Eine Reihe von EG- und EU-Verordnungen sorgt dafür, dass Lampen mit geringer Stromeffizienz vom Markt genommen werden und dass die Verbraucher mehr Informationen erhalten. Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Neufassung der Verordnungen diskutiert.
Derzeit gibt es im wesentlichen vier EG- und EU-Verordnungen mit Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung und eine EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung mit derzeit den Energieklassen A++ bis E. Die EU-Kommission plant, alle diese Verordnungen zu überarbeiten und dabei das Anforderungsniveau neu festzulegen. Seit November 2017 liegen hierzu neue Entwürfe vor. Das UBA hat das Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung initiiert. Dieses stellt eine größere Zahl an Dokumenten zu der Diskussion zur Verfügung. Wer auf dem laufenden gehalten werden will, kann sich in einen christoph [dot] mordziol [at] uba [dot] de (Neuigkeitenverteiler) aufnehmen lassen.
Beleuchtung in Privathaushalten
Die Anforderungen der Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen führen dazu, daß die meisten herkömmlichen Glühlampen vom Markt genommen werden. Damit wird die Verwendung von so genannten Energiesparlampen, also Kompaktleuchtstofflampen und ALED-Lampen, bedeutender ("ALED" bezeichnet anorganische LED (Leuchtdiode), im Gegensatz zu OLED - organische LED). Grundlage dieser Verordnung ist eine EG-Rahmenrichtlinie für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.
Hier erhalten Sie mehr Informationen:
UBA-Informationen zu Umweltfragen der Lichttechnik, unter anderem zu der EG-Verordnung zu Haushaltslampen:
Informationen zum Glühlampenausstieg und zu Produkteigenschaften von Lampen sowie Hinweise zu Kauf und Entsorgung wurden gemeinsam erstellt von Ministerien, Industrie, Handel, Handwerk sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen.
Die EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung stellt Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, an Hochdruckentladungslampen sowie an zugehörige Vorschaltgeräte und Leuchten beschlossen. Dies betrifft unter anderem die noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen, die besonders viel Strom verbrauchen. Die Regelung soll dazu führen, daß diese Lampen in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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