BAU-R-3: Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle

Das Bild zeigt einen abfedeckten Dachstuhl, auf dessen linker Seite Dämmmaterial verlegt wurde.zum Vergrößern anklicken
Mit der Dämmung von Dächern und Fassaden lässt sich der sommerliche Wärmeschutz verbessern.
Quelle: © Marco Becker / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

BAU-R-3: Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle

Seit Mitte der 2010er-Jahre steigen die Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, das heißt von Fassade und Dämmung sowie von Außentüren und Fenstern im Wohn- und Nichtwohnbau wieder an. In den Jahren 2020 und 2021 ist die Entwicklung allerdings auch durch die steigenden Preise im Bausektor beeinflusst. Ein signifikanter Trend zeigt sich in den beiden Zeitreihen bislang nicht.

Die Abbildung BAU-R-3 "Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle" stellt in Form von gestapelten Säulen die Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle von Wohnbauten und Nichtwohnbauten in Millarden Euro dar. Abgebildet werden die Jahre von 2010 bis 2021. Von 2011 an waren die Investitionen rückläufig mit einem Tiefpunkt im Jahr 2015. Seitdem steigen die Investitionen wieder jedoch nicht in allen Jahren. Für beide Zeitreihen gibt es keinen Trend. Insgesamt zeigt sich, da
BAU-R-3: Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle
Quelle: DIW (eigene Auswertung auf Basis von Daten aus der Baufach- und -tätigkeitsstatistik des StBA sowie von Befragungsergebnissen der Heinze GmbH)

Energetische Sanierung unterstützt Gebäudeanpassung

Eine klimagerechte städtebauliche Gestaltung, die die urbane grün-blaue Infrastruktur bewahrt und weiterentwickelt, ist ein Weg, um Wärmebelastungen vorzubeugen oder sie zumindest zu mindern. Andere Maßnahmen setzen direkt am Gebäudebestand an. Um eine Überwärmung von Innenräumen zu vermeiden, kommt in wärmeren Klimazonen vielfach eine aktive technische Kühlung von Wohn- und Arbeitsstätten zum Einsatz. In den heißen Sommern der vergangenen Jahre war diese Reaktion auch in Deutschland zu beobachten: Der Verkauf mobiler Klimaanlagen zur aktiven Kühlung von Wohnungen und Häusern stieg außergewöhnlich stark an. Allerdings ist die Nutzung von Klimaanlagen mit einem höheren Stromverbrauch verbunden, der wiederum zu einem verstärkten CO2-Ausstoß führt, solange der Strommix nicht ausschließlich auf erneuerbaren Energien beruht. Solche Maßnahmen können daher den Bemühungen um mehr ⁠Klimaschutz⁠ zuwider laufen. Hinzu kommt, dass die Abluft der Klimaanlagen lokal an ihrem Einsatzort die Stadtatmosphäre zusätzlich erwärmt und damit die bioklimatischen Belastungen verstärken kann. Maßnahmen der passiven Kühlung sollten aus diesem Grund sowohl bei der Sanierung des Gebäudebestands als auch beim Neubau größere Priorität genießen.

Um das ⁠Klima⁠ in Innenräumen in einem angenehmen Bereich zu halten und baulich vor Sommerhitze zu schützen, sind bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen zwei Strategien gleichzeitig zu verfolgen: Die erste lässt eine Erwärmung innerhalb des Gebäudes erst gar nicht zu, die zweite führt die vorhandene Wärme ohne oder mit möglichst geringem Energieeinsatz nach draußen ab. Möglichkeiten für einen vorbeugenden sommerlichen Wärmeschutz – die erste Strategie – bestehen beispielsweise darin, Fensterflächenanteile und Gebäudeausrichtung sorgfältig zu planen, außen liegende Verschattungselemente und Sonnenschutzgläser einzusetzen, Gebäudefassaden und -dächer zu begrünen, Gebäude mit einer guten Wärmedämmung zu versehen und hohe energetische Baustandards einzuhalten. Das Abführen von Wärme als zweite Strategie lässt sich zum Beispiel durch natürliche Lüftungs- und Ventilationssysteme, eine kontrollierte nächtliche Lüftung oder eine antizyklische Speicherung oder Abgabe von Wärme oder Kälte erreichen. Weitere Maßnahmen bestehen in der Reduzierung innerer Wärmequellen oder dem Einsatz massiver Bauteile zum Temperaturausgleich.

Für neugebaute Gebäude stellen die gesetzlichen Vorgaben des GEG in Verbindung mit verschiedenen technischen Vorgaben, beispielsweise die DIN-4108-2:2013-02 zu Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, weitgehend sicher, dass in ihrem Innern auch unter heißeren klimatischen Verhältnissen geeignete thermische Bedingungen herrschen. Für ältere Gebäude kann hiervon, je nach Alter, nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Werden an diesen Gebäuden bauliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle durchgeführt, etwa zur Dämmung von Dach und Fassade sowie zur Installation moderner Fenster und Außentüren, werden diese in der Regel mit einer Verbesserung des Wärmeschutzes verbunden sein. Denn auch bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind rechtliche und technische Regelungen aus dem GEG oder der DIN 4108-2:2013-2 einzuhalten. Zudem setzt das GEG Mindeststandards fest, die bei baulichen Veränderungen zu erreichen sind. Im Falle einer energetischen Sanierung von Dach und Fassade sollten Klimaanpassungsmaßnahmen wie eine zusätzliche außenliegende Verschattung oder eine Gebäudebegrünung direkt mit umgesetzt werden.

Der ⁠Indikator⁠ stellt für Wohnbau und Nichtwohnbau die Investitionsmittel dar, die jährlich für die energetische Sanierung der Gebäudehülle eingesetzt werden. Berücksichtigt sind Investitionen in die Produktbereiche Dämmung / Fassade sowie Fenster / Außentüren, die in der Regel den Wärmeverlust des Gebäudes verringern beziehungsweise den sommerlichen Wärmeschutz verbessern. Die Daten stammen aus einer Sonderauswertung zur Bauvolumenrechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW)149. Nach einem Rückgang zu Beginn der Zeitreihen stiegen sowohl im Wohnbau als auch im Nichtwohnbau die Investitionen für die energetische Sanierung seit Mitte der 2010er-Jahre wieder an. Auch wenn die Zeitreihe nicht preisbereinigt ist und der Anstieg zum Teil auch die infolge der hohen Baunachfrage und der Materialknappheit steigenden Baupreise widerspiegelt, deutet die Entwicklung darauf hin, dass im Gebäudebestand nun vermehrt Maßnahmen umgesetzt werden, die neben einer höheren Energieeffizienz auch dem sommerlichen Wärmeschutz und damit der Klimaanpassung dienen.

Neben dem sommerlichen Wärmeschutz ist ein breites Spektrum weiterer Maßnahmen notwendig, um neue und bestehende Gebäude auf die Folgewirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Vor allem zunehmende Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge und Schlagregen, Stürme und Tornados, Hagel oder Schneelasten machen, trotz der hohen Standards von Bauplanung, -technik und -ausführung in Deutschland, bauliche Anpassungen zum Gebäudeschutz erforderlich. Dazu können an einzelnen Gebäuden etwa der Einbau von Schutzgittern und Schutzglas gegen Hagelschäden, die Befestigung von Dachmaterial, eine zusätzliche Sicherung von Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen oder alternativ deren sturmsichere Integration in den Dachaufbau gehören. Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser und ⁠Starkregen⁠ reichen von der Gebäudeabdichtung durch den Einsatz von Feuchtigkeitssperren oder wasserdichtem Beton über Drainagen und Pumpen bis zur Rückstausicherung der Abwasserleitungen. Auch für diese Sicherungsmaßnahmen gilt, dass sie sich im Zuge von Neubauten, etwa durch die Auswahl robusterer Materialien und stabilerer Konstruktionsweisen, bereits in der Planung berücksichtigen und direkt umsetzen lassen. Oberhalb eines Schutzziels, in der Regel 30 cm über dem Bemessungswasserstand, können dabei ökologischere und regionaltypische Bauweisen verwendet werden. Für bestehende Gebäude bedeutet Anpassung in der Regel nachträgliches Umbauen, beispielsweise zur Abdichtung von Kellern gegen drückendes Wasser, und ist meist schwieriger und kostspieliger. Dennoch lassen sich klimabedingte Probleme aller Voraussicht nach auch im Gebäudebestand in den Griff bekommen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der den Bau Beauftragenden oder der Immobilieneigentümer*innen, solche baulichen Maßnahmen umzusetzen und sich so gegen Klimarisiken abzusichern.

 

149 - Gornig M., Görzig B., Michelsen C., Kaiser C., Klarhöfer K. 2020: Strukturdaten zur Produktion und Beschäftigung im Baugewerbe. Berechnungen für das Jahr 2019. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung am Bundesamt für Bauordnung und Raumwesen (Hg.). BBSR-Online-Publikation, Band 15/2020, Bonn, 44 S. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2020/bbsr-online-15-2020.html.

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