Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU)

Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) ist das Expertengremium nach § 25 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), welches die formalen Voraussetzungen schafft, trotz der rechtlich notwendigen starren Normverweise in der BBodSchV auch neuere Messmethoden und Verfahren rechtssicher anwenden zu können.

Inhaltsverzeichnis

 

Der Fachbeirat

Die Mitglieder des Fachbeirates sind ausgewiesene Experten aus Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Untersuchungsstellen der vom Vollzug der BBodSchV berührten Wirtschaftsbereiche und der gutachterlichen Praxis. Die Mitglieder des FBU werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUV⁠) berufen.

Der Fachbeirat stellt Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungsverfahren und -methoden zusammen, veröffentlicht diese in der „Methodensammlung Feststoffuntersuchung“ (Methosa) und stellt die Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV fest. Mit der Veröffentlichung der Gleichwertigkeit im Bundesanzeiger durch das BMUV können diese rechtssicher im Geltungsbereich der BBodSchV eingesetzt werden. Der FBU gibt außerdem Empfehlungen zur Probenahme, Aufbereitung und Analyse von Bodenproben ab sowie zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit.

Der FBU ermöglicht so die Nutzung aktueller, leistungsfähiger Verfahren und trägt dazu bei, Defizite bei Bodenuntersuchungsverfahren aufzuarbeiten und qualitativ hochwertige Untersuchungsergebnisse zu erreichen.

Zentrifuge in einem Labor
Zentrifuge in einem Labor
Quelle: Franz Pfluegl / Fotolia.com
 

Aufgaben

Der FBU hat vor dem Hintergrund von Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und BBodSchV zahlreiche Aufgaben. Zu den Hauptaufgaben gehört es, Erkenntnisse über die Anwendung von Verfahren und Methoden zusammenzustellen und deren Eignung festzustellen. Weiterhin gibt der FBU Empfehlungen zu Fragestellungen rund um Probenahme, Aufbereitung und Messung von Bodenproben ab.

Die zusammenfassende Beschreibung der Aufgaben lautet im Wortlaut der Regelung in § 25 BBodSchV: „Er (der FBU) hat die Aufgabe, Erkenntnisse über fortschrittliche Verfahren und Methoden, deren praktische Eignung zur Erfüllung der Anforderungen der §§ 10 bis 15 und des Abschnitts 4 gesichert erscheint, sowie über deren Anwendung zusammenzustellen. Zu diesem Zweck kann der Fachbeirat insbesondere

  1. Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Verfahren und Methoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse aufstellen,
  2. die Gleichwertigkeit und praktische Eignung von Verfahren und Methoden zur Probennahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse allgemein feststellen und
  3. Empfehlungen zur Eignung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich der zulässigen Ergebnisunsicherheit von Verfahren und Methoden im Sinne der Nummern 1 und 2 abgeben.“

Aus Gründen der Rechtssicherheit werden die Untersuchungsmethoden und -verfahren in der BBodSchV mit starren Normverweisen angegeben. Da heißt, die Regelwerke werden explizit inklusive dem Ausgabestand genannt. Um dem fortschreitenden Stand der Technik oder variablen Untersuchungsbedingungen gerecht zu werden, wurde die Verwendung gleichwertiger Methoden und Verfahren in § 24 Absatz 11 BBodSchV für zwei Konstellationen zugelassen:

  • Der bzw. die AnwenderIn erbringt im Einzelfall den Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber der zuständigen Behörde.
  • Der FBU stellt die Gleichwertigkeit der Methode im Allgemeinen fest, und diese Feststellung ist durch das ⁠BMUV⁠ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Entnahme einer Bodenprobe im Wald.
Für die Entnahme einer Bodenprobe kommt meistens Bohrgerät zum Einsatz.

Die Umweltprobenbank entnimmt regelmäßig an elf ausgewählten Standorten in Deutschland Bodenproben für das Archiv in Schmallenberg. Diese stammt aus Christinendorf.

Quelle: Umweltbundesamt
 

Hintergrund

Am 1. März 1999 trat das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft, dessen Zweck es ist, die Funktionen der Böden nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untergesetzliches Regelwerk trat am 17. Juli 1999 die erste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen für die Untersuchung und Bewertung von Bodenkontaminationen sowie für Sanierungs- und Beschränkungsmaßnahmen und legt Bodenwerte fest.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 14. Juni 2000 den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) einberufen, um gemäß Anhang 1 BBodSchV vom 17. Juli 1999 ein Gremium einzurichten. Mit der zum 1. August 2023 in Kraft getretenen Novelle der BBodSchV wurde die Rechtsgrundlage für den FBU und seine Aufgaben in den neu geschaffenen § 25 überführt und präzisiert.

Bodenprobennahme
Bodenprobe wird gewonnen
Quelle: Sabine Augustin
 

Mitglieder und Veröffentlichungen des FBU

Die Arbeiten des FBU werden regelmäßig auf Aktualität überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in der Tabelle mit Inhaltsbeschreibung zusammengestellt.
Hinweis: Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV wird auf Vorschlag des FBU durch das ⁠BMUV⁠ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

In der Tabelle sind ebenfalls die Mitglieder und ständigen Gäste des FBU benannt. 

  • Methodensammlung Feststoffuntersuchung Version 3.0 (Methosa 3.0)

    Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat: PDF | Seitenzahl: 223

    Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa) wird vom FBU gemeinsam mit dem „Forum Abfalluntersuchung“ der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet. Die Methosa ist ein umfangreiches Fachkompendium zur Untersuchung von Feststoffen (Böden & Abfällen). Die Harmonisierung von Methoden im Boden- und Abfallrecht stellt dabei einen wichtigen Baustein zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und damit einhergehenden Verzögerungen im Sanierungs- und Bauablauf dar. Die Methosa umfasst Feld- und Labormethoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und Analytik für die Boden- und Verdachtsflächenuntersuchung. Sie unterstützt Behörden, Untersuchungsstellen und Gutachter bei ihrer Arbeit. Die Methosa bildet auch die Basis für die Gleichwertigkeitsfeststellungen des FBU gemäß § 25 BBodSchV.

    Methosa 3.0

  • Tabelle zur Methosa 3.0

    Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat MS-Excel: xlsx
    Methodentabelle aus der Methosa 3.0 als Tabellenkalkulation. zur schnellen Recherche und Filterung nach Parametern, Methoden und Verfahren. Diese Datei wird als Recherchetool bereitgestellt. Bei inhaltlichen Fragen sind die Angaben in der Methosa 3.0 (PDF-Datei) maßgeblich.

    Methosa 3.0 Tabelle

  • Angabe der Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung analytische Unsicherheit als Komponente der Ergebnisunsicherheit

    Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat: PDF I Seiten: 13
    Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der FBU gibt praktische Empfehlungen zu Angabe der laboranalytischen Messunsicherheit auf der Grundlage von Ringversuchsergebnissen

    Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen, analytisch

  • Empfehlungen des FBU zum methodischen Vorgehen bei der Bestimmung von niedrigen PFAS-Gehalten in Böden

    Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat: PDF I Seiten: 11
    Aufgrund der chemischen Eigenschaften der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind bei der Probenahme und Bestimmung etliche Besonderheiten zu beachten. Die Empfehlung gibt Behörden und Untersuchungsstellen eine Handreichung bei der Untersuchung niedriger Gehalte in Böden

    Bestimmung PFAS im Boden

  • Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

    Veröffentlicht: März 2008 | Dateiformat: PDF I Seiten: 18
    In § 24 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist für die Anwendung alternativer Verfahren vorgegeben, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in der Verordnung zitierten Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sein müssen. Der „Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der BBodSchV“ des FBU stellt hierfür Kriterien dar.

    Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

  • Position des FBU zu Grundsätzen der Bodenprobenahme im bodenschutzrechtlich geregelten Bereich

    Veröffentlicht: Dezember 2016 | Dateiformat: PDF I Seiten: 6
    Eine große Bedeutung bei der Aussagekraft von Bodenuntersuchungen kommt der Probenahme zu. Gleichzeitig ist die Vorgehensweise bei der Probenahme abhängig von der jeweiligen Fragestellung und den örtlichen Gegebenheiten. Das Positionspapier stellt die Anforderungen an die Probenahme und die notwendigen Regelungen dar.

    Position des FBU zu Grundsätzen der Bodenprobenahme

  • Messunsicherheit für Verfahren zum Vollzug und zur Weiterentwicklung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

    Veröffentlicht: Juli 2015 | Dateiformat: PDF I Seiten: 95
    Gutachten zur Vorstellung eines Konzepts zur Beurteilung der Messunsicherheit mittels Konfidenzniveaus und eines Ampelsystem

    Messunsicherheit für Verfahren zum Vollzug der BBodschV

  • Ableitung der konzentrationsabhängigen Messunsicherheit bei Bodenelutionsverfahren

    Veröffentlicht: Juli 2015 | Dateiformat: PDF I Seiten: 23
    Gutachten zur Untersuchung PAK-haltiger Böden mittels Elution nach E DIN 19527 und anschließender Messung der Konzentrationen im Eluat. Komplettiert wird das Gutachten durch eine ausführliche statistische Analyse der Ergebnisse.

    Erhebung experimenteller Daten zur Ableitung der Messunsicherheit

  • Möglichkeiten der Anwendung der Horwitzfunktion zur Ermittlung der Messunsicherheit im Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

    Veröffentlicht: Mai 2018 | Dateiformat: PDF I Seiten: 19
    Gutachten: Im Bereich der Lebensmittelkontrolle hat sich zur Beurteilung von offiziellen Methoden nach LFGB § 64 die Verwendung der Horwitzfunktion in Verbindung mit dem sogenannten HorRat-Wert etabliert. Dieses Gutachten überträgt das Prinzip auf die Bewertung von Bodenproben.

    Anwendung der Horwitzfunktion zur Ermittlung der Messunsicherheit

  • Angabe der Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

    Veröffentlicht: März 2008 | Dateiformat: PDF I Seiten: 17
    Empfehlung des FBU: Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Diese Empfehlung des FBU erläutert einerseits die Hintergründe der Fehlerbetrachtung und gibt andererseits praktische Empfehlungen auf Grundlage von Ringversuchsergebnissen. Eine Überarbeitung dieser Empfehlung ist vom FBU im Mai 2024 veröffentlicht worden

    Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen

  • Beispiele zur Berechnung von laborindividuellen Messunsicherheiten bei chemischen Bodenuntersuchungen

    Veröffentlicht: März 2008 | Dateiformat: PDF I Seiten 16

    Berechnung von laborindividuellen Messunsicherheiten

  • Stellungnahme des FBU zum Einsatz von Verfahren der Vor-Ort-Analytik im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

    Veröffentlicht: Juni 2004 | Dateiformat: PDF I Seiten 7
    In den letzten Jahren wurden die Vor-Ort-Analytikverfahren (VOA-Verfahren) für die Untersuchung von kontaminierten Böden zunehmend weiterentwickelt und z.T. auch über den in der BBodSchV explizit vorgesehenen Zweck hinaus eingesetzt. Der FBU hat Veröffentlichungen und Methodenbeschreibungen über VOA-Verfahren geprüft und eine grundsätzliche Stellungnahme erarbeitet. In der Veröffentlichung der Stellungnahme spricht der FBU allgemeine Empfehlungen für die Eignung der Verfahren aus und stellt Voraussetzungen für ihre Anwendung dar.

    Stellungnahme des FBU zum Einsatz von Verfahren der Vor-Ort-Analytik im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

  • Methodensammlung Version 2.0

    Veröffentlicht: 15.06.2021| Dateiformat: PDF I Seiten: 287
    Die Methosa 2.0 wurde durch die Methosa 3.0 ersetzt. Wird von Übergangfristen nach § 28 BBodSchV Gebrauch gemacht, können bis zum Ende der respektiven Fristen noch Methoden aus der Methosa 2.0 angewendet werden.

    Methosa Feststoffuntersuchung

  • Methodensammlung Feststoffuntersuchung 1.1

    Veröffentlicht: 06.11.2018 | Dateiformat: PDF I Seiten: 223
    Methosa Feststoffuntersuchung Version 1.1

    FBU-LAGA Methosa

  • Vorsitzende Dr. Ute Kalbe

    Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)
    4.3 Fachbereich Schadstofftransfer und Umwelttechnologien
    Unter den Eichen 87
    12205 Berlin

    Tel.: 030 / 8104 3862
    Fax: 030 / 8104 1437
    E-Mail: fbu[at]uba.de

  • Dr. Urs Dippon-Deißler

    Geschäftsstelle des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen (FBU)
    Umweltbundesamt
    FG II 2.6
    Wörlitzer Platz 1
    06844 Dessau-Roßlau
    Tel.: 0340 / 2103 – 4267
    Fax: 0340 / 2104 – 4267
    E-Mail:fbu[at]uba.de

  • Dr. Ina Gründer

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
    Abteilung 3 – Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) –
    Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim

  • Dr. Dieter Hennecke

    Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie
    und angewandte Oekologie - IME
    Auf dem Aberg 1
    57392 Schmallenberg

  • Dr. Frank Küchler

    Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)
    Leipziger Platz 8
    D-10117 Berlin

  • apl. Prof. Dr. Volker Linnemann

    RWTH Aachen University
    Institut für Siedlungswasserwirtschaft (ISA)
    52056 Aachen
    Dienstsitz:
    Umweltanalytisches Laboratorium
    Krefelder Str. 299
    52070 Aachen

  • Dr. Klaus Liphard

    Sachverständiger für Energie und Umwelt
    Hülsebergstr. 19
    45279 Essen

  • Dr. Ingo Müller

    Referent
    SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE
    Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe
    Referat 42 | Boden, Altlasten
    Halsbrücker Str. 31a | 09599 Freiberg
    Postanschrift: Pillnitzer Platz 3 | 01326 Dresden Pillnitz

  • Dr. Alexander Ruderisch

    AGROLAB GmbH
    Jenaer Straße 1
    84034 Landshut

  • PD Dr. Steffen Uhlig

    quo data
    Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH
    Prellerstraße 14
    01309 Dresden

  • Dr. Andreas Zeddel

    Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
    und ländliche Räume, Dezernat Altlasten
    Hamburger Chaussee 25
    24220 Flintbek

  • Theresa Geßwein

    DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
    Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6
    10787 Berlin

  • Dr. Annegret Biegel-Engler

    Umweltbundesamt
    FGL II 2.6
    Wörlitzer Platz 1
    06844 Dessau-Roßlau

  • Viktoriya Lukhmanova

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    Referat W I 6, Recht des Bodenschutzes und nachsorgender Bodenschutz, Bergrecht
    Robert-Schuman-Platz 3,
    53175 Bonn

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 Bodenschutz  Bundesbodenschutzgesetz  Bodenuntersuchung