Genehmigung von Forschungsprojekten zu marinem Geo-Engineering
FAQ
-
Was sind Dispergatoren?
Dispergatoren sind spezielle Chemikaliengemische (Tenside), die im Meerwasser eingesetzt werden, um Ölverschmutzungen – etwa nach Schiffsunfällen oder anderen Havarien – zu bekämpfen. Sie wirken, indem sie einen Ölteppich auflösen und das Öl in feinste Tröpfchen zerteilen, die sich in der Wassersäule verteilen.Durch diese Verteilung kann das Öl schneller von Mikroorganismen abgebaut werden. Gleich… weiterlesen
-
Warum sind gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Dispergatoren notwendig?
Bisher war der Einsatz von Dispergatoren nur unzureichend reguliert, so dass eine gesetzliche Präzisierung und Klarstellung erforderlich waren. Mit der Novelle des Hohe-See-Einbringungsgesetzes wird der Einsatz von Dispergatoren im räumlichen Anwendungsbereich des HSEG (AWZ aller Staaten sowie der Hohen See) ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine uneingeschränkte Freigabe zu verh… weiterlesen
-
Was ist marines Geo-Engineering?
Marines Geo-Engineering bezeichnet gezielte Eingriffe in die Meeresumwelt zur Manipulation natürlicher Prozesse, unter anderem zur Bekämpfung des anthropogenen Klimawandels und/oder seiner Auswirkungen, der potenziell schädliche Auswirkungen haben kann, insbesondere wenn diese Auswirkungen weitreichend, langanhaltend oder schwerwiegend sein können. Dazu gehören z. B. Ozeandüngung oder Alkalinisier… weiterlesen
-
Sind alle Geo-Engineering-Aktivitäten verboten?
Nein. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG nimmt bestimmte Maßnahmen vom Verbot aus, soweit sie der wissenschaftlichen Forschung dienen. Er erweitert die bisherige Liste der vom Verbot ausgenommenen Maßnahmen. Diese Forschungsaktivitäten sind genehmigungspflichtig und dürfen nur nach strenger Risikoprüfung und unter Auflagen im Einklang mit internationalen Anforderungen – wie der Resolution… weiterlesen
-
Um welche marinen Geo-Engineering-Maßnahmen wird die Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 des HSEG erweitert?
Bisher war nur die Erforschung der Ozeandüngung nach HSEG genehmigungsfähig. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG sieht vor, die Anlage mit zulässigen Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings für wissenschaftliche Forschung um Maßnahmen der Ozean-Alkalinisierung, der Versenkung von Biomasse im Meer, der Untersuchung und Erforschung der Speicherung und Mineralisierung von Kohle… weiterlesen
-
Welche Monitoring-Anforderungen bestehen?
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG schreibt eine Untersuchung vor, welche physikalische, chemische und biologische Parameter umfasst. Es dient der frühzeitigen Erkennung negativer Umweltauswirkungen und der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Das Monitoring ist vorhabenspezifisch und risikoadäquat auszugestalten. weiterlesen
-
Welche Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung nach dem HSEG erfüllt sein?
Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Vorhaben sämtliche Voraussetzungen des § 5a HSEG erfüllt. Dazu gehören insbesondere:Das Vorhaben dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken.Das Vorhaben basiert auf einem nachvollziehbaren und transparenten Forschungskonzept.Es liegt eine belastbare Prognose zu den Umweltauswirkungen vor.Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimi… weiterlesen
-
Wozu dienen die übermittelten Daten zu marinen Geo-Engineering-Projekten?
Die übermittelten Daten ermöglichen eine gesamtheitliche Bewertung der Umweltauswirkungen mariner Geo-Engineering-Methoden. Gleichzeitig können die Erkenntnisse genutzt werden, um laufende Projekte anzupassen und so den Schutz der biologischen Vielfalt, der Meeresumwelt und des Ökosystems sicherzustellen. weiterlesen
-
Was versteht man im HSEG unter „Hoher See“?
Die Ergänzung in § 2 Absatz 1 Satz 2 dient der Klarstellung, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Sie macht deutlich, dass der Begriff der „Hohen See“ im HSEG speziell definiert ist und sich teilweise vom völkerrechtlichen Verständnis unterscheidet.Nach § 2 Absatz 1 HSEG umfasst die „Hohe See“ alle Meeresgewässer außer dem deutschen Küstenmeer und den Küstenmeeren anderer Staaten. Satz 2 erw… weiterlesen
-
Warum wird das Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) novelliert?
Das HSEG untersagt bislang grundsätzlich das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen in das Meer. Um die Speicherung von Kohlendioxid (CO₂) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel zu ermöglichen sowie den Export von CO₂ in andere Staaten rechtlich abzusichern, sind Änderungen notwendig. Ferner soll für die Durchführung von Forschungs… weiterlesen
-
Welche internationalen Bezüge sind relevant?
Für CCS: Die Novelle dient der Umsetzung von . Deutschland wird hierzu die Änderungen aus den Jahren 2009 (Entschließung LP.3(4)) und 2019 (Entschließung LP.5(14)) ratifizieren. Parallel hat das Bundeskabinett ein Vertragsgesetz verabschiedet, um diese Beschlüsse in nationales Recht umzusetzen.Für marines Geoengineering: Mit der Novelle wird die Begriffsbestimmung des „Marinen Geo… weiterlesen
-
Worin unterscheidet sich das HSEG vom KSpTG?
Das Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) verbietet das Einbringen von Stoffen in die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und auf Hoher See und legt Ausnahmen von diesem Verbot fest. Mit der Novellierung des HSEG soll klargestellt werden, dass die Offshore-Speicherung von CO₂ sowie der Export von CO₂ in andere Staaten vom Einbringungsverbot ausgenommen sind.Das Kohlendioxid-Speicher… weiterlesen
-
Unter welchen Voraussetzungen ist der Export von CO₂ für Offshore-CCS nach dem London-Protokoll derzeit zulässig?
Der Export von CO₂ für Offshore-CCS ist nach dem London-Protokoll nur zulässig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:Der exportierende Staat hat die Entschließung LP.3(4) von 2009 ratifiziert.Er wendet diese Entschließung vorläufig an und meldet dies bei der Internationalen Maritimen Organisation (IMO).Es besteht eine Vereinbarung mit dem empfangenden Staat über die Verantwortung für… weiterlesen
Das Umweltbundesamt (UBA) ist Vollzugsbehörde für wissenschaftliche Projekte im Bereich des marinen Geo-Engineerings. Marines Geo-Engineering bezeichnet gezielte Eingriffe in die Ozeane zur Abschwächung des Klimawandels wie etwa durch Methoden zur CO₂-Entnahme. Gesetzliche Grundlage ist §8 Abs.3 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG).