Das Antarktisvertragssystem stellt die antarktische Umwelt unter einen besonderen Schutz. Im Rahmen des Umweltschutzprotokolls (USP) beziehungsweise des Übereinkommens zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CAMLR-Konvention) erfahren außerordentlich sensible oder schützenswerte Gebiete an Land beziehungsweise im Wasser einen speziellen Schutz.
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Obwohl die Antarktis selbst durch den Antarktis-Vertrag und das Umweltschutzprotokoll (USP) unter völkerrechtlichen Schutz gestellt wurde, gibt es innerhalb des Vertragsgebietes weitere speziell ausgewiesene Schutzgebiete an Land und im Meer.
Anlage V des USP regelt im Speziellen den Schutz und die Verwaltung von Gebieten in der Antarktis. Gebiete mit außerordentlichen ökologischen, wissenschaftlichen, historischen und ästhetischen Werten – auch im Hinblick auf die Ursprünglichkeit der Antarktis – können als Schutzgebiete (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) ausgewiesen werden. Weiterhin gibt es Gebiete, in denen eine Vielzahl an Tätigkeiten durchgeführt werden oder mehrere wissenschaftliche Stationen in vergleichsweiser enger Nachbarschaft zueinanderstehen. Um die Planung und Koordinierung der Aktivitäten zu unterstützen und gleichzeitig dem Schutzcharakter der Antarktis gerecht zu werden, können diese Gebiete als besonders verwaltete Gebiete (Antarctic Specially Managed Area, ASMA) benannt werden. Darüber hinaus kann Orten und Bauwerken von besonderem historischen Wert der Status als Historische Stätten und Denkmäler (Historic Sites and Monuments, HSM) zuerkannt werden. Diese HSMs können sich innerhalb von besonders geschützten und besonders verwalteten Gebieten befinden. Weitere Informationen und einen Überblick hierzu finden Sie auf der Seite zu den Schutzgebieten nach USP.
Spezielle Meeresschutzgebiete
Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas, MPAs) sind weltweit ein vielfach genutztes Instrument, um ausgewählte Meeresregionen einem besonderen Schutz zu unterstellen und der zunehmenden Zerstörung von marinen Ökosystemen Einhalt zu bieten. In Meeresschutzgebieten wird unter anderem der Fischfang streng reglementiert oder untersagt.
Entsprechend der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) ist ein Meeresschutzgebiet „Ein Areal von Meer, das einige herausragende oder repräsentative Ökosysteme, geologische oder physiologische Merkmale und/oder Arten besitzt, und vorrangig der wissenschaftlichen Forschung und/oder dem Umweltmonitoring zugänglich ist.“ Ziel ist es, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt ein umfassendes Netzwerk von Schutzgebieten im Südpolarmeer zu schaffen und einen Beitrag zur Erreichung des Nachhaltigen Entwicklungszieles (SDG) 14 der Vereinten Nationen zu leisten. Derzeit sind weltweit lediglich ca. 2 Prozent der Meeresgewässer in Form von MPAs ausgewiesen.
Im Antarktis-Vertragsgebiet können spezielle Meeresschutzgebiete unter der CAMLR-Konvention oder nach dem USP als ASPAs, die Meeresgebiete einschließen, ausgewiesen werden. Letzteres ist nur in Zusammenarbeit mit der Kommission zum Schutz der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) möglich. Weitere Informationen hierüber finden Sie auf der Seite Schutzgebiete nach CCAMLR.
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