Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland
Das Umweltbundesamt (UBA) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse www.thru.de der Öffentlichkeit frei zugänglich. Die Daten bis 2022 sind auch über den Data Cube des UBA verfügbar: UBA Data Cube • Schadstofffreisetzungsdaten gemäß PRTR der Berichtsjahre 2007 bis 2022.
Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung:
- das PRTR-Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) vom 21. Mai 2003,
- die Europäische Verordnung 166/2006/EG vom 18. Januar 2006 und
- das deutsche PRTR-Gesetz vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist.
Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Metallsektor.
Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Zwei Beispiele:
- Unternehmen berichten nicht Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Zum Beispiel kann eine Betriebseinrichtung in der Stahlindustrie („integriertes Hüttenwerk“) eine Vielzahl unterschiedlichster Anlagen beinhalten (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Walzwerk, Gichtgaskraftwerk), deren Emissionen dann der sogenannten „Haupttätigkeit“ der Betriebseinrichtung zugerechnet werden.
- Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebsstandorte. Es macht aber keine Angaben zu den Kapazitäten, zur Effizienz oder zu Umweltstandards von Betrieben.