Rolle des UBA im Kontext POP

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Das Umweltbundesamt fungiert als wissenschaftliche Politikberatung zu POP-relevanten Themen
Quelle: Umweltbundesamt

Als wissenschaftliche Politikberatung fokussiert das UBA seine Aktivitäten einerseits auf die Identifizierung bisher nicht gelisteter ⁠POP und andererseits auf die Minimierung anhaltender Verwendungen, die Vermeidung bzw. Verminderung von unbeabsichtigt entstehenden POP-Emissionen sowie die Beseitigung von POP-Beständen.

National Focal Point unter dem Stockholmer Übereinkommen

Der Informationsaustausch mit dem Sekretariat des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ wird über den nationalen Focal Point abgewickelt, der am ⁠UBA⁠ angesiedelt ist. Für die Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ⁠ federführend, deshalb ist der Official Contact Point dort angesiedelt.

Berichterstattung

Das UBA erstellt und aktualisiert einen nationalen Durchführungsplan (⁠NIP⁠) gemäß Artikel 15 des Stockholmer Übereinkommens, der aufzeigt, wie Deutschland die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen umsetzt. Die letzte Aktualisierung des NIP fand 2020/21 statt. Zudem bestehen regelmäßige nationale Berichtspflichten nach Artikel 13 der ⁠EU POP-Verordnung⁠, die das ⁠Stockholmer Übereinkommen⁠ sowie das POP-Protokoll umsetzt. Die Berichtspflichten beinhalten u.a. Informationen aus den gemäß Artikel 6 Absatz 1 EU POP-Verordnung erstellten Freisetzungsverzeichnissen sowie jährliche Überwachungsdaten und statistische Daten über den tatsächlichen oder geschätzten Gesamtumfang der Herstellung und des Inverkehrbringens aller in Anhang I oder II aufgelisteten Stoffe, einschließlich einschlägiger Indikatoren, Übersichtskarten und Berichte. Organisiert werden die Berichtspflichten nach Artikel 13 der EU POP-Verordnung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) / Bundesstelle für Chemikalien (BfC), welche als zuständige Behörde (competent authority) unter der EU POP-Verordnung agiert. Veröffentlicht werden die Berichte auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur und in der deutschen Übersetzung bei der Bundesstelle für Chemikalien.
Für den Vollzug der EU POP-Verordnung sind die Bundesländer zuständig. Hier finden Sie weitere Informationen zu relevanten Behörden.

Nationale Emissionsinventare

De Bundesrepublik Deutschland hat umfangreiche Datenerhebungen für ein nationales Emissionsinventar von ⁠uPOP⁠ und zum Zustand der Umwelt durchgeführt. Verpflichtend sind auch die Identifikation von Emissionsquellen von einzelnen uPOP und die Quantifizierung der jährlichen freigesetzten Mengen in einem Emissionsinventar. Damit sollen die Vertragsstaaten auswerten, ob die Anforderungen und Maßnahmen greifen und mittel- oder langfristig zu einer Entlastung der Umwelt führen.

Durchführung POP-relevanter (Forschungs-)Aktivitäten

Das UBA führt Untersuchungen und Recherchen zu verschiedenen POP-relevanten Themen durch, die in Form von Forschungsprojekten, Hintergrundpapieren, Leitfäden, Broschüren, etc. veröffentlicht werden. Des Weiteren werden Veranstaltungen zu aktuellen Themen in Auftrag gegeben bzw. vor Ort durchgeführt. Darüber hinaus unterstützt es andere Länder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unter dem Stockholmer Übereinkommen bzw. der EU POP-Verordnung, z. B. mit der Förderung POP-relevanter Projekte, Informationsaustausch oder technischem Know-how.

Erarbeitung von Regulierungsvorschlägen und Unterstützung von Interessensvertretern bei der Umsetzung

Das UBA beteiligt sich auf internationaler und nationaler Ebene an der Gestaltung von Regelungen und Maßnahmen zur Chemikaliensicherheit. Es unterstützt Interessensvertreter bei der Umsetzung, indem es u.a. Leitfäden oder Ratgeber erstellt sowie den Dialog anbietet. Für die Auswahl von nachhaltigen Chemikalien durch Hersteller, Formulier und Anwender von Chemikalien hat das UBA den gleichnamigen Leitfaden sowie die
IT-Instrumente SubSelect und SMART 5 entwickelt.

Datenbanken

In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie den Bundesländern stellt das UBA Informationen aus ⁠Monitoring⁠- und Messprogrammen in der POP-Dioxin-Datenbank für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung.
Des Weiteren betreibt das UBA die Umweltprobenbank des Bundes, die ein Archiv von Proben darstellt, mit denen die Qualität der Umwelt dokumentiert und bewertet werden kann. Die Umweltprobenbank, für welche die Proben aus verschiedenen Umweltkompartimenten regelmäßig gesammelt, aufbereitet, gelagert und analysiert werden, ermöglicht umfangreiche Datenrecherchen und Auswertungen.

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