Hintergrund zur europäischen Zusammenarbeit
Europäische Richtlinien und andere rechtliche Instrumente müssen in den europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So sind in Deutschland die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in das Wasserhaushaltsgesetz, die Oberflächengewässerverordnung und die Grundwasserverordnung implementiert. Ebenfalls unterstützt das UBA die Europäischen Einrichtungen mit Daten, Ergebnissen und Expertisen, um die europäische Wasserpolitik der Zukunft mit zu gestalten. Bei umweltpolitischen Themen wird hier eng mit der Europäischen Umweltagentur (EUA), in Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission oder in Beratungshilfeprogrammen zusammengearbeitet.