößern anklicken
Besonders im Winter tragen Holz- und Kohlefeuerungen zu Feinstaubbelastung bei.
Quelle: Grzegorz Polak / Fotolia.com

Der Qualm aus Schornsteinen kann zu Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft führen und gesundheitsschädlich sein.

Inhaltsverzeichnis

 

Einsatz von Kleinfeuerungsanlagen in Wohngebieten

Für viele Menschen ist es aus unterschiedlichen Gründen wieder attraktiv geworden, Öfen und Kamine zusätzlich zur Zentralheizung zu betreiben. Viele versprechen sich Behaglichkeit und eine erhöhte Wohnqualität und für manche ist das Heizen mit Holz, Kohle oder Pellets auch eine kostengünstige Alternative für eine Beheizung eines Hauses oder einer Wohnung, vor allem in den Abendstunden im Frühjahr und Herbst, wenn die Zentralheizung nicht in Betrieb ist. 

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks etwa 11,3 Millionen sogenannter Einzelraumfeuerungsanlagen (ZIV 2021).
 
Um der steigenden Luftverschmutzung durch unsachgemäß betriebene oder technisch veraltete Kamine und Kaminöfen (sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen) entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen und in der Überarbeitung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1.⁠BImSchV⁠) festgeschrieben.

  1. Für eine Verbrennung zulässig ist nur naturbelassenes Holz (Scheitholz, Holzspäne, -pellets oder -briketts), welches genügend lange abgelagert ist. Genauere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber "Heizen mit Holz".
  2. In einem festgelegten Stufenplan sind veraltete Einzelraumfeuerungsanlagen auszutauschen. Infos dazu finden sie hier.
  3. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden.

Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen müssen sich an diese Vorgaben halten. Der Schornsteinfeger überprüft deren Einhaltung.

 

Der Geruch nach „Winter“ kann gesundheitsschädlich sein.

Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich größere luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in einigen Wohngebieten zu kurzzeitigen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠PAK⁠) kommen kann – insbesondere dann, wenn in einem Wohngebiet viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen auftreten. Besonders in Ballungsräumen und in Tälern verschlechtern Holzheizungen die Luftqualität und sollten deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes möglichst selten betrieben werden.

PAKs entstehen bei unvollständiger Verbrennung. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Sie haften an emittierten Staubteilchen an und können, wenn letztere klein genug sind, eingeatmet werden. Feinstaub ist meist aber auch allein durch die Kleinheit seiner Partikel für den Menschen gefährlich. Je kleiner die Partikel sind, umso tiefer dringen sie in die Atemwege vor. Die kleinsten Teilchen (sogenannte ultrafeine Partikel) erreichen sogar den Blutkreislauf und verbreiten sich bis in alle Organe. Gesundheitliche Wirkungen, die mit Feinstaubbelastungen nachweislich zusammenhängen, reichen von Schleimhautreizungen / lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien / Lungenalveolen, verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen bis hin zu Schlaganfall und Krebs. Auch Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz und Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere oder Personen mit geschädigten Atemwegen kann Feinstaub eine besonders starke gesundheitliche Belastung darstellen.

 

Unsere Hinweise zu Holzfeuerungsanlagen

  1. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Sie sind energetisch sehr ineffizient, verursachen sehr hohe unkontrollierbare Emissionen, belasten die Innenraumluft deutlich mit Schadstoffen und stellen als offene Feuerquelle eine besondere Brandgefährdung dar. Auch geschlossene Kaminöfen sollten nicht regelmäßig betrieben werden, weil sie durch die Emissionen die Gesundheit in der Nachbarschaft stark belasten können.
  2. Wenn Sie einen Kamin oder Kaminofen betreiben, halten Sie sich an die Empfehlungen des Herstellers sowie Ihres Schornsteinfegers. Verbrennen Sie vor allem nur geeignetes Brennmaterial und insbesondere nur trockenes, unbehandeltes Holz. Ungeeignet und verboten ist die Verbrennung von gestrichenem oder behandeltem Holz sowie Sperrholz, Span- oder Faserplatten. Grundsätzlich dürfen Papier oder Pappe, brennbare Abfälle und Müll nicht verbrannt werden.
  3. Verwenden sie ein Holzfeuchte-Messgerät. Solche Geräte sind preiswert zum Beispiel in Baumärkten zu erhalten. Ihr Holz darf nicht mehr als 25 % Restfeuchte aufweisen, um starke Rauchentwicklung, viel Asche und eine geringe Energieausbeute zu vermeiden. Weisen Sie auch Ihre Nachbarn darauf hin, falls diese eine Holzfeuerung betreiben.
  4. Wenn Sie sich als Nachbarin oder Nachbar belästigt fühlen, kann zunächst ein offenes Gespräch mit den Betreibern der Kleinfeuerungsanlage deutliche Erfolge bringen. Oftmals können sich Betreiber und Belästigte einigen. Ist die Quelle schwer auszumachen, ist möglicherweise auch Ihr örtlicher Schornsteinfeger ein guter Ansprechpartner. Auch das Ordnungsamt kann Hilfestellung bei der Problemlösung bieten.
  5. Die Verbrennung ungeeigneter Brennstoffe ist kein Kavaliersdelikt, denn sie schädigt die Gesundheit aller Menschen in der Nachbarschaft und darüber hinaus. Sollten Sie Hinweise darauf haben, dass in Ihrer Nachbarschaft Papier, Pappe, feuchtes oder behandeltes Holz, Gartenabfälle oder sogar Müll verbrannt werden - egal ob im Ofen oder auch als Lagerfeuer - sollten Sie die Verursacher darauf hinweisen und die Vorfälle bei Nichteinsicht und Wiederholung den zuständigen Behörden vor Ort melden, das örtliche Ordnungsamt oder das Umweltamt sind dafür die richtigen Ansprechpartner.
 

Literaturquellen

Baumbach G: Auswirkungen von Holzfeuerungsabgasen auf die Luftqualität in Wohngebieten. Tagung "Reine Luft - Luftreinhaltung heute und morgen" zum Jahr der Luft am Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau, 16. und 17. September 2013.

WHO⁠ (World Health Organization): Review of evidence on health aspects of air pollution - REVIHAAP Project, Technical Report. WHO Regional Office for Europe, Copenhagen, 2013.