Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in Wohngebieten

Quelle: Grzegorz Polak / Fotolia.com
Der Qualm aus Schornsteinen kann zu Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft führen und gesundheitsschädlich sein.
Der Qualm aus Schornsteinen kann zu Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft führen und gesundheitsschädlich sein.
Für viele Menschen ist es aus unterschiedlichen Gründen wieder attraktiv geworden, Öfen und Kamine zusätzlich zur Zentralheizung zu betreiben. Viele versprechen sich Behaglichkeit und eine erhöhte Wohnqualität und für manche ist das Heizen mit Holz, Kohle oder Pellets auch eine kostengünstige Alternative für die Beheizung des Hauses oder der Wohnung, vor allem in den Abendstunden im Frühjahr und Herbst, wenn die Zentralheizung nicht in Betrieb ist.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks etwa 11,7 Millionen sogenannter Einzelraumfeuerungsanlagen (ZIV 2023).
Um der steigenden Luftverschmutzung durch unsachgemäß betriebene oder technisch veraltete Kamine und Kaminöfen (sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen) entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen und in der Überarbeitung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1.BImSchV) festgeschrieben.
Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen müssen sich an diese Vorgaben halten. Der Schornsteinfeger überprüft deren Einhaltung.
Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich höhere luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in einigen Wohngebieten zu kurzzeitigen hohen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen kann – insbesondere dann, wenn in einem Wohngebiet viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen auftreten. Besonders in Ballungsräumen und in Tälern verschlechtern Holzheizungen die Luftqualität und sollten deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes möglichst selten betrieben werden.
PAKs entstehen bei unvollständiger Verbrennung. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Sie haften an emittierten Staubteilchen an und können, wenn letztere klein genug sind, eingeatmet werden. Feinstaub ist meist aber auch allein durch die Kleinheit seiner Partikel für den Menschen gefährlich. Je kleiner die Partikel sind, umso tiefer können diese in die Atemwege eindringen. Die kleinsten Teilchen (sogenannte ultrafeine Partikel) erreichen sogar den Blutkreislauf und verbreiten sich bis in alle Organe. Gesundheitliche Wirkungen, die mit Feinstaubbelastungen nachweislich zusammenhängen, reichen von Schleimhautreizungen, lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien / Lungenalveolen, verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen bis hin zu Schlaganfall und Krebs. Auch Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz und Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere oder Personen mit geschädigten Atemwegen kann Feinstaub eine besonders starke gesundheitliche Belastung darstellen.