Regulierungsinstrumente unter REACH und CLP

Quelle: Umweltbundesamt
Die Europäische Chemikalienverordnung REACH regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe innerhalb der EU. Die Europäische Kommission, die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki als zuständige zentrale Behörde und die EU-Mitgliedstaaten berichten regelmäßig über die Fortschritte. REACH bietet folgende Möglichkeiten zur Regulierung von Chemikalien in der EU:
Weitere Regelungen unter REACH betreffen die Informationsweitergabe für chemische Stoffe in der Lieferkette, um eine sichere Verwendung der Stoffe zu gewährleisten. Für die gefährlichsten Stoffe erfolgt die Informationsweitergabe in standardisierter Form über sogenannte Sicherheitsdatenblätter. Verbraucher*innen müssen auf Anfrage über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe" in Erzeugnissen informiert werden.
Unter REACH gilt der Grundsatz, dass Tierversuche nur als letzte Möglichkeit eingesetzt werden dürfen und die Entwicklung von Alternativmethoden zu befördern ist. Registranden müssen sich vor der Registrierung nach vorhandenen Studien erkundigen und diese gemeinsam nutzen. Bevor Versuche mit Wirbeltieren durchgeführt werden, müssen sie bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA beantragt werden.
Gemäß CLP-Verordnung werden die gefährlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie Gesundheits- und Umweltgefahren von Stoffen und Gemischen bestimmt. Die Stoffe und Gemische müssen entsprechend gekennzeichnet werden.